
Maltodextrino
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Tach!
Darf eine Band fremde Stücke (die üblichen Rock-klassiker und aktuelle Sachen von den amerikanischen, englischen und australischen Bands) auf einem Fest das zwar mit kostenlosem Eintritt besuchbar ist aber doch recht öffentlich ist weil eigentlich jeder kommen darf und wohl auch manche Leute einfach mal so vorbei kommen, da das ganze an einem Feiertag stattfindet.
Bzw. muss dann irgendwas angemeldet werden? Gema oder ähnliches... Was könnte passieren wenn zufällig ein übermotivierter oder geldgeiler Rechtsanwalt das ganze sieht?
Oft hört man ja "Der Veranstalter zahlt eine Standartgebühr", aber ich bin mir nicht sicher ob es da annäherend so was wie einen richtigen, offiziellen "Veranstalter" gibt.
Grüße
Darf eine Band fremde Stücke (die üblichen Rock-klassiker und aktuelle Sachen von den amerikanischen, englischen und australischen Bands) auf einem Fest das zwar mit kostenlosem Eintritt besuchbar ist aber doch recht öffentlich ist weil eigentlich jeder kommen darf und wohl auch manche Leute einfach mal so vorbei kommen, da das ganze an einem Feiertag stattfindet.
Bzw. muss dann irgendwas angemeldet werden? Gema oder ähnliches... Was könnte passieren wenn zufällig ein übermotivierter oder geldgeiler Rechtsanwalt das ganze sieht?
Oft hört man ja "Der Veranstalter zahlt eine Standartgebühr", aber ich bin mir nicht sicher ob es da annäherend so was wie einen richtigen, offiziellen "Veranstalter" gibt.
Grüße
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