Ein grundsätzliches Spannungsfeld sind "eingekaufte Dienstleistungen vs. angestellte Mitarbeiter". 2022 gab es ein Urteil, welches sich mit der Thematik befasst hat und in der Folge wurde an vielen Stellen (u.a. der Rentenversicherung) präzisiert, welche Eigenschaften ein "Angestelltenverhältnis" hat. Und da würden sich ganz viele derzeitige Honorarkräfte eigentlich im Angestelltenverhältnis wieder finden. Ein Angestellter ist jedoch teurer als die Honorarkraft. Muss die Musikschule nun "schrumpfen" oder gar aufgeben? Muss die Honorarkraft nachweisen nicht nur bei einer Institution tätig zu sein - also eh schon Semi-Angestellt. Es wird zumindest spannend ...