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Bitte um Hilfe bei Steuerrecht

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Roadrunner
Roadrunner
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Hi,

ich brauche bitte eine kurze Einschätzung zur Rechtslage:
unsere Coverband ist nicht als GbR angemeldet, wir spielen ca. 5-7 Gigs im Jahr, die meist umsonst sind für Freunde etc.
nun hatten wir einmal einen Gig für den wir bescheidenes Geld bekommen haben, under Auftraggeber hat seine Ausgaben auch steuerlich geltend gemacht, Muss ich die Band jetzt anmelden? Wie werden die Einnahmen steuerlich sauber angegeben?

Danke für Eure Antwort
 
Eigenschaft
 
Ganz algemein gilt: Wenn z.B. zwei Musiker und mehr als "Band" in Form eines Rechtsgeschäftes nach Außen in Erscheinung treten (z.B. Plakete in Druck geben oder Gigs vereinbaren), sind sie ganz automatisch eine GbR. Dazu bedarf es keines expliziten GbR-Vertrages der Musiker untereinander - natürlich auch mit allen Pflichten.

Wenn aber eine Band nur ganz wenig im Jahr gegen Entgelt auftritt (und entsprechend auch die Erlöse gering ausfallen), ordnen die Finanzämter das erfahrungsgemäß stets der so genannten "Liebhaberei" zu. Trotzdem muss man jedwede Einnahmen dem FA offenbaren.

Selbst wenn es mal höhere Einnahmen werden sollten ist z.B. auch die Kleinunternehmerregelung (Einnahmengrenze im ersten Jahr bei 17.500 €) möglich und man spart sich die UST-Veranlagung.

lg.
 
Wenn sich der Auftraggeber vermutlich die Vorsteuer aus Eurer Rechnung ziehen will, geht dies wohl nicht, da Ihr kein Gewerbe habt.

Auch bei der Kleingewerberegelung nach § 19 USTG darf man die MWST nicht getrennt ausweisen, sondern schreibt bei einer Rechnung lediglich den Gesamtbetrag

Ferner müßte man je nach GBR Vereinbarung pro Person den Anteil am Gewinn in der eigenen Einkommenssteuer angeben
 
Wenn sich der Auftraggeber vermutlich die Vorsteuer aus Eurer Rechnung ziehen will, geht dies wohl nicht, da Ihr kein Gewerbe habt.

Was heißt da "ziehen will"? Wollen kann einer viel! Entscheidend ist, ob es möglich ist oder nicht. Das ist aber nicht ursächlich damit verknüpft, ob jemand ein Gewerbe angemeldet hat.

Auch bei der Kleingewerberegelung nach § 19 USTG darf man die MWST nicht getrennt ausweisen, sondern schreibt bei einer Rechnung lediglich den Gesamtbetrag

Wenn jemand zur Kleinunternehmerregelung optiert und die Freibetragsgrenzen einhält, damit er keine Umsatzsteuer in Anrechnung bringen kann/muss, dann wird auch keine UST fällig. Egal, ob die Gegenseite das "will" oder nicht. Du bringst hier was durcheinander.

Weist aber auch ein Kleinunternehmer mal die UST aus, dann ist er fünf Jahre an die Umsatzsteuerregelung gebunden - egal, welche Umsätze er dann in den jeweiligen Jahren erzielt.

Und noch etwas bringst Du vermutlich in die falsche Spur. Es gibt einer Untergrenze, bis zu der man die UST nicht separat ausweisen muss. Erst darüber ist die USt auch betragsmäßig anzugeben.

Ferner müßte man je nach GBR Vereinbarung pro Person den Anteil am Gewinn in der eigenen Einkommenssteuer angeben
Nichts anderes habe ich gesagt: jedwedes Einkommen eines Muckers - auch aus verschiedenen Bands (aka GbR-Beteiligungen) ist in der Einkommensteuererklärung des Musikers anzugeben. Das hat nichts damit zu tun, dass in einer GbR verschiedene Ausschüttungsregelungen möglich sind (dann aber bitte per GbR-Vertrag schriftlich zu fixieren!).

lg.
 
Für den Auftraggeber sind dies ja Kosten. Ihr müßtet ja in irgendeiner Form eine Quittung oder Rechnung ausgestellt haben ? Wir dürfen als Forum ja keine Rechtsberatung machen.

