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Bandkonto eröffnen

PIN und TAN rausgeben ist de fakto auch verboten. Aber ich denke wir gehen hier alle mal nicht vom Schlimmsten aus. In einer Band geht es ja um die Musik und nicht um die Peanuts, die man alle Nase lang mal "verdient".
Unser Bandkonto haben wir damals angelegt, weil sich die Rolle Geld in unserem Probenraum auch langsam in den hohen dreistelligen Bereich geringelt hat. Und da ich "mein" Geld gerne selbst in der Hand habe, verwalte ich die Kasse und Punkt. Ist ja alles transparent gestaltet und dazu nehme ich auch die geringe Mehrarbeit in Kauf.
Wie gesagt, Vertrauen ist natürlich gut, Kontrolle aber besser - darum wie hier schon beschrieben interner Bandvertrag, jeder ne Kopie, einen Schatzmeister ernannt, Studenten- oder Schülerkonto eröffnet und fertig. :)
 
Hi, wir haben uns ein kostenloses Online-Bankkonto angelegt. Kontoinhaberin bin ich...

Herzlichen Glückwunsch, du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Bete, dass es gut geht...
 
ich vermute stark, Merowinger meint damit nicht die "über die Hälfte der Deutschen", die online ein stinknormales Gehaltskonto o.ä. eröffnet haben, sondern das in diesem Fall eröffnete Bandkonto...

Allerdings wäre es höflicher, und einer Diskussion zuträglicher, zu schreiben, was man meint, statt nur nen "Brocken" hinzuwerfen, und auf die Interpretationen der Anderen zu warten.... :rolleyes:
 
DieGräfin;4741178 schrieb:
ich vermute stark, Merowinger meint damit nicht die "über die Hälfte der Deutschen", die online ein stinknormales Gehaltskonto o.ä. eröffnet haben, sondern das in diesem Fall eröffnete Bandkonto...

Allerdings wäre es höflicher, und einer Diskussion zuträglicher, zu schreiben, was man meint, statt nur nen "Brocken" hinzuwerfen, und auf die Interpretationen der Anderen zu warten.... :rolleyes:

Was ich meine und welche Probleme ich sehe geht aus meinem ersten Post in diesem Thread (der letzte auf Seite 1) deutlich hervor. Um nicht unnötig unhöflich zu erscheinen, kann ich dies an dieser Stelle aber gerne noch verdeutlichen.
Ich selbst habe vor meinem juristischen Werdegang mehrere Jahre als Kundenberater einer namhaften Bank (ich bin auch Bankfachwirt) gearbeitet. Ihr dürft bei mir also beim Thema "Kontoführung" sowie im weiten Feld des Rechts zumindest gefährliches Halbwissen unterstellen (Achtung, Ironie....).
Als Kundenberater hatte ich regelmäßig mit solchen Konten zu tun wie den hier genannten. Eine Einzelperson eröffnet ein "Gehaltskonto" (schon eine Täuschung!) und plötzlich kommen Zahlungen für sonstwas, jedenfalls kein Gehalt. Das gibt IMMER Ärger.

Warum ist das so?

Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet Kunden und Bank, anzugeben bzw. festzuhalten für wessen Rechnung ein Konto geführt wird. Das dient zum einen der Geldwäscheprävention, zum anderen der korrekten steuerlichen Behandlung von Erträgen etc. Zudem ist es untersagt, unter falschem Namen ein Konto zu unterhalten.

Hier wurde der Bank vorgespiegelt, wirtschaftlich berechtigte sei die Kontoinhaberin. Das ist aber nicht der Fall. Wirtschaftlich berechtigt ist das Rechtssubjekt "Band GbR".
Sauber wäre hier die Eröffnung eines Kontos auf den Namen "Band GbR" gewesen (richtige Erfassung des wirtschaftlich berechtigen). Das macht Arbeit, klar, schließlich müssen alle Bandmitglieder zur Bank. Soviel Stress für viel beschäftigte Rocker.... das kann man sich natürlich sparen...
Die andere Möglichkeit wäre ein offenes Treuhandkonto (Eva Muster für Band GbR). Das machen viele Banken aber nicht mehr bzw. nur noch für Berufsgruppen, die Treuhandkonten führen müssen (z.B. Notare).
Kommen jetzt Zahlungen für die Band auf das Konto, stellt sich zudem die Geldwäscheproblematik. Der Berater in der Bank fragt sich dann: "Warum bekommt Eva Musterfrau Geld für eine dubiose GbR? Da muss ich mal nachfragen..." Je nach Reaktion des Kunden ("Das geht Sie nix an!", "Das Konto ist eigentlich ein Geschäftskonto!") fällt dann die Reaktion von bösen Worten bis sofortige Kündigung aus.
Denn: das ganze ist auch noch nah an der Grenze des Betruges. Für Privatkunden haben viele Banken günstigere Kontokonditionen (besser: für reine Gehaltskonten) als für Geschäftskonten. Bei letzteren werden die Gebühren gerne etwas freier (und höher) verhandelt. Zudem gibt es Banken, die nur Privatkonten führen (standardisiertes Geschäft) und nur so ihre günstigen Konditionen gewährleisten können (nahezu alle Onlinebanken...). Jetzt spiegelt der Vertreter einer GbR vor, er sei Privatkunde, obwohl er das eigentlich gar nicht ist und "erschleicht" sich so ein billiges Konto.

