Burkhard Ihme
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Das hast du falsch verstanden. Die GEMA entscheidet nicht, aber wenn Urheber ein Werk bei der GEMA anmelden (also die Nutzungsrechte zur Verwertung abtreten), darf JEDER das Stück aufführen.Die GEMA entscheidet nicht über dürfen. Die GEMA hilft auch nicht bei einer Einigung. Manchmal hilft die GEMA auch nicht bei der Ausschüttung, manchmal auch nicht beim Ausdifferenzieren der Rechte.
Bei nicht gemeldeten Werken braucht der Interpret die Genehmigung der Urheber. Bei gemeinsamen Werken also die Genehmigung aller Urheber. Zumindest theoretisch, in der Praxis geschieht das eher selten. Eben weil es die GEMA gibt und der Veranstalter aus dem Schneider ist, wenn er die Gebühr zahlt.
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