Johannes Hofmann
Alterspräsident
Was ist denn, wenn man gewinnt, das Geschenk geliefert bekommt und dann merkt man, dass es doch nicht dem Geschmack entspricht, das Handling total Murks ist oder die Verarbeitung einem zu schlecht ist oder ähnliches? Gibt es dann ein Umtauschrecht, wie dies ja beim normalen Bestellen auch wäre?
Jein
Unser Interesse ist in erster Linie, dass wir auf den Wunschzetteln echte Wünsche sehen. Und weil wir dieses Spiel ja nun seit einigen Jahren machen, haben wir gelernt, welchen Schabernack sich manche User einfallen lassen. Im ersten Jahr, wo die Regeln noch nicht so streng waren, hatten wir viele idiotische Wünsche wie zB ein Plektrum, 1000 Plektren, irgendeine tibetanische Sackpfeife oder ein Mischpult für 10.000€. Alles mit dem Hintergrund, man könne ja im Falle eines Gewinn's umdisponieren, umtauschen oder was auch immer. Aus diesen Gründen haben wir die Regeln strenger gefasst. Rechtlich sieht es so aus: Wenn der User XYZ als Gewinner gezogen wird, dann kaufen wir (also die miCOM GmbH, die rechtlich der Betreiber des MB ist) bei Thomann den kompletten Wunschzettel des Users ein, lassen die Sachen aber direkt an den Gewinner schicken. Rechtlich gesehen ist also die miCOM GmbH in diesem Moment der Eigentümer.
Sollte der User beim Auspacken der Ware Mängel feststellen, dann weist er uns darauf hin und wir fordern dann bei Thomann ggf unser Umtausch-, Rückgaberecht oder Garantie bzw Gewährleistung ein.
Entscheidend ist, dass wir dabei eben nicht jeden Schabernack mit machen. Wenn wir aber einsehen, dass der Wunsch des Gewinners berechtigt bzw nachvollziehbar ist, dann werden wir eine Lösung finden, denn die miCOM ist ja in diesem Fall ein ganz normaler Kunde.