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Coverversion - An wen wenden?

  • Ersteller Nina.S.
  • Erstellt am
Ja, in der Praxis findet das jedoch bei YouTube in der überwiegenden Anzahl der Fälle NICHT statt. YouTube selbst hat großes Interesse daran, eine große Anzahl des Cover-Musik-Contents beizubehalten. Wir können uns jetzt stundenlagen über Theoretisches unterhtalten. Fakt ist:
Es gibt viele 100 Tausende Cover-Uploads auf YouTube, die seit 10 Jahren dort zu finden sind und die teilweise sorgar erheblich (!!!) "bearbeitet" wurden.
Nichts anderes habe ich geschrieben 😀
 
Wow! Bin schwer begeistert von euren vielen Beiträgen! Also vielleicht noch mal konkreter:

- Der Song behält die Melodie grundsätzlich bei
- Der Text ändert sich - deutsch statt englisch und ein anderes Thema
- Der Song soll im Internet veröffentlicht werden (YouTube, Facebook, etc.)
- Der Song soll auf Veranstaltungen / kleinen Konzerten aufgeführt werden

Ich habe euch jetzt so verstanden, dass ich in dem Fall nicht an die GEMA herantreten muss, sondern besser direkt bei Sony (wäre hier das Label, weil Musiker selbst verstorben) anfrage, damit alles "sauber" läuft, denn das wäre wichtig. Habe ich das so richtig verstanden?
 
Da Du Dich jetzt selbst noch einmal gemeldet hast, melde ich mich auch noch einmal:

Ein YouTube-Upload ist "meines Erachtens" unkritisch. Nur einfach schauen, ob ein "Copyright-Claim" beim Hochladen auftritt. Auch das ist nicht beunruhigend. Du kannst nur keine Monetarisierung aus dem Video erhalten.

An den Musikverlag des verstorbenen Künstlers musst Du nicht herantreten. Das macht in Eurer Dimension, wo das stattfinden soll, kein Mensch.
Live ist auch unproblematisch. Nicht an GEMA heran treten - solange ihr selbst nicht der Veranstalter seid. I.d.R. übernimmt der Veranstalter das GEMA-Thema.

Noch eine Info/Hinweis: Es gibt mittlerweile eine Menge GEMA-freie Musik. Wenn Euer Original nicht vom Urheber bei der GEMA gelistet ist, dann muss auch der Veranstalter keine GEMA-Gebühren bezahlen. GEMA-freie Musik wird mittlerweile sehr viel für Werbung, Radio (Podcasts) und Gaming-Industrie produziert. Die können keine GEMA-Gebühren gebrauchen.
 
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Ich selbst habe einige Cover über meinen digitalen Musikvertrieb DistroKid auf Spotify laufen. Diese Cover habe ich teilweise erheblich "bearbeitet". Mir liegt eine schriftliche Erklärung von DistroKid vor, dass hierfür die Zustimmung des Urhebers von DistroKid eingeholt wurde und die anfallenden Streamingeinnahmen regelmässig und vollständig an den Urheber abgeführt werden.
Das ist ja auch kurios.
Denn wenn sie es dir "genehmigen", ist es doch das Eingeständnis, dass eine Bearbeitung mit eigener Schöpfungshöhe vorliegt. Und dann müsstest du eigentlich einen Anteil (1/12?) abbekommen.

Oder die Rechteinhaber sind ganz spitzfindig und "genehmigen" streng genommen nichts, sondern "bestätigen" nur, dass sie die Versionen für nicht genehmigungspflichtige Cover halten, bei denen sie keine weiteren Ansprüche geltend machen. So müsste es eigentlich auf dem Papier sein, wenn sie die vollen Verwertungsanteile einstreichen.
 
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Wow! Bin schwer begeistert von euren vielen Beiträgen! Also vielleicht noch mal konkreter:

- Der Song behält die Melodie grundsätzlich bei
- Der Text ändert sich - deutsch statt englisch und ein anderes Thema
- Der Song soll im Internet veröffentlicht werden (YouTube, Facebook, etc.)
- Der Song soll auf Veranstaltungen / kleinen Konzerten aufgeführt werden

Ich habe euch jetzt so verstanden, dass ich in dem Fall nicht an die GEMA herantreten muss, sondern besser direkt bei Sony (wäre hier das Label, weil Musiker selbst verstorben) anfrage, damit alles "sauber" läuft, denn das wäre wichtig. Habe ich das so richtig verstanden?
Darf ich mal neugierig fragen, welchen verstorbenen Künstler Du zu covern gedenkst?

