Ebay Warnung bzgl. Hammond

  • Ersteller Gast8590
  • Erstellt am
Dann sollte sich mal einer bei Ebay melden und dem nachgehen!
 
Aber ich finde es gut, wenn unter einem Usernamen nur verkauft wird, dann kann ich die Bewertungen schneller checken.
Dafür gibt es oben die RegisterTabs bei den Bewertungen. Wenn Du auf "von Käufern" klickst, siehst Du nur die von den Käufern und wenn Du auf "von Verkäufern" klickst, siehst Du nur die von den Verkäufern.
 
Meint ihr nicht, dass das Thema langsam an Aktuallität verliert?
 
Böhmorgler;2086567 schrieb:
Dafür gibt es oben die RegisterTabs bei den Bewertungen. Wenn Du auf "von Käufern" klickst, siehst Du nur die von den Käufern und wenn Du auf "von Verkäufern" klickst, siehst Du nur die von den Verkäufern.
Oke, habe ich noch garnicht gesehen, danke!:rolleyes:
 
Bei ebay gilt wohl verstärkt "Augen aus beim Kauf"

Hier haben wir noch so einen Fall:
HIER steigert derzeit wer auf eine Yamaha FX-20. Der gleiche Käufer hat im Januar schonmal eine FX-20 beim gleichen Verkäufer gekauft. Auf den Bildern sieht es so aus, als handele es sich jeweils um die gleiche Orgel (jeweils ein weißer Kugelschreiber rechts auf der Orgel, ein Blatt Papier links auf der Orgel und div. identische Macken).

Scheint wohl auch ein Fall von "Preistreiberei" zu sein.
 
Und die Idioten geben sich noch gegenseitig positive Bewertungen. Was für Schwachköpfe:rolleyes:
 
Hallo zusammen!

Meine beiden "Helden" haben anscheinend ne neue Masche: Bei ihren Auktionen taucht neuerdings schonmal ein Passus in der Art: "Orgel wurde Anfang des Jahres von einem Techniker gewartet, Rechnung liegt als Teilgarantie bei" (oder ähnlich).

Habe daraufhin bei einer Auktion mal nach nem Foto von der Rechnung gefragt und es auch bekommen:

1.: Die Firma ist im Internet nicht zu finden (ok, das muss nicht zwingend was heissen, ist aber schon ungewöhnlich)...

2.: Die Telefonnummer der Firma ist nicht existent (kein Anschluss unter dieser Nummer).

Mir kommt da doch massiv der Verdacht, die beiden stellen sich selber fiktive Rechnungen aus, um den Leuten was vorzuspielen...

Schönen Gruß Martin
 
Danke für den Tip,

die fragliche Firma gibt es laut Handelsregister nicht, es also mal wieder Beschiss im Spiel...

Schönen Gruß Martin
 
Letzteres kann man nicht zwingend daraus folgern.

Wenn es sich z.B. um einen Handweksbetrieb im weiteren Sinne handelt (z.B. Servicewerkstatt) ist der möglicherweise in der Handwerksrolle eingetragen, aber nicht im Handelregister.

Wenn es sich um einen kleinen Verkaufsbetrieb handelt ist u.U. gar nicht eingetragen, sondern nur beim Gewerbeamt gemeldet.

Jeder, der gewerbsmäßig tätig ist, muß beim Gewerbeamt gemeldet sein. Ob Eintragungspflicht für Handwerksrolle oder Handelsregister erfolderlich ist, ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Es ist aber zu lange her, seit ich das mal in der Berufsschule gelernt habe, so daß ich die Einzelheiten nicht mehr im Kopf habe.
 
Ok, da kenne ich mich überhaupt nicht aus - es ist also kein Beweis.
Aber trotzdem stinkt die Sache für meine Begriffe gewaltig...

Schönen Gruß Martin
 
Böhmorgler;3013169 schrieb:
Dazu gibt es auf der Händlerseite ein Stellungnahme
http://www.american-organs.de/frames/deutsch/info5.htm

Bruhaha!

Hat sich den Text jemand bis zum Ende angetan?
Ich habe:

Zitat:
"Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Firmennamen [...] rechtlich geschützt sind und nicht ohne unsere Zustimmung zu nutzen sind, dies gilt auch für div. Foren Einträge.

Verlinkung gestatten wir nur auf Anfrage!"

Der im ersten Absatz genannte "Firmenjurist" muß ja eine gaaanz helle Birne sein, zumal im Impressum Informationen wie Steuernummer/USt. ID fehlen und von "Geschäftsführer" gesprochen wird obwohl die Bude eine GbR ist...
In "über uns" wird von einem Firmennamen gesprochen - auch das ist sachlich falsch: Eine GbR hat keine Firma, sondern allerhöchstens einen Namenszusatz (eine Firma erhält sie erst, wenn sie im Handeslregister eingetragen ist und damit zur oHG wird).

Den Rest kann man sich selbst zusammenreimen.
 
Wobei das Wort "Firmenname" ja schon eine Doppelmoppelung ist....
 
Ganz schön viele Schreibfehler und den Unterschied Garantie und Gewährleistung kennt er auch nicht.

Es stimmt insofern, daß man nicht einfach in den Foren die Gerüchteküche hochbrodeln lassen kann, ohne stichhaltige Beweise im Falle eines Falles zu haben.

Daher ist der jeweilige Käufer gefragt, im Vorfeld alles - am besten schriftlich - abzuklären und bei nachher auftretenden Mängeln, die bereits während der Übergabe waren, aufmerksam zu machen und um Nachbesserung zu bitten.
 

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