Korg
Mod Emeritus
Hi, das passt zwar nicht in "Musik&Recht" aber auf jeden Fall in "Recht"
Hab großen Bockmist gebaut.
Ich habe bei Ebay auf diesen Artikel geboten, ihn ersteigert und benötige ihn nun doch nicht mehr.
Da es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, bin ich der Meinung die Bestelung stornieren zu können oder?
Der Verkäufer hat mir nun eine Frist bis zum 15.08.2006 gegeben, in der ich den Artikel bezahlen soll. Ansonsten, so droht er, wird er ein rechtliches Verfahren einleiten.
Nun denn, meine Frage ist ob ich die Bestellung tatsächlich nicht stornieren kann.
Ich habe ihm Angeboten ihm den 1 zu überweisen, und die 7 Versandskosten zu umgehen, indem er das Ding behält, aber dann wollte er ca. 2,50 Ebayprovision haben,
was mir sehr unverständlich erscheint, denn er hätte ja sonst auch nur den einen Euro und nicht die sieben Euro vom Versand.
Hab großen Bockmist gebaut.
Ich habe bei Ebay auf diesen Artikel geboten, ihn ersteigert und benötige ihn nun doch nicht mehr.
Da es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, bin ich der Meinung die Bestelung stornieren zu können oder?
Der Verkäufer hat mir nun eine Frist bis zum 15.08.2006 gegeben, in der ich den Artikel bezahlen soll. Ansonsten, so droht er, wird er ein rechtliches Verfahren einleiten.
Nun denn, meine Frage ist ob ich die Bestellung tatsächlich nicht stornieren kann.
Ich habe ihm Angeboten ihm den 1 zu überweisen, und die 7 Versandskosten zu umgehen, indem er das Ding behält, aber dann wollte er ca. 2,50 Ebayprovision haben,
was mir sehr unverständlich erscheint, denn er hätte ja sonst auch nur den einen Euro und nicht die sieben Euro vom Versand.
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