Zitat:"
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhätlnismäßigen Kosten möglich ist; der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung."
Quelle: Sicher zum Industriekaufmann
Merkur Verlag Rinteln
So habe ich es gelernt.
Natürlich hat ein Jurist davon mehr Ahnung. Deswegen fühge ich mich einfach mal dem Schicksaal, dass ich wohl im Unrecht bin.
Tante Edit:
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Ich weiß nun nicht wie dein Jura-Mensch das durchbekommen hat bei Media Markt, aber wenn ich mal Probleme mit den Leuten da haben, kann ich ihn mir mal ausleihen?!
Evtl. kann es auch sein, dass Media Markt der Aufwand einfach zu hoch war. Sich mit solchen "Kleinigkeiten" ab zu geben und hat dann einfach Gnare vor Recht walten lassen.