Prinzipiell ja, weil er es eigl. nur gewesen sein kann, aber es nicht zugeben will.
Das weiter Ding ist, dass er erst einen Fahradunfall hatte, und da die Versicherung mehrere tausend Euro strecken muss, und er will sie nicht weiter belasten, weil er nicht hochgestuft werden will.
Ich glaube nicht, dass eine Versicherung zahlt, wenn es sich um einen Elektrik- oder Elektronikschaden handelt. Denn
dann hätte es auch Dir passieren können und hat nichts mit Ungeschicklichkeit zu tun. Genausowenig zahlt ne Haftpflicht,
wenn Du nen Kumpel Dein Auto fahen lässt und der Motor kaputt geht.
Aber wenn er sich hinsetzt, das linke Stuhlbein abbricht und er bein Versuch, das Gleichgewicht zu halten einen
zufällig herumliegenden Billardqueue mit dem Ellenbogen so anspitzt, dass er quer durch den Raum segelt,
um am Ende im Lautsprecher stecken zu bleiben....
Oder wenn er ausrutscht und mit der Fußspitze dagegentritt, um es glaubhafter zu machen.Dann zahlt ne Haftpflicht.
Wenn es ein elektrischer/elektronischer Schaden ist, wird die Versicherung die Regulierung ablehnen, da es sich um
Veschleiß, Fabrikationsfehler, alterssbedingte Schäden, Überstrom und was weiß ich noch was für Fälle handeln
kann. Und dafür zahlt ne Haftpflicht nicht.
Die treten nur bei Fahrlässigkeit u.Ä. ein. Dabei darfst aber z.B. nicht angeben, dass die Ming-Vase von Dir beim
abspühlen runtergefallen ist. Du musst dagegen gestoßen sein, als Du von mir aus vor einer Wespe zurück
gezuckt bist. Denn wenn Du abgespühlt hättest, dann wäre das ja im Einvernehmen mit dem Besitzer geschehen,
der dann die Verantwortung dafür hätte.
Gruß
Uwe