M-Zee
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Also Leute, mal im Ernst wovon reden wir denn hier?
Wie RfC richtig schildert, kann es im Nachhinein noch Jahre später zu empfindlichen Steuerschätzungen kommen, wenn dauerhaft nachweisliche Einnahmen aus der Beteiligung an dem "Unternehmen Band" erwirtschaftet wurden. Die Geschichte von kiroys befreundeter Band würde ich mal nicht als allgemeingültig hier stehen lassen, es kann auch anders kommen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (alter und gern genommener Spruch meines Ex-Chefs, seines Zeichens GUTER Steuerberater )
dieser Teil des Gesetzes beginnt mit:
Das heisst nicht: Der Steuerpflichtige kann sich aussuchen, ob er solche Einnahmen erklärt.
Hierzu zählen unter anderem die Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebtrieb. Übrigens könnten Einnahmen als Musiker auch als selbstständige Arbeit erklärt werden (künstlerische Tätigkeit), somit wäre im Grunde nicht mal die Anmeldung eines Gewerbes obligatorisch.
Und mal ehrlich, man muss doch auch nicht immer ALLES an Kosten geltend machen, so dass man doch nicht zwangsläufig IMMER Verluste einfahren muss. jedenfalls habe ich noch nie von einer als Liebhaberei eingestuften Tätigkeit gehört, die über Jahre hinweg ein leichtes Plus abwarf, und wenn es nur zweistellig war.
Daher ist meine persönliche Meinung eindeutig, Einkünfte "kontrolliert" erklären, ob Gewerbe oder nicht.
Viele Grüße
Marc
Wie RfC richtig schildert, kann es im Nachhinein noch Jahre später zu empfindlichen Steuerschätzungen kommen, wenn dauerhaft nachweisliche Einnahmen aus der Beteiligung an dem "Unternehmen Band" erwirtschaftet wurden. Die Geschichte von kiroys befreundeter Band würde ich mal nicht als allgemeingültig hier stehen lassen, es kann auch anders kommen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (alter und gern genommener Spruch meines Ex-Chefs, seines Zeichens GUTER Steuerberater )
§ 8 Einkommensteuergesetz - Einnahmen
(1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 zufließen.
dieser Teil des Gesetzes beginnt mit:
§2 (1) Der Einkommensteuer unterliegen:
Das heisst nicht: Der Steuerpflichtige kann sich aussuchen, ob er solche Einnahmen erklärt.
Hierzu zählen unter anderem die Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebtrieb. Übrigens könnten Einnahmen als Musiker auch als selbstständige Arbeit erklärt werden (künstlerische Tätigkeit), somit wäre im Grunde nicht mal die Anmeldung eines Gewerbes obligatorisch.
Und mal ehrlich, man muss doch auch nicht immer ALLES an Kosten geltend machen, so dass man doch nicht zwangsläufig IMMER Verluste einfahren muss. jedenfalls habe ich noch nie von einer als Liebhaberei eingestuften Tätigkeit gehört, die über Jahre hinweg ein leichtes Plus abwarf, und wenn es nur zweistellig war.
Daher ist meine persönliche Meinung eindeutig, Einkünfte "kontrolliert" erklären, ob Gewerbe oder nicht.
Viele Grüße
Marc