• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Darf man ein bereits veröffentlichtes Album bei einem Online-Vertrieb hochladen?

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The Kev
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Unsere Band hatte vor knapp 20 Jahren mal einen Plattenvertrag und eine offizielle Album-Veröffentlichung (Labelcode, EAN, GEMA etc.). Mittlerweile existiert dieses Label allerdings nicht mehr. Dürften wir über einen Online-Musikvertrieb (TuneCore, DistroKid, etc...) unsere eigenen Lieder der offiziellen CD veröffentlichen, damit diese dann auf Spotify, Deezer usw. erscheinen?
 
Siehe Rechtsberatungsverbot.

Zu prüfen ist, wer die Rechtsnachfolge hat beim Label und damit die Rechte zur Veröffenzlichung.

Im Bereich Literatur kann der Autor sein überarbeitetes Werk woanders publizieren lassen und braucht davon - es sein denn, es ist anders verhandelt - keine Billigung des ursprünglichen Verlags.
 
Ich verstehe ja den Ansatz, möglichst Geld sparen zu wollen. Aber eine Erstberatung beim Anwalt kostet ca. 60€! Gebt das aus und teilt die Ergebnisse hier.
 
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Insbesondere wenn der Vertrag noch vorhanden ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer rechtssicheren Antwort mit einem Fachmann bei wenig Aufwand sehr hoch.
Jeder Vertrag sollte einen Passus haben, in dem etwas darüber steht, wie lange der Vertrag dauert / wann er erlischt und was dann passiert.
 
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Erstberatung beim Anwalt kostet ca. 60€
, wenn die Beratung nicht viel länger als eine Viertelstunde dauert. Auch Rechtsanwälte müssen leben und ihre Angestellten sowie Rechnungen etc. zahlen ...
Trotzdem ist so ein Beratungshonorar (auch wenn es höher sein sollte) gut angelegt, denn Urheber- und Vertragsstreitigkeiten gehen noch viel mehr ins Geld.
 
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60€ Beratungshonorar für einen Rechtsanwalt?

Woher stammt denn diese Märchenzahl?
 
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Eigene Erfahrung, Thomy. 😘 Habe vor ca. zehn Jahren auch schonmal nur 20 bezahlt. War aber auch eine weniger komplexe Frage.

Aber meinetwegen setzt auch gern 100 oder 120€ an, das verändert doch die Balance nicht wesentlich!
 
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Da war der Kollege aber sehr gut aufgelegt :ROFLMAO: . Damit verdient man ja nicht mal die Grundgebühr für's Telefon.

Du kannst doch nicht ohne Details zwei Fälle hinsichtlich des Aufwands vergleichen. Typisch Laie. Das schürt völlig falsche Vorstellungen beim Fragesteller, der ja offensichtlich nicht gerade selbständig vorgeht und daher womöglich vor einer Beratung nicht nach den Kosten fragt und dann eventuell/wahrscheinlich die große unangenehme Überraschung erlebt. Ihr müsst hier begründet und sorgsam schreiben, weil die Fragesteller womöglich die Angaben hier als Wahrheiten ansehen und sich schlimmstenfalls blind darauf verlassen. Bei allem, was man zu solchen Fragen mitteilt, muss höchste Vorsicht angewandt werden!

Je nach Fall und Mandant gibt es bei uns Erstberatung kostenlos oder nach Stundensatz. Letzteres fängt dann erfahrungsgemäß bei 500 € netto an. Ein Anwalt haftet beispielsweise für seine Auskünfte und bezahlt deshalb auch eine Berufshaftpflichtversicherung. Seine Tätigkeit dient der Gewinnerzielung gegenüber seinen Kosten, wie Miete, Personal, andere Betriebskosten, etc. und wird je nach Art der Tätigkeit und Vertretung aus aus Stundenhonorar und/oder Gegenstandswert honorarmäßig gewertet. Grundsätzlich ist ein Anwalt bei der Bemessung seines Honorars frei und selbst z.B. 1000 € Stundensatz sind kein Wucher und gibt es nicht erst in der Gruppe der so genannten "Staranwälte".

Also: Hier im Board gibt es keine Rechtsberatung, die aber bei einem qualifizierten Anwalt unbedingt zu empfehlen ist, den man erstens mit den vorhandenen Unterlagen und Informationen versorgt und vor seinem Tätigwerden nach einer Kostenabschätzung für die Beratung fragt. So und nicht anders sollte man vorgehen.
 
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In einem Falle wo absehbar war, daß die Nutzungsrechte durch den Verlag nicht mehr ausgeübt werden hatte ich (selber-auf-die-Schulter-klopf-stinkt) die Idee, mir vom damaligen Chef schriftlich bestätigen zu lassen, daß alle Rechte an mich zurückfallen. Das war der Chef nach dem vorherigen Chef, dem war also eher egal ob es jemals noch mehr Plus einfährt, da er ja der neue Chef, bzw. viele viel besser als der alte Chef ist... und daher in seinem Interesse, daß alte Projekte vor ihm nichts mehr einfahren, damit er besser dasteht.
 