Wenn Du nur Teile des Songs verwendest oder gar nur einen Teil der Melodie, dann gilt das mMn als Interpretation und Du musst nichts spezielles unternehmen.
Siehe auch Rechtsfragen Wiki
 
Ne, es soll schon die Melodie im Ganzen und nicht in Teilen verwendet werden. Nur der Text wird ein ganz anderer, auch thematisch.
 
Nur für Youtube, ein paar Klicks und ein paar lokale Auftritte würde ich da auch keinen Akt machen. Wie aber schon öfters geschrieben ist das alles nur geduldet. Wenn man aber Geld verdienen will oder es "richtig" machen will, ist das aufwändig aber machbar.
Ob man genehmigen lassen "muss" bin ich mir nicht mal sicher. Man hört ja immer wieder von Coverversionen von denen weder Label noch Künstler etwas wissen.

Erst raussuchen bei welchem Label der Song veröffentlicht wurde. CD, Platte? Recherche? Ansonsten beim aktuellen Label anfragen, die wissen in der Regel immer wer der Rechteinhaber ist.
Dann ruft/schreibt man dieses Label an. Meist muss man ausfüllen was gemacht wird, manche fordern auch ein Demo oder den Text. Manche Labels müssen dann noch mit dem Künstler (bzw. Rechteerben) Rücksprache halten, weil die darauf bestehen. Das kann durchaus dauern und von manchen kommt da auch gar nichts. Die ignorieren "Kleine" einfach oder lehnen es von Haus aus ab weil ihnen der Aufwand zu hoch ist.
Meine Erfahrung ist da zwar einiges über 10 Jahre alt, ich wüsste aber nicht was sich da geändert haben sollte und dürfte dann auch für Youtube gelten.

Spontan fällt mir da Frog Leap Studios ein der das so machen dürfte. Der covert ja auch total viel und hat teils beachtliche Klickzahlen. Unter ettlichen Songs ist er selber angegeben.
Oder auch die Band First To Eleven ... die auch ganze Alben nur mit Covers verkauft.
(einfach unterm Songtitel auf "mehr anzeigen" klicken. Ganz unten steht in der Regel ob demonetarisiert, lizensiert, ...)
 
Vancosso schrieb:
Dann handelt es sich nicht mehr um ein gewöhnlich dargebotenes Cover mit geringfügigen Änderungen, sondern ganz klar definiert um eine Bearbeitung (nach UrhG als "erhebliche Veränderung" deklariert) und obliegt der Zustimmung des Musikverlags des Urhebers.
Auf den zweiten Blick sehe ich auch, dass eine komplette Textänderung (wie es der TE beschrieben hat) eine "Bearbeitung" im Sinne des Urhebergesetzes darstellt und damit die Zustimmung des Urhebers / Musikverlages bedarf.

Ist das jetzt praktisch damit automatisch relevant? Ich sage: Nein.

Der Umstand der "Bearbeitung" ist meines Erachtens zwar eine notwendige Voraussetzung für eine etwaige Abmahnung / Klage. Eine hinreichende Bedingung ist es meines Erachtens nocht nicht. Denn erst aus der DIMENSION des Vorhabens und dem daraus ableitbaren etwaigen monetären Schaden für den Urheber, wird daraus ggf. eine hinreichende Bedingung.
Was du "sagst/meinst/glaubst" hat nichts gemein, wie die Dinge nun einmal tatsächlich liegen.
Das ist jetzt mal als Beispiel in der kleinsten Kleinerbse gezählt irrelevant, denn dann könnte man auch in einer gewissen Analogie vor dem Gesetzgeber angeben:
"Naja, ich habe ja nicht z.B. im großen Stil Geld gefälscht- nur zu einem Betrag von bis max. 1.000 Euro (wie vlt. jeder andere auch :biggrinB:.).. ist ja jetzt nicht so eine ganz "große Dimension" und da kann man nicht wirklich bei dem bissl von unerlaubten Dingen oder gewichtige Relevanz sprechen".

