Marc Blues
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Die Prüfungen nach DGUV V3 sind vielfältig, was wie geprüft wird steht in den entsprechenden Vorschriften.
Für das Gros der zu prüfenden Betriebsmittel"ortsveränderliche Geräte" trifft VDE 0702 zu. Da trifft zu das die Prüfung zu Dokumentieren ist, in meinen Verantwortungsbereich heißt das:
Die Geräte bekommen eine Plakette, die die bestandenen eine mit neuen Prüfmonat, die durchgefallenen einen Gesperrt-Aufkleber. Die Anzahl der Bestandenen Geräte und durchgefallen Geräte wird festgehalten um die neuen Prüffristen festzulegen. Es gibt ein paar "Sondergeräte" bei denen die Messwerte festgehalten werden: Geräte mit FI, mobile Stromerzeuger, Schweißgeräte u.A..
Für Maschinen und Anlage muss auch ein Messprotokoll erstellt werden.
Aber für die einfachen Handgeräte ist das zwar von BG durchaus empfohlen, vielleicht auch gewünscht, aber nicht vorgeschrieben.
mfg
Das heißt man versucht Verantwortung auf jemanden abzuwälzen, von dem man weiß, das er dieser Verantwortung vermutlich nicht gerecht werden kann. Finde ich wenig sympathisch
Für das Gros der zu prüfenden Betriebsmittel"ortsveränderliche Geräte" trifft VDE 0702 zu. Da trifft zu das die Prüfung zu Dokumentieren ist, in meinen Verantwortungsbereich heißt das:
Die Geräte bekommen eine Plakette, die die bestandenen eine mit neuen Prüfmonat, die durchgefallenen einen Gesperrt-Aufkleber. Die Anzahl der Bestandenen Geräte und durchgefallen Geräte wird festgehalten um die neuen Prüffristen festzulegen. Es gibt ein paar "Sondergeräte" bei denen die Messwerte festgehalten werden: Geräte mit FI, mobile Stromerzeuger, Schweißgeräte u.A..
Für Maschinen und Anlage muss auch ein Messprotokoll erstellt werden.
Aber für die einfachen Handgeräte ist das zwar von BG durchaus empfohlen, vielleicht auch gewünscht, aber nicht vorgeschrieben.
mfg
Das Stichwort ist nicht EFK, sondern vEFK, näheres findet man z.B. in der VDE 1000. vEFKs sind weisungsfrei zu stellen, ansonsten verbleibt die Haftung bei der Geschäftsleitung (grob gesagt).Ich würde sagen: kommt darauf an
In den Texten der DGUV steht, soweit ich weiß, dazu nichts explizit.
In meinen Augen ist eine Prüfung von jemandem, der vlt nicht zu 100% den Anforderungen an einer EFK gerecht wird, besser als gar keine
Das heißt man versucht Verantwortung auf jemanden abzuwälzen, von dem man weiß, das er dieser Verantwortung vermutlich nicht gerecht werden kann. Finde ich wenig sympathisch