Johannes Hofmann
Alterspräsident
.... tja, Anfang der '90er wurden fast nur G.....'s in Deutschland mit krummen (vertwisteten) Hälsen verkauft. Wer da nu' doof war (Kunden, Händler, Vertrieb, ???) möge jeder selbst entscheiden.
Ich hoffe, du kannst dafür Beweise beibringen, die auch einer juristischen Nachprüfung stand halten würden. Kannst du das nicht, dann erfüllt deine Aussage den Tatbestand der öffentlich geäußerten üblen Nachrede. Das idt nicht nur ein Straftatbestand (Freiheitsstrafe bis 2 Jahre) sondern so etwas kann auch massive Schadensersatzforderungen nach sich ziehen, die nicht nur dich betreffen sondern auch mich, wenn ich dir gestatte, dieses Medium zur Verbreitung von Unwahrheiten zu benutzen.
Also: Ich gebe dir 24 Stunden Zeit, entweder entsprechende Beweise vorzulegen oder du widerrufst deine Aussage und entschuldigst dich für die bösartige Verbreitung von willkürlichen Gerüchten.
Und komm mir bloß nicht mit "Meinungsfreiheit". Was du hier geschrieben hast ist keine Meinung sondern eine Behauptung.
Nur mal zur Info:
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Solltest du meiner Aufforderung nicht nachkommen, werde ich dich hier sperren, weil ich keinen Bock habe, für deine unbewiesenen Behauptungen, mit den Kopf hin zu halten.