Erscheint die Rechnung von Euch aber bei einer Buchprüfung des Finanzamts beim Auftraggeber, wäre es schon besser, die Gage pro GbR-Mitglied in der jeweiligen Einkommenssteuererklärung z. B. anzugeben
 
Für den Auftraggeber sind dies ja Kosten. Ihr müßtet ja in irgendeiner Form eine Quittung oder Rechnung ausgestellt haben ?
???
In welchem Bezug meinst Du das jetzt?
Oben hast Du davon gesprochen, dass sich der Auftraggeber die Vorsteuer ziehen möchte, was aber nur geht, wenn Künstler/Band-GbR selbst zur UST optiert haben.

Erscheint die Rechnung von Euch aber bei einer Buchprüfung des Finanzamts beim Auftraggeber, wäre es schon besser, die Gage pro GbR-Mitglied in der jeweiligen Einkommenssteuererklärung z. B. anzugeben
Eine Band-GbR ist eine steuerliche Einheit. Und als solche auch vom FA anerkannt. Es muss nicht jeder Gagenanteil eines einzelnen Band-GbR-Musikers separat in der Rechnung an den "Auftraggeber" angegeben werden.
Die GbR erklärt sich zum Jahresende ganz normal dem FA. Jedes Band-GbR-Mitglied erhält eine Ausschüttung (entweder zu gleichen Anteilen am Erlös oder nach einem Verhältnis, das vorher in einem GbR-Vertrag vereinbart wurde). Diese Ausschüttung gibt jeder GbR-Gesellschaft in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt an. So einfach ist das!

Mit der Band-GbR-Rechnung an den Auftraggeber des Konzertes/Engagements hat das nichts zu tun!
 
Äähmm, noch ne Frage dazu: Wenn die GbR Einnahmen deklariert, dann doch wohl das, was nach einer Einnahme-Überschussrechnung verbleibt. D.h. da sind erst mal Spesen für alle Bandmitglieder, Kilometergeld für den Transport der Instrumente, evtl Miete für den Probenraum, anteilige Abschreibung auf die Instrumente, Telefonkosten, Werbungskosten und schießmichtot abzuziehen. Wenn man das so macht, dann landet man blitzschnell tief im Minus und das Finanzamt zahlt die Muckerei mit, weil man das Minus ja an seinen Ennahmen aus dem regulären Job abziehen kann. Deshalb sagt das Finanzamt dann auch: Das ist Liebhaberei, das erkennen wir nicht an. Liebhaberei isses in der Regel dann, wenn unterm Strich fürs Finanzamt nix rauskommt.

Also: getrost angeben, keine USt rechnen wegen Kleingewerbe und nicht vergessen den Ennahmen auch die Ausgaben gegenüber zu stellen.

Achso noch eins: für den Auftraggeber könnte evtl. sogar noch ein Beitrag zur Künstlersozialkasse fällig werden, für die Musiker aber auf keinen Fall, weil man für die KSK nachweisen muss, dass man seinen Lebensunterhalt mit der Kunst verdient.
 
Die GbR erklärt Ihre Einkünfte, die sich aus der Differenz der Einnahmen (Gagen, CD-Verkäufe etc.) und der Ausgaben (sämtlicher für die musikausübende Tätigkeit zu erklärende) ergeben. Dies ist das "Ergebnis" also der Gewinn oder Verlust der GbR. Dieses wird vom Finanzamt als Besteuerungsgrundlage "gesondert festgestellt". Das Ergebnis der GbR wird, wenn nicht anders unter den Feststellungsbeteiligten - also den GbR Gesellschaftern - vereinbart, zu gleichen Teilen aufgeteilt und als "Einkünfte aus gewerblicher (oder auch selbständiger, je nach Tätigkeit der GbR) Arbeit" in der persönlichen Einkommensteuererklärung eines jeden Gesellschfafters in der Anlage GSE angegeben.

Als Faustregel kann man sagen, dass das Finanzamt es anerkennt, wenn in den ersten 2-3 Jahren Verluste aus der nebenberuflichen Tätigkeit erwirtschaftet werden. In der Regel gilt diese Zeit als Investitionszeit bevor aus der Tätigkeit positive Einkünfte hervorgehen. Richtig ist, dass wenn alles was danach kommt dauerhaft negativ ist, es sehr schnell als Liebhaberei ausgelegt werden kann. Das hat zur Folge, dass zum einen die negativen Einkünfte im erklärten Veranlagungszeitraum nicht mehr berücksichtigt werden. Das ist meist das kleinere Übel.