Jedenfalls wird es Ärger geben, denn die Bank darf das Konto nicht einfach so weiterführen, als wäre nichts geschehen. Kommt eine große Summe (der Trommler lässt sich das Geld für sein verkauftes 8000-Euro-Schlagzeug auf das Bandkonto überweisen in den Glauben, das könnte er dafür nutzen), ist der Berater zudem gezwungen, eine Geldwäscheverdachtsmeldung zu veranlassen, um einer eigenen Bestrafung wegen Beihilfe zu entgehen. Er wird dies also zur eigenen Sicherheit immer tun... Dann ist das Konto plötzlich mal gesperrt, die Karte ist futsch und man bekommt als Kunde nur Ausreden ("Technische Probleme"). Die Bank darf nämlich den Kunden nicht über das Geldwäscheprüfverfahren informieren und kann ggf. sogar angehalten sein, Verfügungen zeitweise nicht zuzulassen.

Ich persönlich habe den Kunden meistens gesagt, dass eine Weiternutzung des Kontos wie bisher zur sofortigen Kündigung führen würde. Den Rest habe ich sofort rausgeschmissen. In 90% der Fälle war das Ergebnis aber gleich, weil man das Konto als normales Gehaltskonto gar nicht nutzen wollte... Das ist im übrigen ein sehr kundenfreundliches Verhalten. Bei den meisten Banken, die nur private (Gehalts-)Konten führen, fliegt man sofort...

All das war auf der ersten Seite bereits in einigen Beiträgen angeklungen.
Die Threadstarterin war allerdings schlauer als die meisten hier und hat ein Online-Konto auf ihren Namen eröffnet. Es drängt sich die Frage auf, warum dann überhaupt hier gefragt wird, wenn man es denn doch eh so vor hat. Die einzige Erklärung ist, dass man eigentlich weiß, dass irgendwas bei dem Vorgehen nicht koscher ist, sonst würde man nicht fragen...

Jedenfalls wiederhole ich meine (misantrophischen) Glückwünsche zum Alles-falsch-was-man-falsch-machen-kann machen und verweise auf die Unterstützung höherer Mächte, auf die man bei einem solchen Vorgehen getrost hoffen sollte.
 
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Hallo Merowinger und danke für die Ausführung.
Irgendwie haben wir uns aber nicht richtig verstanden und teilweise aneinander vorbei geredet. Das angelegte Konto ist wie schon festgestellt kein Geschäftskonto und wird als solches auch nicht genutzt. Es ist eben ein privates Online-Konto, dass ich zu Privatzwecken gebrauche und auf dem auch das Bandkassengeld "gelagert" ist. Über dessen Bestand führe ich Buch, so dass zwischen Band- und Privatvermögen problemlos differenziert werden kann. So gesehen ist das Bandgeld "meins", über deren Verfügung, Herausgabe usw. usf. wir einen internen Bandvertrag abgeschlossen haben. Und natürlich birgt das das Risiko, dass einerseits ich mit dem ganzen Geld abhauen kann und andererseits ich auf den Kosten für Fixkosten wie Miete etc. sitzen bleiben kann, wenn die Leute nicht ihren Beitrag leisten. Aber das ist ja meine Sache. Jedenfalls gehen Zahlungen nicht an eine "Band GbR", sondern immer an mich als Privatperson.
Der Gedanke war einfach, dass das Geld nicht offen im Probenraum rumliegt..

Hoffe es hat sich einiges geklärt,
Grüße
 
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Jedenfalls gehen Zahlungen nicht an eine "Band GbR", sondern immer an mich als Privatperson.

Das ist doch das Problem, auf das Mierowinger hinweist.

Die Zahlungen gehen auf dem Papier an Dich als Privatperson (denn NUR auf Deinen Namen läuft das Konto), obwohl auf diesem Konto Geld liegt, das zum Teil den anderen Bandmitgliedern gehört. Die Bank darf das so nicht machen.
 
dann bitte nicht wundern wenn demnächst die künstlersozialkasse anklopft und geld haben will
 
Na dann bleibt scheinbar nichts anderes übrig, als das Bandgeld auf ein Geschäftskonto zu packen :gruebel:
Und ich dachte, Künstlersozialversicherungen müssen nur von Selbstständigen bezahlt werden, die darauf aus sind, Einnahmen zu erzielen :confused: Quasi das Gegenstück zur Sozialversicherung eines weisungsgebundenen Arbeitnehmers. Wir sind ja schon froh, wenn wir kostendeckend wirtschaften.
 
Idealerweise eröffnet man erstmal ein Sparbuch (z. B. bei der Post):
1. Das kann nicht überzogen werden. (gesamtschuldnerische Haftung als GbR)
2. Man kann mit dem Sparbuch Geld abheben.
3. Gage kann überwiesen werden.

Damit umgeht man den GbR-Vertrag, die Anhörung auf der Bank hierzu, die Vollmachtserklärung, etc.
Für "ein paar Gigs im Jahr" dürfte das locker reichen.

Die Banken verlangen gerade für ein Gewerbe bis zu EUR 10,-/Monat Kontoführungsgebühren,
da spielt man ja einen Gigs/Jahr nur für die Bank;-).

Wenn man dann mal 20 nezahlte Gigs im Jahr hat, sieht die Sache wieder anders aus.
 

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