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strassi
Registrierter Benutzer
ich habe im Moment leider nicht die Zeit und auch nicht das Interesse, nach Paragraphen zu suchen, denn das habe ich getan, bevor ich mich in meinem Shop für eine Version entschieden habe.
Natürlich geht das nicht ohne Zustimmung des Kunden! Aber in dem Moment, wo ein Kunde einen Kauf tätigt, stimmt er zu. Also gebe ich als Verkäufer das schon vor.
Ich bleibe auch bei meiner Aussage, dass ich als Verkäufer wählen kann. Es ist nämlich nicht unwesentlich, ob ich höherwertige Artikel oder nur Waren im Wert unter 40 Euro anbiete. Bei letzterem wäre es für einen Verkäufer mit Rückgaberecht teuer, wenn er bei Rückgabe die hohen Versandkosten übernehmen müßte. Deshalb entscheidet er sich in diesem Fall wohl eher für das Widerrufsrecht. Wie gesagt, ist hierbei nur der Nachteil, dass man den Warenwert erstatten muss, bevor die Ware zurück ist.
Das Risiko liegt in jedem Fall beim Verkäufer! (leider)
Vielleicht hast du die passende Stelle noch nicht gefunden. Guck mal auf IHK-Seiten.
Natürlich geht das nicht ohne Zustimmung des Kunden! Aber in dem Moment, wo ein Kunde einen Kauf tätigt, stimmt er zu. Also gebe ich als Verkäufer das schon vor.
Ich bleibe auch bei meiner Aussage, dass ich als Verkäufer wählen kann. Es ist nämlich nicht unwesentlich, ob ich höherwertige Artikel oder nur Waren im Wert unter 40 Euro anbiete. Bei letzterem wäre es für einen Verkäufer mit Rückgaberecht teuer, wenn er bei Rückgabe die hohen Versandkosten übernehmen müßte. Deshalb entscheidet er sich in diesem Fall wohl eher für das Widerrufsrecht. Wie gesagt, ist hierbei nur der Nachteil, dass man den Warenwert erstatten muss, bevor die Ware zurück ist.
Das Risiko liegt in jedem Fall beim Verkäufer! (leider)
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