Bühnenhöhe und Geländer?

Harry
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Mal eine Frage an die Veranstaltungsprofis:
Ab welcher Bühnenhöhe ist ein Geländer zwingend vorgeschrieben?

Eventuell könntet ihr mir auch mit einem Link auf ein offizielles Dokument weiterhelfen?

Bitte nicht antworten "ich glaube, ich denke, usw....."
Ich muss das wirklich verbindlich wissen, weil uns irgendso ein A... aus der Stadtverwaltung was reindrücken will.
 
Eigenschaft
 
Lösung
deschek
Hallöchen,

sorry, aber die BGV C1 hilft hier nicht weiter - es gilt ausschliesslich die VStättVO deines Bundeslandes, hier also die Baden-Württembergische http://www.versammlungsstaettenverordnung.de/vstaettv_neu/bundeslaender/baden_w.htm

Auch der Betreiber der Versammlungsstätte hat keinerlei Befugnis die dort beschriebenen Regelungen einzuschränken oder aufzuheben, eine Gefährdungsanalyse ersetzt keinesfalls die Verpflichtung zur Einhaltung der VStättVo und auch mit Gewohnheitsrecht aus 50 Jahren ist da gar nichts zu machen.

Schöne Grüße, Deschek

PS: Interessant §11, Einschränkung 1: Abschrankung ab 20cm, aber NICHT vor dem Besucher zugewandten Szenenflächen... ;)
Ruf doch einfach mal bei der Stadtverwaltung an, die sollten das eigentlich wissen.
 
hier steht was drüber......

http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/uvv/70/6.htm

an anderer Stelle (Versammlungsstättenverordnung) muss alles ab 20cm höhe nen geländer haben, wenn Publikumsverker dort herscht.......

Was zu beachten ist: es gibt ja mehrere Verordnungen, einige sind beispielsweise von der Berufsgenossenschaft (also eigentlich keine für alle verbindlichen Gesetze), können dann aber auch bei schadenersatzprozessen als "Stand der Technik" herangezogen werden.....

nach meinem Verständnis hängt es in letzter Instanz am betreiber der Versammlungsstätte (oder dessen Beauftragtem für Veranstaltungstechnik) und dessen Risikoanalyse......
der ist dran wenn was passiert......
 
Ruf doch einfach mal bei der Stadtverwaltung an, die sollten das eigentlich wissen.
genau DAS ist ja der springende Punkt - der dortige Sachbearbeiter will uns erzählen, dass GRUNDSÄTZLICH ein Geländer zu installieren ist. Ansonsten wird die Veranstaltung nicht genehmigt.
Dass wir das in den vergangenen 50 Jahren (!) immer ohne gemacht haben und dass ich auf längst nicht allen uns bekannten Veranstaltungen in anderen Orten Geländer gesehen habe scheint nicht mehr zu interessieren.

@Campfire: ich schau da mal rein - kriegst auf jeden Fall Pünktchen :)
 
Hallöchen,

sorry, aber die BGV C1 hilft hier nicht weiter - es gilt ausschliesslich die VStättVO deines Bundeslandes, hier also die Baden-Württembergische http://www.versammlungsstaettenverordnung.de/vstaettv_neu/bundeslaender/baden_w.htm

Auch der Betreiber der Versammlungsstätte hat keinerlei Befugnis die dort beschriebenen Regelungen einzuschränken oder aufzuheben, eine Gefährdungsanalyse ersetzt keinesfalls die Verpflichtung zur Einhaltung der VStättVo und auch mit Gewohnheitsrecht aus 50 Jahren ist da gar nichts zu machen.

Schöne Grüße, Deschek

PS: Interessant §11, Einschränkung 1: Abschrankung ab 20cm, aber NICHT vor dem Besucher zugewandten Szenenflächen... ;)
 
Lösung
und auch mit Gewohnheitsrecht aus 50 Jahren ist da gar nichts zu machen.
das ist mir schon klar
nur: die Art und Weise WIE uns das übermittelt wurde ist eine bodenlose Frechheit. Aber dazu möchte ich an dieser Stelle nix weiter schreiben, das hat heute morgen meinen Adrenalinspiegel an die Grenze gebracht.
Danke, deschek - das habe ich gesucht :)
 
Hallöchen, Harry,

danke! ;) Deinen Ärger kann ich jedenfalls sehr gut nachvollziehen...

Da wo die VStättVO übrigens nicht ausreicht, hilft gegebenenfalls die jeweilige Landesbauordnung weiter. Habe ich für BW gerade nicht greifbar, wenn nötig, kann ich dir das PDF aber noch raussuchen.
Ausserdem bietet normalerweise die IHK entsprechende kostenfreie Auskunft zur VStättVO an - da kann es nur immer ein bisschen dauern, bis man bis zum Fachkundigen vorgedrungen ist.

