LoboMix
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Man sollte halt nur aufpassen, dass diese Aberkennung und Einstufung als Liebhaberei nicht rückwirkend getroffen wird, womöglich über mehrere Jahre, und dass deshalb Steuernachzahlungen erhoben werden, mit denen man nicht gerechnet hat und die sich womöglich läppern können.Ich würde das auch bei Verlusten immer weiter machen, bis das FA mal sagt, dass es die jetzt nicht mehr anerkennt.
Wenn es sich abzeichnet, dass keine Gewinnerzielungsabsicht mehr besteht bzw. absehbar ist, dass man die Bedingungen dazu längerfristig oder überhaupt nicht mehr erfüllen kann oder will, würde ich das rechtzeitig mit dem Finanzamt kommunizieren.
Die dann fällige Herabstufung auf Liebhaberei kann dann fristgerecht geschehen, also nicht rückwirkend, und es werden dann keine Nachzahlungen fällig.