Demo-CD mit Coverversionen

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Metalyze
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Mahlzeit, ich bin mir nicht ganz sicher ob das hier das richtige Forum ist, also wenn nötig einfach mal verschieben!

Also ich werde mich mit meiner Band demnächs an die aufnahmen für eine Demo-CD machen und diese wollen wir dann vielleicht noch mit 1 oder 2 Coverversionen ausschmücken!

Darf man das rechtlich gesehen überhaupt ohne Gebühren zu zahlen?
 
Eigenschaft
 
Nein darfst Du nich, wenn die Originale Mitglieder der GEMA z.B. sind oder ihre Einweiligung nicht gegeben haben.
 
ich würde mal sagen es kommt auch darauf an, was man mit der CD vorhat.
 
naja verschicken an Veranstalter und Magazine etc.
und halt verkauf bei Konzerten bzw. übers Internet
 
wenn du sie verkaufen willst dann musst du sie anmelden.
 
Lass die Coverversionen weg. Da hast du mehr Aerger damit.
 
Wenn ihr die CD verkauft kommt ihr nicht umhin, die Clearance mit den Urhebern der Stücke zu betreiben.

Ich denke Veranstalter sind in der Regel eher an eigenem Material interessiert und die Cover-Stücke, die ihr beherrscht könnt ihr vielleicht einfach als Schriftstück dazulegen...
 
Aaaalso, mal langsam.

"clearance" mit den Urhebern muss bei "echten" Coverversionen (also nicht verändert, bearbeitet oder entstellt) erstmal nicht betrieben werden, da sind nur GEMA-gebühren fällig.

Das ist aber
a) bei weitem nicht so viel "Ärger" wie man denkt, das ist mit ein, zwei Briefen und/oder Telefonaten erledigt.
b) bei Demos in kleinen Stückzahlen, die nicht zum Verkauf, sondern nur zur Bemusterung gedacht sind, auch nicht allzu teuer (bzw. u.U. sogar umsonst). Ein Anruf bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion schafft da Klarheit.

Ich hab das damals auch mal gemacht (ca. 100 Exemplare) und wir haben im Endeffekt eine Rechnung über 0 EUR bekommen und damit war das erledigt. Man sollte nur nicht meinen, dass man auf die Anmeldung verzichten kann, wenn sich herausstellt, dass das wahrscheinlich "für lau" geht.

Am besten wirklich einmal da anrufen und fragen. Die Leute dort sind wirklich sehr freundlich.
 
.Jens schrieb:
"clearance" mit den Urhebern muss bei "echten" Coverversionen (also nicht verändert, bearbeitet oder entstellt) erstmal nicht betrieben werden, da sind nur GEMA-gebühren fällig.

right, aber ich denke mal, dass die band die cover-versionen in irgendeiner weise ggüber dem original verändert. sonst würde man ja nur schlechter klignen könenn, denn die haben ja ganz andere resourcen

Aber bei der gema nachfragen ist auf jedenfall ratsam.
 
Also:
wir haben von Bon Jovi das Lied Hook me up gecovert. Neuer Text,neue Soli, eine neue Intro usw. Was muss ich machen damit wir das rechtlich einwandfrei als Demo rausbringen können?
 
Sam Razr schrieb:
Neuer Text,neue Soli, eine neue Intro usw.

Das würde ich mal eine veränderung nennen, die der zustimmung des urhebers bedarf. fang doch vll einfach damit an, die gema dazu zu befragen.
 
ok
sonst noch was?
 
ja sonst noch was ;) erst mal die Zustimmung des Urhebers einholen bzw. das Label fragen.

Die GEMA hat mit solchen Genehmigungen nichts zu tun
 
strassi schrieb:
Die GEMA hat mit solchen Genehmigungen nichts zu tun
Das zwar nicht, aber über dei GEMA bekommt man am schnellsten raus, an wen man sich wegen der Genehmigung wenden muss. Und abrechnen muss man dann ja trotzdem noch über die GEMA, das entfällt ja nicht bei "Bearbeitung"
 

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