Hallöchen,
@Campfire:
Das mit den "unterrichteten Personen" ist ein echtes Problem - die Verantwortung, zuverlässig sicherzustellen, daß wirklich nur unterrichtete Personen die Bühne betreten liegt dann beim Bühnenverantwortlichen, auch versicherungsrechtlich...
In den BGV und den Landesbauordnungen ist ausreichend definiert, wer solche Unterrichtungen durchführen darf, was sie beinhalten müssen und wie sie schriftlich dokumentiert sein müssen - und der entsprechende Aufwand ist relativ hoch und alles andere als trivial.
Wie sichergestellt werden muß, daß keine uneingewiesenen Personen die Bühne betreten, ist nicht ganz eindeutig definiert, es wird aber als Mindestanforderung klar eine zuverlässige Absperrung oder ein durchgängiger zuverlässiger Absperrdienst gefordert. Auch das wieder mit eindeutiger Dokumentation.
Darüberhinaus haben die entsprechenden Dienststellen noch "Gestaltungsfreiheit" die Zuverlässigkeit der Absperrung oder des Absperrdienstes anzuzweifeln und entsprechende Nachbesserungen einzufordern.
Da kann und wird der Gesamtaufwand sehr schnell deutlich höher liegen, als mal schnell für drei Bühnenseiten Geländer zuzumieten und zu installieren.
Das die Praxis oft ganz anders aussieht, ist schon klar. Notwendigerweise wird in der Branche von Fall zu Fall recht "kreativ" mit Vorschriften umgegangen, oft und erfreulich genug ja auch von amtlicher Seite. Nur hat man eben keinerlei Handhabe gegen eine Behörde, die die vorhandenen Regelungen so durchsetzt.
Wie gesagt habe ich vollstes Verständnis für Harrys Ärger, ich plage mich selbst praktisch wöchentlich mit solchen Paragraphenreitereien rum. Die angekündigte "Hexenjagd" heisse ich trotzdem nicht gut, sorry.
Ciao, Deschek
PS: Harry, für diesesmal hilfts natürlich nix mehr, ist ja schon vorbei, aber in Hinblick auf zukünftige Veranstaltungen:
Immer gut ist der Hinweis auf Rechtsgleichheit: Wenn du dokumentieren kannst, daß die Bühne desöfteren oder immer ohne Geländer von der Stadt in dieser Halle vermietet oder für eigene Veranstaltungen verwendet wird, kannst du das auch für dich so einfordern, dann müsste die Sachbearbeiterin nachweisen, daß bei euch eine erhöhte Gefährdung vorliegt.