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Zwei Anmerkungen von mir

1) auch wenn der ursprüngliche Vertragspartner nicht mehr existiert, so kann es durchaus auch einen Rechtsnachfolger geben. Mit dem ist zu klären, wie es weiter gehen kann. Aber nicht ohne einer fachlichen Rechtsberatung. Etwas, das hier nicht erfolgen kann.

2) Wie viel ein Rechtsanwalt beim Ersttermin kostet oder eben nicht kostet, ist für die Frage an sich nicht relevant. Auch da erst mal einen für den Fall brauchbaren Anwalt (nicht jeder kennt sich mit der fraglichen Materie auch wirklich aus) suchen und den wegen der Kosten fragen. Hier gibts allenfalls Mutmaßungen, aber nichts konkretes.
 
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Vielen Dank erstmal für Euren kreativen Input...
Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass das 2006 aufgelöste Label seit 2015 wieder existent ist. Ich habe die Herrschaften zum Thema Rechtsnachfolge mal kontaktiert und würde berichten, wie es sich verhält, sofern allgemein Interesse bestehen sollte und ich eine Rückmeldung vom Label erhalte.
Des Weiteren habe ich mal die alten Verträge durchforstet und folgenden Passus gefunden:
"Es gilt als vereinbart, daß das alleinige und exklusive Leistungsschutzrecht an allen nach diesem Vertrag geschaffenen Aufnahmen auch nach Beendigung dieses Vertrags für die Dauer von 10 (zehn) Jahren der Firma zusteht." (Der Vertrag belief sich damals auf 12 Monate (2005), sofern dieser nicht verlängert werden würde, was nicht geschehen ist, da sich das Label im Folgejahr aufgelöst hat.)
Nach meinem Verständnis dürften wir eigentlich seit 2016 die Rechte wieder besitzen. Wie seht Ihr das?
 
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Himmel! Das war ein ganz einfacher Tipp auf Basis eigener Erfahrung und keine versuchte Rechtsberatung! Hat das Klugscheißen eigentlich irgendwo und irgendwann mal ein Ende in diesem Forum?!

MEIN TIPP: Ruf' einen Anwalt oder eine Anwältin an und frage nach Kosten für eine Erstberatung.

MEINE ERFAHRUNG: Du findest mindestens eine(n), die/der es entweder sogar kostenlos macht, oder für einen überschaubaren Preis!

Ihr müsst hier begründet und sorgsam schreiben, weil die Fragesteller womöglich die Angaben hier als Wahrheiten ansehen und sich schlimmstenfalls blind darauf verlassen.
DAS Kompliment gebe ich ganz dezent zurück:
Je nach Fall und Mandant gibt es bei uns Erstberatung kostenlos oder nach Stundensatz.
 
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Was erzählst Du mir Grundlagen für meinen Job?

Lies einfach genau: "Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist". Kein erfahrener Anwalt wird ohne Vereinbarung arbeiten: "für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens (...) soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken". Du verwirrst andere unkundige Rechtssuchende. Bedauerlicherweise verwechselst Du auch Exaktheit mit Klugscheißen und fühlst Dich auf den Schlips getreten. Dabei könnte man einfach aus fachmännischen Angaben etwas lernen ;) .

Deine Angaben helfen dem Fragesteller also nicht. Da der aber jetzt sein Sache selbst zusammenstrickt, kann das Thema ja abgeschlossen werden.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Ich weiß aus Erfahrung und finde es schade, dass bei solchen Themen die Beiträge der Fachleute immer (und das ist tatsächlich immer so) von selbsternannten Besserwissern herabgewürdigt werden. Das verhindert immer mehr die Lust und Bereitschaft, die eigene Zeit für fundierte Beiträge aufzuwenden. :hat:
 
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Eine These muss an der Realität scheitern können
OT, aber muss sein: Keine Ahnung, wo Du da aufgelaufen bist, aber erfahrene Rechtsanwälte schließen Vergütungsvereinbarungen. Und das ist die Realität.
Natürlich gibt es kostenlose Rechtsberatungen, wie schon der Kollege @soundmunich schrieb. Da stellt sich halt die Frage nach Kompetenz des Beraters und Belastbarkeit der Auskunft....

Zurück zum Thema:
Nach meinem Verständnis dürften wir eigentlich seit 2016 die Rechte wieder besitzen. Wie seht Ihr das?
Da müsste ich in meine Glaskugel schauen, da eine vertragliche Regelung im Zusammenhang mit den anderen Regelungen des Vertrags auszulegen ist. So aus dem Zusammenhang gerissen kann das nicht rechtssicher beurteilt werden.
 