Zum anderen kann es aber auch zu Neuveranlagungen vorheriger Zeiträume kommen, was wiederum zur Folge haben kann, dass einem die negativ erklärten Einkünfte aus der GbR nachträglich gestrichen werden. Dies kann dazu führen, dass man für diese früheren Zeiträume nachträglich Einkommensteuer abzuführen hat. Je nach erklärter Höhe der Einkünfte kann es bisweilen zu empfindlichen finanziellen Belastungen kommen.

Die USt Aussage würde ich bzgl. Kleinunternehmerschaft nicht allgemeingültig so stehen lassen. Es kann durchaus auch von Nutzen sein, die USt Pflicht wahrzunehmen. Ist eben ein Rechenexempel.

Ja, die KSK ist so ne Sache. Willste rein, schaffst'es nicht, willste nicht rein, holn'se Dich :D

Grüße
Marc
 
Die USt Aussage würde ich bzgl. Kleinunternehmerschaft nicht allgemeingültig so stehen lassen. Es kann durchaus auch von Nutzen sein, die USt Pflicht wahrzunehmen. Ist eben ein Rechenexempel.
Wie ist das denn mit der USt: Wird die dann evtl. auch für Jahre rückwirkend nachgefordert? Will heißen, ich investiere in teure Instrumente, lasse mir die MwSt erstatten und wenn ich nachher nix damit verdiene, dann muss ich die wieder nachzahlen?

Ja, die KSK ist so ne Sache. Willste rein, schaffst'es nicht, willste nicht rein, holn'se Dich :D
Kann ich bestätigen. Ich bin jedenfalls drin, aber von der Rentenversicherungspflicht befreit, besser gehts nich! :great:

Grüße Jack
 
@ Saint Jack: Das heißt dann "Vorsteuer", wenn man sich die MWST erstatten läßt.

Mag sein, wenn das Finanzamt lediglich Hobby oder Liebhaberei annimmt & keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, muß man die Umsatzsteuer wieder zurückerstatten.

Bei Kleinunternehmerregelung nach § 19 USTG wird aber keine Umsatzsteuer ausgewiesen, dh. man kann keine sog. Vorsteuer ziehen, darf aber auch die MWST in Ausgangsrechnungen nicht ausweisen
 
Hmmm...ich frage mich, ob diese Diskussion hier noch mit den Regeln dieses 'Forums konform geht...vom Gesetz über die Hilfeleistung in Steuersachen will ich gar nicht reden :eek::D

Mag sein, wenn das Finanzamt lediglich Hobby oder Liebhaberei annimmt & keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, muß man die Umsatzsteuer wieder zurückerstatten.

Das will ich lieber nicht kommentieren. Möglicherweise sollte der eine oder andere zum Thema Steuerrecht lieber schweigen.
 
Das will ich lieber nicht kommentieren. Möglicherweise sollte der eine oder andere zum Thema Steuerrecht lieber schweigen.
Ohne die Richtigkeit dieser Aussage auch nur annähernd in Frage zu stellen :D möchte ich trotzdem allgemein noch etwas dazu loswerden.

Bei dem Tatbestand der Liebhaberei handelt es sich um einen Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Mit der Liebhaberei unterstellt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen, durch gezielte bzw. provozierte negative Einkünfte in bestimmten Einkunftsarten (besonders: Gewerbebetrieb) seine Einkommensteuer bewusst mindern zu wollen. Besonders, wenn es sich um nebenberufliche negative Einkünfte handelt, kann das in der Tat relativ schnell gehen, da vermutet wird, dass das Gewerbe nur betrieben wird, um Verluste zu erzielen und so die Summe bzw. den Gesamtbetrag der Einkünfte, der als Grundlage für die Einkommensteuer dient, zu reduzieren.

Mit dem Umsatzsteuerrecht hat das gar nix zu tun, das Unternehmen besteht ja aus umsatzsteuerlicher Sicht führt einen Geschäftsbetrieb. Sofern der Nachweis der Betriebsbedingheit der Ausgaben und so der darin enthaltenen Vorsteuer erbracht werden kann...

Das Finanzamt horcht jedoch natürlich berechtigter Weise auch auf, wenn es dauerhaft in USt-Voranmeldungen und/oder Jahreserklärungen nur zu Vorsteuererstattungen kommt. Da ist es recht wahrscheinlich, dass auch mal eine Umsatzsteuersonderprüfung durchgeführt wird. Auch das führt des Öfteren mal zu USt-Nachzahlungen.