Du merkst sicher gerade selber, wo da hinsichtlich jenen "automatischen Relevanzen" der Hund begraben liegt :biggrinB:
 
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Rein rechtlich braucht man für jede Bearbeitung die Genehmigung der Urheber bzw. Rechteinhaber (und die können auch unterschiedlich ticken). Wobei bei "Highway to hell" als Samba trotz der erheblichen Eingriffe wahrscheinlich keiner Rabatz macht (außer einigen Fans). Es gibt da ein weites Feld, was alles toleriert wird. Genehmigungen einer Bearbeitung (die dann ja mit einem Verzicht auf einen Anteil der eigenen Tantiemen vwerbunden sind), sind schon seltener.
Bei Textänderungen ist das wirklich heikel. Und selbstverständlich kann der Urheber jede Aufführung des geänderten Textes verbieten. Bei Parodien macht er sich dabei lächerlich, bei Umtextungen der Marke "Ich kam von Hamburg an die Spree, zwei Koffer voll mit Zyklon B" wird er zu Recht hellhörig. Bei reinen Coverinterpretationen ist er dagegen machtlos. Nazis singen gern mal Lieder von Hannes Wader. Wenn die da was ändern, hat er eine Handhabe, die er sicher mit Handkuß nutzt. Das ist dann eben nicht von der Kunstfreiheit gedeckt.
 
Wow! Bin schwer begeistert von euren vielen Beiträgen! Also vielleicht noch mal konkreter:

- Der Song behält die Melodie grundsätzlich bei
- Der Text ändert sich - deutsch statt englisch und ein anderes Thema
- Der Song soll im Internet veröffentlicht werden (YouTube, Facebook, etc.)
- Der Song soll auf Veranstaltungen / kleinen Konzerten aufgeführt werden

Ich habe euch jetzt so verstanden, dass ich in dem Fall nicht an die GEMA herantreten muss, sondern besser direkt bei Sony (wäre hier das Label, weil Musiker selbst verstorben) anfrage, damit alles "sauber" läuft, denn das wäre wichtig. Habe ich das so richtig verstanden?
Wenn eure Version nicht durch euch selbst (auf Youtube) monetarisiert wird, dann müsst ihr da auch keine relevanten Konsequenzen befürchten.
Eine Aufführung eurer Version auf Live-Events wird im wesentlichen wie jedes andere Live aufgeführte Cover durch die übliche Veranstalter/Gema-Beschallungsgedöns-Gebühr im Vorfeld gelöst.

Kurz und knp--- mach dir keinen Kopf... vlt. haben wir dich auch etwas zu verrückt gemacht.
 
Was du "sagst/meinst/glaubst" hat nichts gemein, wie die Dinge nun einmal tatsächlich liegen.
... Na dann ist ja alles prima - und schön für Dich, dass Du (wenigstens) weißt, wie die "Dinge nun einmal tatsächlich liegen" ...

Ich sehe jedenfalls dadurch keine Notwendigkeit, meine mittlerweile mehrjährige, bewährte Vorgehensweise in punkto Uploads von (bearbeiteten) Coversongs auf diverse Plattformen zu überdenken. Denn diese Vorgehensweise (ich nenne sie jetzt einmal pragmatisch/praktisch) funktioniert für mich ganz prima!

Wer andere Erfahrungen hat, soll es anders machen. Wer keine Erfahrungen hat und Rat sucht, muss sich für eine der Ratschläge eben entscheiden oder seinen eigenen Weg finden ...
 
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Es ist leider in der Tat so, dass nur weil viele Dinge, die im Bereich Covern / Bearbeiten auch „so“ durchgehen und jahrelang niemand Einspruch erhebt, man daraus nicht abzuleiten kann, dass das auch alles dann so rechtens ist.
Wo kein Kläger, da kein Richter. ...und verklagt werden kann man immer, wegen allem möglichen und wenn die Gegenseite das Geld dazu hat, wird es immer unangenehm, egal wie viel „Recht“ man hat. Klingt ungerecht? Ist es auch, aber die Realität!
Urheberrecht ist, wie hier zutage kommt, extrem komplex und am Ende entscheiden Gutachter und dann Richter, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. …vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand… Sicherheit gibt einem keiner (vor allem kein Internet Forum!)

Das ganze ist dann eine Risikoabwägung. Wie wahrscheinlich ist es, dass Ärger aufkommt? Wie groß, kann der Ärger sein? Wie empfindlich bin ich, wenn der Ärger aufkommt? Wie groß ist der Nutzen, sich dem möglichen Ärger auszusetzen?
 
...und verklagt werden kann man immer, wegen allem möglichen und wenn die Gegenseite das Geld dazu hat, wird es immer unangenehm, egal wie viel „Recht“ man hat.
Wobei im Falle von Bearbeitungen die Sachlage klar ist, außer der Bearbeiter behauptet, daß es keine Bearbeitung ist sondern ein neues Werk.

Und man sollte nicht versuchen, seine nicht genehmigten Bearbeitungen auf dem GEMA-Musikfolgebogen zu notieren.
 

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