frankpaush
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was aber wäre denn die Lehre daraus? Dass DHL auch schon mal Analphabeten und fantasielose Sucher beschäftigt? Dass Polen keine Klingelschilder haben???So etwas verbucht man normalerweise als Lehrgeld!
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... wir habe eine etwas vom Straßennummerierungsverlauf abweichende Adresse, die finden manche Zusteller einfach nicht. Ich denke nicht unbedingt, dass das mit "Bock" etwas zu tun hat, häufig mit Zeitmangel, eventuell aber auch mit mangelnden Such-Skills ...Glaub auch nicht das der DHL bote vorort kein bock hatte
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... das hat doch mit einer Klage noch überhaupt nichts zu tun, es geht doch erst einmal darum, einen Anspruch zu klären. Das muss man zwar auch im Vorfeld einer Klage tun, aber kennt man seinen Anspruch, gibt es erst einmal noch etliche andere Wege der Klärung ... dafür braucht man weder Anwälte noch Richter.Oh ums Prinzip, da wuerde ich einfach mal beide verklagen.
Ist nachweisbar, dass ein korrektes Klingelschild beim Empfänger vorhanden war, ist der nächste Schritt eine Beschwerde bei DHL (eventuell mit Beweismitteln)
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