Bühnenhöhe und Geländer?

Harry
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Mal eine Frage an die Veranstaltungsprofis:
Ab welcher Bühnenhöhe ist ein Geländer zwingend vorgeschrieben?

Eventuell könntet ihr mir auch mit einem Link auf ein offizielles Dokument weiterhelfen?

Bitte nicht antworten "ich glaube, ich denke, usw....."
Ich muss das wirklich verbindlich wissen, weil uns irgendso ein A... aus der Stadtverwaltung was reindrücken will.
 
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Lösung
deschek
Hallöchen,

sorry, aber die BGV C1 hilft hier nicht weiter - es gilt ausschliesslich die VStättVO deines Bundeslandes, hier also die Baden-Württembergische http://www.versammlungsstaettenverordnung.de/vstaettv_neu/bundeslaender/baden_w.htm

Auch der Betreiber der Versammlungsstätte hat keinerlei Befugnis die dort beschriebenen Regelungen einzuschränken oder aufzuheben, eine Gefährdungsanalyse ersetzt keinesfalls die Verpflichtung zur Einhaltung der VStättVo und auch mit Gewohnheitsrecht aus 50 Jahren ist da gar nichts zu machen.

Schöne Grüße, Deschek

PS: Interessant §11, Einschränkung 1: Abschrankung ab 20cm, aber NICHT vor dem Besucher zugewandten Szenenflächen... ;)
Spass beiseite - wenn mit dem Typen nicht zu reden ist, macht doch halt in Gottes Namen ein Geländer hin.
1. es sieht scheiße aus - das ist aber nicht der eigentliche Punkt, weil....
2. es wird verlangt, dass der VERANSTALTER dieses Geländer zu installieren hat - d.h. WIR sollen es kaufen !!!!!
Und deshalb knallt es grade vorne und hinten.
Ich bin grade am Formulieren eines Schreibens an die Stadt wie sie eigentlich dazu steht, uns eine Halle zu vermieten mit einem offensichtlich nicht sicheren Equipment.

Nutzt uns aber alles nix: HEUTE ABEND um 19 Uhr geht die Veranstaltung los. Und es passiert folgendes: es gibt keine Bühne!!!

Und das schlimmste: der "Typ" ist eine Frau - die sehen die Dinge leider nicht so pragmatisch.
(Es ist mir jetzt ehrlich gesagt egal, ob eine mitliest oder nicht).
 
wenn du das Risiko als Veranstalter übernehmen kannst würde ich versuchen der Argumentation die in diversen Meinungen im PA-Forum auftaucht zu folgen, ev. akzeptiert es die Frau vom Amt ja:
die 20cm der Versammlungsstättenverordnung gelten für Bereiche, die von Zuschauern betreten werden können.
Auf der Bühne bewegen sich "Unterwiesene Personen", da kannst dann Versuchen mit der BGV zu argumentieren (bis 1m höhe oder sogar höher wenn enstsprechend markiert........

ich weiss, ist nicht was wirklich handfestes, aber Nen Ansatz um den Leuten vom Amt argumentativ zu begegenen auch mit was "Schriftlichem" abseitz von "das haben wir immer so gemacht" oder "sonst überall machen die das auch nicht"

hinten würde ich die Bühne direkt an die Wand stellen, da man meiner meinung nach zumindest hinten nen Geländer braucht wenn viele Leute (Chor oder Tanzgruppen) auf der Bühne sind.
Seitlich kannst ev. mit Podesten "Stufen" anbauen.
 
danke, Campfire
für heute abend ist leider alles schon gegessen - die VA wird gerade aufgebaut und es ist Deko- und Orga-mäßig alles so ausgerichtet, dass es keine Bühne gibt.
Die einleitenden Worte des Bankvorstandes nehmen Bezug auf die jüngsten Ereignisse und auf diesen Seitenhieb freue ich mich schon jetzt (ungeachtet dessen, dass nächste Woche der Vorgesetzte über diese Art der Behandlung informiert wird).
Wir werden dieser Frau demnächst alle hier genannten Argumente vorsetzen und drücken sie solange an die Wand bis sie nicht mehr nach vorne oder hinten gehen kann. Desweiteren "droht" ihr der Ausschluss am weiteren öffentlichen Leben. Das kriegt sie direkt ins Gesicht gesagt. Das ist auf dem Dorf so ähnlich wie früher der Pranger.
 
jo - wie schon geschrieben:
es gab KEINE Bühne - der Vorstand der Bank hat in seiner Eingangsrede auf die "Schwierigkeiten" mit der örtlichen Verwaltung aufmerksam gemacht (unter Applaus der Menge).
Die Gespräche mit der Stadt laufen demnächst....
 
Hallöchen,

@Campfire:
Das mit den "unterrichteten Personen" ist ein echtes Problem - die Verantwortung, zuverlässig sicherzustellen, daß wirklich nur unterrichtete Personen die Bühne betreten liegt dann beim Bühnenverantwortlichen, auch versicherungsrechtlich...

In den BGV und den Landesbauordnungen ist ausreichend definiert, wer solche Unterrichtungen durchführen darf, was sie beinhalten müssen und wie sie schriftlich dokumentiert sein müssen - und der entsprechende Aufwand ist relativ hoch und alles andere als trivial.

Wie sichergestellt werden muß, daß keine uneingewiesenen Personen die Bühne betreten, ist nicht ganz eindeutig definiert, es wird aber als Mindestanforderung klar eine zuverlässige Absperrung oder ein durchgängiger zuverlässiger Absperrdienst gefordert. Auch das wieder mit eindeutiger Dokumentation.
Darüberhinaus haben die entsprechenden Dienststellen noch "Gestaltungsfreiheit" die Zuverlässigkeit der Absperrung oder des Absperrdienstes anzuzweifeln und entsprechende Nachbesserungen einzufordern.

Da kann und wird der Gesamtaufwand sehr schnell deutlich höher liegen, als mal schnell für drei Bühnenseiten Geländer zuzumieten und zu installieren.

Das die Praxis oft ganz anders aussieht, ist schon klar. Notwendigerweise wird in der Branche von Fall zu Fall recht "kreativ" mit Vorschriften umgegangen, oft und erfreulich genug ja auch von amtlicher Seite. Nur hat man eben keinerlei Handhabe gegen eine Behörde, die die vorhandenen Regelungen so durchsetzt.

Wie gesagt habe ich vollstes Verständnis für Harrys Ärger, ich plage mich selbst praktisch wöchentlich mit solchen Paragraphenreitereien rum. Die angekündigte "Hexenjagd" heisse ich trotzdem nicht gut, sorry.

Ciao, Deschek

PS: Harry, für diesesmal hilfts natürlich nix mehr, ist ja schon vorbei, aber in Hinblick auf zukünftige Veranstaltungen:
Immer gut ist der Hinweis auf Rechtsgleichheit: Wenn du dokumentieren kannst, daß die Bühne desöfteren oder immer ohne Geländer von der Stadt in dieser Halle vermietet oder für eigene Veranstaltungen verwendet wird, kannst du das auch für dich so einfordern, dann müsste die Sachbearbeiterin nachweisen, daß bei euch eine erhöhte Gefährdung vorliegt.
 
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