Es gibt das moralisch anstößige Extrem, dass sich eine entgeltpflichtige Leistung allein schon aus der Adresse an den Anwalt ergibt, also sein bloßes Aufnehmen. Er muss nicht mal eine Reaktion zeigen.
 
Da müsste ich in meine Glaskugel schauen, da eine vertragliche Regelung im Zusammenhang mit den anderen Regelungen des Vertrags auszulegen ist. So aus dem Zusammenhang gerissen kann das nicht rechtssicher beurteilt werden.
Guten Morgen,
ich habe den Vertrag mal angehängt, glaube allerdings nicht, dass jemand Zeit und Muse hat den komplett durchzulesen. Dankbar wäre ich natürlich dennoch... Die Passagen zum Thema Dauer (nach meinem Laienverständnis) habe ich markiert.

Anhang aus rechtlichen Gründen u.a. Datenschutz gelöscht. Bitte, wenn nötig, höchstens einzelne Passagen (die Du anscheinend gelb hervorgehoben hattest) für weitere gezielte Diskussion hier posten, aber nicht das komplette Dokument!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
erfahrene Rechtsanwälte schließen Vergütungsvereinbarungen
Ich habe nie in Abrede gestellt, dass viele - meinetwegen die meisten, woher soll ich das wissen - das vermutlich tun. Himmel, würde ICH wohl auch; allerdings NACH ggf. einer Erstberatung. Was auch der Weg derjenigen Anwält*innen war, die ich, bzw. meine Ex-Frau nach einer Erstberatung (die dann angerechnet wurde, also quasi sogar "gratis" war) tatsächlich auch beauftragt haben.
Und das ist die Realität.
ICH bin hier nicht derjenige, der die Realität bezweifelt. Ich teile faktische Erfahrung, keine Generalisierungen oder Strohmänner.
Dankbar wäre ich natürlich dennoch...
Was du dir hier (verständlicherweise) wünschst, bzw. ggf. das Ergebnis dessen, geht schon eher in Richtung "Rechtsberatung". Erst recht, wenn du gezielt die Fachleute ansprichst.
 
ich habe den Vertrag mal angehängt, glaube allerdings nicht, dass jemand Zeit und Muse hat den komplett durchzulesen. Dankbar wäre ich natürlich dennoch...
Nochmal, such dir einen Anwalt. Am besten einen der sich mit Vertragsrecht, speziell im Musikbusiness, gut auskennt. Alles andere ist gefährlich weil jede Information die du von irgend einer nicht wirklich kompetenten Seite her bekommst (z.B aus diesem Forum), wahrscheinlich nicht ganz korrekt für deinen speziellen Fall ist. Und das kann dir dann teuer zu stehen kommen. Da sparst du Geld am falschen Platz. Das ist wie der Versuch eines Laien einen laufenden Motor zu reparieren.
 
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dass sich eine entgeltpflichtige Leistung allein schon aus der Adresse an den Anwalt ergibt, also sein bloßes Aufnehmen. Er muss nicht mal eine Reaktion zeigen.
so ein schönes Klischee - und falsch noch dazu... Wie alle anderen Dienstleister auch braucht der Anwalt einen Auftrag und muss eine Leistung erbringen, sonst hat er nichts abzurechnen.
allerdings NACH ggf. einer Erstberatung
Das halte ich für unseriös. Der Mandant / Kunde muss vorher wissen, dass und wieviel die Dienstleistung kostet. Nur dann hat er die Möglichkeit, zuzustimmen (oder abzulehnen und ohne Beratung kostenfrei wieder zu gehen).
die dann angerechnet wurde, also quasi sogar "gratis" war
Die Anrechnung steht im Gesetz (hast Du § 34 RVG -von Dir zitiert- nicht gelesen?). Dem TE wurde hier "nur" die Einholung eines rechtlichen Rates ("Beratung") empfohlen, und wenn kein weiterer Auftrag erfolgt, gibt es nichts anzurechnen. Logisch, oder?

komplett durchzulesen. Dankbar wäre ich natürlich dennoch
Und wenn ich das täte, was hättest Du davon? "Keine Rechtsberatung im Board" ist klar und eindeutig, also kommt hier nichts Sinnvolles für Dich raus.
Allerdings dürfte die Beantwortung Deiner Frage einen versierten Rechtsanwalt (m/w/d) nicht stundenlang beschäftigen, die Beratungskosten sind also voraussichtlich sehr überschaubar. Nochmals die hier vielfach geäußerte Empfehlung: Investiere ein wenig Geld, um rechtssicher handeln zu können und einen evtl. größeren Schaden zu vermeiden.
 
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