also sind par 56 auch außreichend? (bei party bis 150 personen)
und dann könnte ich einfach die steuerung hernehmen die ich zuvor gepostet habe?
zu den stativen darf ich die sative ohne der quertraverse bei öffentlichen va hernehmen?
Ich denke auch das PAR 56 reichen!
Für Bandbeleuchtung möchte ich nicht unbedingt auf 64er - Kannen verzichten, aber für Partys reichen die kleinen auf alle Fälle.
Zu den Stativen:
GS & CE - Prüfung sagt rein garnichts darüber aus, ob die Stative im öffentlichen Bereich verwendet werden dürfen.
Nur Stative die mit BGV C1 gekennzeichnet sind, sind für die Benutzung auf öffentlichen Veranstaltungen zugelassen.
Mit dem Aufdruck CE erklärt der Hersteller lediglich dass er sich an die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft hält.
Das GS-Zeichen bescheinigt dass das Produkt bei bestimmungsgemäßen Gebrauch den
Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzt entspricht.
Aber ob man nun das Risiko eingeht und nicht BGV C1 zugelassene Stative verwendet, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Ich selbst benutze auch für meine Truss 2 Windups ohne BGV C1, und es gibt auch zahlreiche Club-/ und Partybands die mit nicht zulässigem Material unterwegs sind.
Solange nichts passiert wird auch kaum einer kommen und sich darüber beschweren, aber wehe jemand kommt durch solch ein Material zu Schaden!
Dann hast du die vollen Kosten am Hals, die Versicherung zahlt nichts.