Mtree
Gesperrter Benutzer
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Mal angenommen, das ausgeschiedene Mitglied tut genau dies, bekommt Recht und kann den Wert seiner Arbeit erfolgreich einklagen, wird im Falle einer Arbeitslosigkeit das Arbeitsamt u.U. den Erhalt des Geldes unterbinden oder den Großteil davon verrechnen... naja, wenn das ausgeschiedene Mitglied arbeitslos sein sollte oder geringes Einkommen hat, geht der zum Anwalt, besorgt sich einen Beratungsschein (oder andersherum, je nach Anwalt) und klagt unter Zuhilfenahme von Prozesskostenhilfe (und hat dann gleich eine prima "gratis Vorschau" für seine Erfolgsaussichten in der Hand) Solche Kandidaten sind als Gegner so gefährlich, wie welche mit guter Rechtsschutzversicherung, da sich ihr persönliches Risiko lediglich darauf beschränkt, das Eingeklagte nicht zu bekommen ... Seine Nerven dürften ihn eh nicht besonders kümmern bzw eh schon angespannt sein, da hilft es durchaus schon, wenn man sich juristisches Recht verschafft und auch die Aussicht darauf ist eher beruhigend.
Unabhängig davon, ob das ausgeschiedene Mitglied dann tatsächlich einen Vorteil von einer erfolgreichen Klage hat ... wenn es erfolgreich Geldbeträge von der Band einklagen kann, kann man letzterer dann auch nur noch sagen: "Selbst schuld".
Daher kann ich dem TE nur nochmal empfehlen, sich die Zeit zu nehmen, das ehemalige Mitglied respektvoll zu behandeln, ihm entgegen zu kommen und sich zu einigen. Die Haupt Schwierigkeit wird erstmal sein, den Wert und den Anteil der Arbeit des ehemaligen Mitglieds zu definieren, und da kann ein Anwalt auch nur bedingt behilflich sein.