Ciao, Deschek
 
das mit den 20cm hab ich eigentlich gesucht und (natürlich) hat der Verwaltungsangestellte Recht.
Nur gehts halt nicht, dass man langjährige Vereins-, Ortskartell- und sogar Bank-Vorsitzende behandelt wie Schuljungen im 1.Schuljahr, großartige Belehrungen mit dümmlichen Drohungen macht und das auch noch in einem dörflichen Umfeld wo praktisch jeder jeden kennt.
Auf jeden Fall ist es ab heute morgen 1 Person am Stammtisch, bei Versammlungen, Einladungen und sonstigen Besäufnissen weniger und wir werden nächste Woche einen neuen Ansprechpartner kennenlernen: nämlich den Vorgesetzten dieses Besserwissers. Und wenn der uns nicht versteht hat der auch wieder einen Vorgesetzten usw. - Das ist ja das Schöne am Beamtentum: dass immer noch einer vorne dran sitzt. Und heute morgen ist das Fass übergelaufen.
 
in der Versammlungsstättenverordung steht nur das mit den 20cm meines wissens, gilt aber für Flächen mit Publikumsverkehr, und meines wissens gibts nen Unterschied zwischen unterwiesenen Personen (Musiker) und Publikum.


um was geht es denn genau?
 
in der Versammlungsstättenverordung steht nur das mit den 20cm meines wissens, gilt aber für Flächen mit Publikumsverkehr, und meines wissens gibts nen Unterschied zwischen unterwiesenen Personen (Musiker) und Publikum.

So habe ich das auch verstanden. 20 cm haben Scherenpodeste ja bereits in unausgefahrenem Zustand (~). Ich weiß ziemlich sicher das ab 60cm Bühnengeländer Pflicht sind. Wo es stand suche ich derzeit noch (vergebens) ;).
 
Vielleicht kannst du damit was anfangen... Link

Da steht was von einem Meter... Wenn denn eine Bühne eine Szenenfläche ist...
 
auf der Bühne befinden sich nicht nur Musiker - sondern da findet alles mögliche statt.
Gottesdienst, Weinforum, Gesprächspodium, Bierolympiade, Hupfdohlen.....

20cm ist natürlich eine Lachplatte - unter 60-80cm geht bei der vorhandenen Saalgröße gar nix
 
das mit den 60cm hab ich auch im Kopf, finde aber auch keine Quelle dazu, mit quellen belegen kann ich nur die 20cm aus der Versammlungsstättenverordnung und den 1m aus der BGV......

ich kenne es z.B. aus Discos, dass hier Bühnen wenn sie von Publikum betreten werden im normalen Disco-Alltag nen geländer bekommen, wenn konzerte stattfinden werden die Gitter entfernt..... (da dann ja nur die Musiker auf der Bühne sind).
 
Also, in unserer Stadthalle, wo wir mit dem Kammerorchester auftreten ist die Bühne, zum Publikum gewandt, schätzungsweise 1,50 m hoch.
Hab da noch nie ein Geländer gesehen???

Ist auch noch nie einer runtergefallen ;-)
 
Also, in unserer Stadthalle, wo wir mit dem Kammerorchester auftreten ist die Bühne, zum Publikum gewandt, schätzungsweise 1,50 m hoch.
Hab da noch nie ein Geländer gesehen???

Ist auch noch nie einer runtergefallen ;-)
Dein letzter Satz ist - leider - genau betrachtet irrelevant.
Aber das andere gilt auch für -zig Feld-Wald-und-Wiesenfeste und hat uns ja insbesondere aufgeregt: WARUM SIND JETZT WIR DIE DEPPEN? Nur weil ein so ein Idiot sich jetzt profilieren muss sollen wir uns verbiegen bis zum gehtnichtmehr. :evil:
 
als wir auf dem marktplatz auf der von der stadt gemieteten bühne (von einem großem veranstaltungsservice aufgebaut) gespielt haben, war die bühne mindestens 1,50m hoch...tendenz eher höher. gegen 1,80. und da war kein geländer!
 
als wir auf dem marktplatz auf der von der stadt gemieteten bühne (von einem großem veranstaltungsservice aufgebaut) gespielt haben, war die bühne mindestens 1,50m hoch...tendenz eher höher. gegen 1,80. und da war kein geländer!
jahaaaa...
ihr habt auch nicht so einen Verwaltungsdeppen wie wir !!!!

diese Antworten möchte ich NICHT hören, ich weiß selber wie es WOANDERS ist
und meinst du, wir hätten in den letzten 50 Jahren ein Geländer gehabt?

Bei uns gibt's auch selten ein Bier, bevor's losgeht.
ohne ein Fass Freibier vor der Veranstaltung geht bei uns GAR NIX ! :D
 
ohne ein Fass Freibier vor der Veranstaltung geht bei uns GAR NIX ! :D

Siehste !!
Und deshalb braucht Ihr dringend ein Geländer !!
:D:D:D

Spass beiseite - wenn mit dem Typen nicht zu reden ist, macht doch halt in Gottes Namen ein Geländer hin.
Deshalb geht doch die Welt nicht unter, oder?
Je mehr ihr streitet, desto sturer wird er werden.
Und - er sitzt am längeren Hebel !!
 

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