trommla
Registrierter Benutzer
Wow, das ist mal wieder ein spannendes Thema, das sich nach einem Auftraggeber anhört, der von der Arbeit eines Kulturschaffenden keine Ahnung hat, sondern rein pädagogisch denkt. Ohne die näheren Umstände zu kennen (wie stehst du zum Auftraggeber, hast du Referenzen, welche Reichweite soll das Musical haben etc. pp.) fürchte ich, dass selbst deine Recherche sich im zu erwartenden Honorar nicht abbilden lässt. Solche Projekte starten meist enthusiastisch, so lange die Leistung ehrenamtlich aus dem Umfeld erbracht wird, und zugebuchte kreative Leistung wird dann folgerichtig mit einem ebenso hohen "Ehrenamtlichkeits-Faktor" versehen. Da hört man dann Sachen von "Dem zahlen wir halt a bisserl was", und damit kann's erst mal mit Freude weiter gehen. Das böse Erwachen kommt, wenn die ersten Zahlen auf dem Tisch liegen und jedem sofort klar wird, dass die Dimensionen nicht in Einklang zu bringen sind.
Ich würde als allererstes versuchen, mir eine Hausnummer nennen zu lassen, denn vielleicht erübrigt sich dann jeder weitere Schritt. Oder anders herum, du suchst das Gespräch mit den Verantwortlichen und nennst ihnen eine Hausnummer, damit sie wissen, worauf sie sich einlassen. Dabei kannst du durchaus die Mindesthonorarempfehlung nennen und darauf hinweisen, dass diese Zahl lediglich der Veranschaulichung der Größenordnung bei marktüblicher Berechnung dient.
Ich schätze, da bekommen deine Gesprächspartner dann schon große Augen vor Schreck, und du kannst dir die Mühe einer Kalkulation schenken. Am Ende wird entweder eine Einigung stehen müssen, die eine Bildungseinrichtung nicht finanziell überfordert, oder sie müssen sich wen anders suchen.
Oder ist eine kommerzielle Verwertung geplant? Dann hätte sich mein Szenario vielleicht erübrigt.
Ich würde als allererstes versuchen, mir eine Hausnummer nennen zu lassen, denn vielleicht erübrigt sich dann jeder weitere Schritt. Oder anders herum, du suchst das Gespräch mit den Verantwortlichen und nennst ihnen eine Hausnummer, damit sie wissen, worauf sie sich einlassen. Dabei kannst du durchaus die Mindesthonorarempfehlung nennen und darauf hinweisen, dass diese Zahl lediglich der Veranschaulichung der Größenordnung bei marktüblicher Berechnung dient.
Ich schätze, da bekommen deine Gesprächspartner dann schon große Augen vor Schreck, und du kannst dir die Mühe einer Kalkulation schenken. Am Ende wird entweder eine Einigung stehen müssen, die eine Bildungseinrichtung nicht finanziell überfordert, oder sie müssen sich wen anders suchen.
Oder ist eine kommerzielle Verwertung geplant? Dann hätte sich mein Szenario vielleicht erübrigt.