Grüße
Marc
 
Genau dies muß ich aus leidvoller Erfahrung berichten. Vorsteuererstattung in 5-stelliger Höhe. Jahrelange Verluste aus Gewerbebetrieb sowie Steuerprüfung & schließlich auch Steuerfahndung mit Durchsuchungsbeschluß. 6 Steuerfahnder waren in meiner 36 m² Wohnung zugegen. Gefunden hat man nichts, das Verfahren wurde eingestellt

Die Verluste waren aber nicht provoziert, sondern resultierten aus legalen Abschreibungen & relativ wenigen Umsatzerlösen aus Vermietung & Verkäufen. Genickbruch u. a. durch Ausnutzen vieler "Käufer" des Fernabsatzgesetzes, die ganze Anlagen bestellen, die 14 oder gar 30 Tage nutzen & die Vermieterkosten für PA zu sparen.

Die Bewertung der Restwerte habe ich 2007 durchgeführt, die gezogene Vorsteuer zurückerstattet & arbeite jetzt wieder als Arbeitnehmer :redface:
 
Genau dies muß ich aus leidvoller Erfahrung berichten. Vorsteuererstattung in 5-stelliger Höhe. Jahrelange Verluste aus Gewerbebetrieb sowie Steuerprüfung & schließlich auch Steuerfahndung mit Durchsuchungsbeschluß. 6 Steuerfahnder waren in meiner 36 m² Wohnung zugegen. Gefunden hat man nichts, das Verfahren wurde eingestellt

OT an
Da würde mich ernsthaft dein Kommentar zu Herrn Zumwinkel interssieren.
OT aus

Topo :cool:
 
Wie ist das denn mit der USt: Wird die dann evtl. auch für Jahre rückwirkend nachgefordert? Will heißen, ich investiere in teure Instrumente, lasse mir die MwSt erstatten und wenn ich nachher nix damit verdiene, dann muss ich die wieder nachzahlen?

Es geht sogar noch schlimmer: :redface:
Ich habe sogar Instrumente ohne Vorsteuerabzug gekauft, weil ich damals noch kein Gewerbe hatte. Als ich das Gewerbe angemeldet hatte, habe ich das vorhandene Instrumentarium in die Gesellschaft eingebracht und im Lauf der Jahre abgeschrieben.

Jetzt wurde das Gewerbe wieder abgemeldet. Weil ich mein Instrument nach der Band-Auflösung wieder privat nutzen will, muss ich die Entnahme meines Instruments aus dem Geschäftsvermögen zum (geschätzten) aktuellen Marktpreis versteuern und an das Finanzamt Umsatzsteuer zahlen. :mad: :screwy:
 
A
  • Gelöscht von topo
  • Grund: Sehr grenzwertige Beiträge /siehe Rechts- und Steuer Beratung - bitte noch mal mit anderen Worten!
R
  • Gelöscht von topo
  • Grund: Sehr grenzwertige Beiträge /siehe Rechts- und Steuer Beratung - bitte noch mal mit anderen Worten!
@ topo:
Ich habe zwar keine Steuer- oder Rechtsberatung betrieben, sondern nur geschildert, was mir widerfahren ist, aber egal. Dann solltest Du bitte aber auch meinen Beitrag, der direkt davor steht, löschen. Vor allem, weil er evtl. auf einer falschen Information beruht.
 
Leider bei mir auch so. :redface: Alte Instrumente sowie PA noch mit Vorsteuer rückwirkend erstatten lassen. Der Ulk dabei ist, daß das Finanzamt erst den Vorsteuerabzug verweigert hat. O-Ton: Alles nur Hifi-Schnickschnack für´s Wohnzimmer" (Wir sprechen hier von 12 KW RMS für 2 x Bell VPS 420 Anlagen)

Dann Schreiben des Verbandes VPLT für die gewerbliche, professionelle Nutzung, auch für neue Anlagen, die innerhalb der Gewerbeanmeldung lagen. Danach komplette Erstattung der Vorsteuer auch für die alten, ins BGA (Betriebs-/Geschäftsausstattung) fließenden Geräten.

Genau: Nach Gewerbeabmeldung haben wir die Werte recht hoch angesetzt für die Gebrauchtwaren, um keinen Eindruck zu erwecken, zu billig die Restwerte anzusetzen & somit die 19% MWST bezahlt, obwohl wir nur 14 oder 15% bekommen haben. Somit auch für den VW Bus, der dann wiederum von der Geschäftsausstattung ins Privatvermögen übergehen kann.

