Leider bei mir auch so.
Alte Instrumente sowie PA noch mit Vorsteuer rückwirkend erstatten lassen. Der Ulk dabei ist, daß das Finanzamt erst den Vorsteuerabzug verweigert hat. O-Ton: Alles nur Hifi-Schnickschnack für´s Wohnzimmer" (Wir sprechen hier von 12 KW RMS für 2 x Bell VPS 420 Anlagen)
Dann Schreiben des Verbandes VPLT für die gewerbliche, professionelle Nutzung, auch für neue Anlagen, die innerhalb der Gewerbeanmeldung lagen. Danach komplette Erstattung der Vorsteuer auch für die alten, ins BGA (Betriebs-/Geschäftsausstattung) fließenden Geräten.
Genau: Nach Gewerbeabmeldung haben wir die Werte recht hoch angesetzt für die Gebrauchtwaren, um keinen Eindruck zu erwecken, zu billig die Restwerte anzusetzen & somit die 19% MWST bezahlt, obwohl wir nur 14 oder 15% bekommen haben. Somit auch für den VW Bus, der dann wiederum von der Geschäftsausstattung ins Privatvermögen übergehen kann.
Buchhaltung haben wir selbst gemacht, nach der Steuerfahndung stand natürlich Einiges im Argen, so daß ich einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht nehmen mußte, der auch Steuerberater ist, einen Haufen Geld gekostet hat & zumind. die Sache abwenden konnte, weil man trotz Beschlagnahme der Ordner & PC´s nichts gefunden hatte.
Durchsuchung auch der Kleiderschränke etc, aber immerhin recht ordentlich, ohne die Kleidung herauszuwühlen & auf den Boden zu werfen. Mit 6 Leuten zu kommen, war wohl dennoch übertrieben.
Zudem Vorwurf von mir an den Richter für den Durchsuchungsbeschluß, der auf Grund eines "Verdachts" der Umsatzsteuerhinterziehung bzw. -verkürzung die Durchsuchung veranlaßt hat & wirlich nichts gefunden wurde
Haft ist mir erspart geblieben, Zumwinkel hat ja auch 7-stellige Beträge hinterzogen, hat aber bessere Anwälte, wurde mit einer neuen S-Klasse abgeholt & kann eine Kaution aus der Westentasche zahlen
Letztendlich habe ich mich mit einigen Kollegen & DJ´s unterhalten, die auch Anlagen vermieten, allerdings als Kleingewerbetreibende nach § 19 USTG, ohne die MWST ausweisen zu dürfen & auch keine Vorsteuer erstattet bekamen.
Ihrer Meinung nach war es ein Fehler, daß ich die Vorsteuer gezogen habe. Also vielleicht lieber als Kleingewerbe laufen lassen & sich die Steuer nicht erstatten lassen, vor allem bei recht wenigen Umsatzerlösen, die vielleicht erst nach etlichen Jahren zur Amortisation der investierten Gelder führen
Näheres evtl. per PN
Gruß Kai
Das ist keine Rechtsberatung, sondern Erfahrungswert aus dem Leben.