soundmunich
Registrierter Benutzer
Man muss den Beitrag aber auch richtig lesen, in dem jemand schon mal von "Trau und Glauben" schreibt -> richtig würde es heißen "Treu und Glauben".Dieser Artikel gibt meinen Kenntnisstand recht gut wieder: https://www.ingenieur.de/karriere/arbeitsrecht/grenzen-von-wettbewerbsverboten/
Die angesprochene Entschädigung betrifft nicht den Nebenerwerbsfall - hier gibt es keinen Grund für eine Entschädigung, weil gar kein Schaden da ist, denn das Arbeitsverhältnis besteht ja -, sondern es geht um ein "nachvertragliches Wettbewerbsverbot". Das ist ein komplett anderer Fall und z.B. bei Entwicklungsingenieuren durchaus üblich, weil man ja nicht will, dass der Mitarbeiter mit all seinem KnowHow zur Konkurrenz geht. Für einen Veranstaltungstechniker wäre jetzt ein solches "nachvertragliches Wettbewerbsverbot" denkbar, wenn er eben z.B. in der Entwicklung arbeiten würde. Also bitte genau lesen, und zwar den vorliegenden Fall und die Literatur!
Das klingt sehr allgemeingültig, aber Du beziehst Dich nicht auf DIE Praxis, sondern auf DEINE Kenntnisse der Praxis, und diese sind doch - ohne Dir zu nahe treten zu wollen - begrenzt.Ich beziehe mich auf Praxis Beispiele der letzten Jahre.
Ich werde jetzt auch mein Mitlesen abschalten, weil sich hier alles im Kreis dreht, nicht genau gelesen wird und alles Weitergehende doch Rechtsberatung wäre. Es ist meiner Meinung nach von einigen hier das Wesentliche gesagt: Mit dem Arbeitgeber reden und alles wird gut.