Buchhaltung haben wir selbst gemacht, nach der Steuerfahndung stand natürlich Einiges im Argen, so daß ich einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht nehmen mußte, der auch Steuerberater ist, einen Haufen Geld gekostet hat & zumind. die Sache abwenden konnte, weil man trotz Beschlagnahme der Ordner & PC´s nichts gefunden hatte.

Durchsuchung auch der Kleiderschränke etc, aber immerhin recht ordentlich, ohne die Kleidung herauszuwühlen & auf den Boden zu werfen. Mit 6 Leuten zu kommen, war wohl dennoch übertrieben.

Zudem Vorwurf von mir an den Richter für den Durchsuchungsbeschluß, der auf Grund eines "Verdachts" der Umsatzsteuerhinterziehung bzw. -verkürzung die Durchsuchung veranlaßt hat & wirlich nichts gefunden wurde

Haft ist mir erspart geblieben, Zumwinkel hat ja auch 7-stellige Beträge hinterzogen, hat aber bessere Anwälte, wurde mit einer neuen S-Klasse abgeholt & kann eine Kaution aus der Westentasche zahlen ;)

Letztendlich habe ich mich mit einigen Kollegen & DJ´s unterhalten, die auch Anlagen vermieten, allerdings als Kleingewerbetreibende nach § 19 USTG, ohne die MWST ausweisen zu dürfen & auch keine Vorsteuer erstattet bekamen.

Ihrer Meinung nach war es ein Fehler, daß ich die Vorsteuer gezogen habe. Also vielleicht lieber als Kleingewerbe laufen lassen & sich die Steuer nicht erstatten lassen, vor allem bei recht wenigen Umsatzerlösen, die vielleicht erst nach etlichen Jahren zur Amortisation der investierten Gelder führen

Näheres evtl. per PN

Gruß Kai

Das ist keine Rechtsberatung, sondern Erfahrungswert aus dem Leben. :rolleyes:
 
M
  • Gelöscht von topo
  • Grund: Rechtsberatung/konkreter Fall
Richtiger Weg hin oder her... Natürlich ist es lästig, es ist bürokratisch und natürlich kann man darüber streiten, ob Kunst im weitesten Sinne nicht bevorzugt werden sollte. Aber am Ende läuft es doch einfach darauf hinaus, dass man zusätzlich verdientes Geld auch versteuern muss. Und dass das so ist, das finde ich erstmal per se nicht unfair.
 
Bei der Hobby-Band ohne Gewinnerzeilungsabsicht kann eine Falle lauern:
Wenn die Band sich anmeldet und nur Verluste einfahrt, werden diese Verluste erstmal mit dem normalen Einkommen (Beruf) verrechnet.
Konkret: man verdient mit seinem Beruf je 30.000 Euro im Jahr und zahlt davon Steuern. Jetzt fährt die Band Verluste ein, sagen wir mal 5000 Euro im Jahr. Das wird auf die 5 Bandmitglieder umgelegt, d.h. jeder macht 1000 Euro Miese.
Folge: das zu versteuernde Einkommen (aus dem Beruf) reduziert sich auf 29.000 Euro. Was an Einkommensteuer über den Lohnabzug zuviel gezahlt wurde, bekommt man vom Finanzamt zurückgezahlt.
Nach ein paar Jahren stellt das FA fest, dass die Band immernoch nur Verluste einfahrt. Dann wird man der Band die Gewinnerzielungsabsicht absprechen und es als Liebhaberei (=Hobby) einstufen. Damit entfällt die Pflicht, für die Einnahmen mit der Band Steuern zu zahlen. Umgekehrt entfällt aber auch die Möglichkeit, die Verluste zu verrechnen. Und das wird meist rückwirkend gemacht.
Folge: die Steuerbescheide werden rückwirdend wieder so geändert, dass man von 30.000 Euro Steuern zahlen müsst. Man muss also dann alles was man vom FA über mehrere Jahre erstattet bekommen hat wieder auf einmal (!) zurückzahlen!

Meldet man die Band an, dann ist das zunächst einmal der "sicherste" Weg. Denn das FA wird dann über ein paar Jahre hinweg prüfen, ob das ganze steuerlich relevant ist oder nicht. Falls ja, muss man die Einnahmen versteuern, falls nein passiert das was ich oben geschrieben habe. Meldet man die Band dagegen nicht an, läuft man das Risiko, dass das FA irgendwann meint, dass die Band doch steuerlich relevant ist. Und dann gehts los. Dann werden die Einnahmen rückwirkend geschätzt (!). Und zwar über mehrere Jahre. Die Steuern sind dann direkt fällig. Was das dann bedeutet, kann sich wohl jeder denken.
Von daher kann man die Band anmelden und die evtl. Rückerstattungen, die auf die Verluste der Band entfallen auf einem Konto parken. Falls das FA die Band dann als Liebhaberei einstuft, hat man keine Probleme die zu wenig gezahlten Steuern auf einmal zurückzuzahlen.
Auf jeden Fall sollte man sich das mal von einem Steuerberater durchrechnen lassen. Es kommt im "Hobbybereich" sehr stark darauf an, was ihr einnehmt, welche Ausgaben ihr habt usw.

