• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Cd Pressung - Kennzeichnung?

  • Ersteller derLemme
  • Erstellt am
Ich würde mal schätzen das die Aufnahmen so um 1930 herum enstanden sind. das könnte hinkommen :gruebel:
Wenn du es aber selbst einspielst ??
Frage ist nur wann die Noten geschrieben wurden :gruebel:
Suche bei google brachte nix. leider:(

Halt, stop ich habs gefunden. ich hoffe nur die Angaben sind richtig
http://www.archive.org/search.php?query=creator:"Gregorian Choir"
 
Danke für den Versuch einer konkreten Hilfestellung, aber:

-es geht um andere Aufnahmen
-kommt man mit "schätzen" eben nicht weiter, das ist die Kernproblematik dieses Themas, die ich gerade versuche zu vermitteln

Wir haben jetzt auch gleich so ein schönes Beispiel, wie Unwissenheit in dem Bereich zu Problemen führen kann, das jemand z.B. eine Aufnahme unter CC oder PD verbreitet obwohl sie es gar nicht ist.

Ich konnte es nicht anhören, aber Du hast wohl alte Grammophonaufnahmen verlinkt. Deren Leistungsschutzrechte sind höchstwahrscheinlich abgelaufen. DICKES ABER: Wenn da jemand das Grammophon mit einem Mikro aufgenommen hat - was wahrscheinlich ist - haben DIESE Aufnahmen der Aufnahmen höchstwahrscheinlich wieder ein Leistungsschutzrecht!

SO entstehen z.B. dann die Probleme, die ich oben genannt habe, das jemand dann sowas aus Unwissenheit als PD deklariert.

Wenn du es aber selbst einspielst ??
Frage ist nur wann die Noten geschrieben wurden
Suche bei google brachte nix. leider

Greogrianische Choräle selbst einspielen? Ähm...
Noten? Die sind ein paar hundert Jahre alt! :D

Halt, stop ich habs gefunden. ich hoffe nur die Angaben sind richtig

Schätzen, Hoffen. Du sagst es. Mit CC und PD kann man meistens nur schätzen und hoffen, dass man keine Rechtsverletzung begeht. Das kann man sich im professionellen Bereich nicht erlauben, um wieder zum Ausgangspunkt dieser Diskussion zurückzukehren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Manno, isch dasch kompliziert.
Aber der Typ der das als PD deklariert hat hat die Aufnahme mit dem Mikro evtl. selbst verbrochen. Und als PD deklariert.
Was nun? :gruebel:
LG Klaus
 
eventuell eben. selbst wenn derjenige vertraglich zusichert die aufnahme selbst gemacht zu haben keine fremden rechte zu verletzen, ist erstmal uranus dran falls es ärger gibt. der kann dann hinterher den kerl verklagen, der das ding fälschlicherweise als PD deklariert hat, aber dann ist die scheiße bereits am kochen.

siehe aktueller fall bushido. der hat sich von seinen beatproduzenten wahrscheinlich auch solche unbedenklichkeitserklärungen geben lassen, ist jetzt aber erstmal selbst dran.
 
eventuell eben. selbst wenn derjenige vertraglich zusichert die aufnahme selbst gemacht zu haben keine fremden rechte zu verletzen, ist erstmal uranus dran falls es ärger gibt. der kann dann hinterher den kerl verklagen, der das ding fälschlicherweise als PD deklariert hat, aber dann ist die scheiße bereits am kochen.

siehe aktueller fall bushido. der hat sich von seinen beatproduzenten wahrscheinlich auch solche unbedenklichkeitserklärungen geben lassen, ist jetzt aber erstmal selbst dran.

Genau!

Und noch gänzlich OT zum Fall Bushido:

Wenn man sich das Beispiel hier anhört, ist das an Dämlichkeit kaum zu überbieten:

http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,685251,00.html

Das gesamplete Piano ist inhaltlich so simpel, dass die "Noten" an sich vielleicht nicht mal nötige Schöpfungshöhe hätten um als Plagiat zu gelten. Heisst, hätte man es einfach nachgespielt (ein simples Piano!) und nicht gesamplet, hätte es vermutlich kein Problem gegeben. :rolleyes:

Mein Mitleid hält sich in sehr engen Grenzen! :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Klagox, deine Hilfsbereitschaft in allen Ehren, aber das Zitatrecht greift im Bereich von AUFNAHMEN (!!!) nicht. Es bezieht sich im übrigen auch nicht etwa auf "Aufnahmen von Reden" wie von Martin Luther King wie in dem Beispiel. Ich glaube bei Dir liegen einige Missverständnisse vor.
 
Klagox, deine Hilfsbereitschaft in allen Ehren, aber das Zitatrecht greift im Bereich von AUFNAHMEN (!!!) nicht. Es bezieht sich im übrigen auch nicht etwa auf "Aufnahmen von Reden" wie von Martin Luther King wie in dem Beispiel. Ich glaube bei Dir liegen einige Missverständnisse vor.

Dann denke ich da irgendwie falsch :gruebel: http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html
Oder drückt sich das Gesetz nicht klar aus? :gruebel:
Ich gebe dir recht das es sehr schwierig ist.

Also, ab ins Kloster und die Mönche singen lassen :D

LG Klaus
 
Man muss erstmal unterscheiden zwischen Werken und Aufnahmen der Werke. Wenn das UrhG von Zitaten spricht, meint es erstmal nur die Werke selbst, NICHT deren Tonaufnahmen. D

Selbst dann:

Das Zitatrecht ist eigentlich in der Praxis völlig bedeutungslos, auch wenn man oft versucht es zu bemühen. Es hat SEHR enge Grenzen.

Hier steht Genaueres:

http://www.lehrer-online.de/386061.php

Dies hat zur Folge, dass Variationen über eine Melodie aus einem geschützten Musikwerk niemals vom Zitatrecht gedeckt sein können, da die fremde Melodie in diesem Fall zur musikalischen Grundlage des neuen Werkes wird. Im Ergebnis ist die freie Benutzung eines Musikwerks damit praktisch unmöglich.

Quelle: http://www.lehrer-online.de/386061.php
 
Da habe ich mal die Frage warum die das ungern machen?
Z.B. Creative-Commons-Musik wird nie gespielt. Liegt es daran das die Musiker persönlich kontaktiert werden müssen wenn die Musik unter [CC by-nc-sa] veröffentlichen?

Klaus

Ich grab den Thread grad nochmal aus, weil ich eben von einem Fall gelesen habe, wo genau das passierst ist, was ich gesagt habe:

Die TAZ hat ein Bild von Flickr verwendet und es korrekt gemäß der angegebenen CC-Lizenz verwendet. Die TAZ hat dann eine Lizenzforderung des Urhebers bekommen. Es hatte sich dann herausgestellt, dass da irgendjemand einfach auf einem Flickr-Account - wohl ohne bösen Willen - hübsche Bilder aus allen möglichen Quellen "ausstellt". Die TAZ durfte natürlich erstmal zahlen. Ich weiß nicht wie's weiter ging, ich schätze gar nicht, da ging's nicht um viel. Man müsste halt dann auch erstmal in der Praxis einem Flickr-Uploader aus Timbuktu oder auch nur den USA mit vertretbarem Aufwand habhaft werden. Ist ja auch ein finanzielles Risiko, man muss ja dann auch noch damit rechnen, das bei demjenigen evtl. gar nichts zu holen ist.
 

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