EDIT: wegen der Kleinunternehmerregelung: das betrifft nur (!!) die Umsatzsteuer. Ihr könnt in dem Bereich entweder direkt mit der USt anfangen, oder euch davon befreien lassen. Wenn ihr pro USt wählt, dann müsst ihr auf alle Einnahmen die USt draufschlagen und ans FA abführen. Im Gegenzug könnt ihr euch vom FA die USt von allem was ihr anschafft (Instrumente!) erstatten lassen. Votiert ihr für die Kleinunternehmerregelung, dann braucht ihr keine USt ans FA abführen, könnt euch aber natürlich auch nichts vom FA erstatten lassen. Achtung: in dem Fall dürft ihr keine USt auf Rechnungen ausweisen!! Dann müsst ihr die nämlich ans FA zahlen, egal ob ihr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmt oder nicht! Wenn ihr also Verträge unterzeichnet oder Rechnungen stellt, bloß nie "inkl. Ust" o.ä. drauf schreiben.
 
@manowarfan:
Wahrscheinlich kann Euch den richtigen Weg nicht einmal ein Steuerberater verlässlich und endgültig sagen. So viel Unvorhersehbares kann alles über den Haufen werfen. Nichtsdestotrotz würde ich mal einen Steuerberater fragen, was er vorschlägt. So eine erste Beratung kostet nicht die Welt und ist vielleicht gut angelegtes Geld, wenn es Sicherheit gibt.

Wenn Ihr Musik als Hobby betreibt und keine Ambitionen habt, mehr daraus zu machen, dann würde ich es dabei belassen und auf die Gigs vom prof. Veranstalter verzichten. Die jährliche Steuererklärung bringt so viel Unannehmlichkeiten mit sich, dass Ihr es sehr schnell bereuen würdet. Und ohne Steuerberater (der sich auch noch speziell mit Musikern auskennt!) würde ich es schon gar nicht machen.

Letztendlich ist die Frage ob man sich mit der Musik steuerlich anmeldet, keine Frage nach Vor- oder Nachteilen. Sondern danach, ob man die Sache gewerbsmäßig oder als Hobby betreibt und ob man in relevanter Höhe Einkünfte hat oder nicht. Es ist entweder notwendig oder nicht.

Der Sinn der Steuererklärung ist schließlich nicht, möglichst viel einzusparen, weil man alles mögliche absetzen kann, sondern ja eigentlich, die richtige und notwendige Steuer vom Einkommen der Allgemeinheit (dem Staat) zukommen zu lassen.

Ich würde mir erst dann Gedanken um eine steuerliche Anmeldung machen, wenn es sich abzeichnet, dass - aufs ganze Jahr gesehen - nach Abzug aller Kosten tatsächlich etwas rauskommt. (mit 10 Gigs/Jahr bei denen Ihr oft auch noch drauflegt, wohl eher nicht)
Trotzdem kann es sinnvoll sein, auch jetzt schon mal alle Belege immer zu sammeln und einfach aufzubewahren, falls das Finanzamt doch mal nachfragt.
So ist es einer befreundeten Band passiert: Tatsächlich ist es nur eine Hobby-Band mit 8-10 Gigs/Jahr. Ein Veranstalter hat die Kosten für die Band von der Steuer abgesetzt und damit das Finanzamt auf die Band aufmerksam gemacht. Das FA hat bei der Band nachgefragt, wie intensiv denn die Musik betrieben wird und aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Erst eine ausführliche Darlegung der hohen Kosten und der wenigen Gigs hat das FA dann letztendlich überzeugt, dass es sich um eine "Liebhaberei" handelt. Wären die Belege nicht mehr vorhanden gewesen, hätte die Band sicher Probleme gehabt, ihren Status glaubhaft zu machen.

Dies ist meine private Meinung und Erfahrung - ein GUTER Steuerberater weiß mehr (obwohl es manchmal gar nicht so einfach ist, einen guten StB zu finden...)
 

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