In der Regel wird er wahrscheinlich nur wegen Betrugs drangehängt werden. Warenkreditbetrug liegt hier meines Wissens nach nicht vor, da er als "Verkäufer" ja eine Ware anbietet und nicht als "Käufer" erwirbt und diese dann nicht bezahlt.
Arglistige Täuschung gehört mit zum Betrugsdelikt, da ein Betrug eben eine bewusste Handlung zur Täuschung anderer voraussetzt.
Sollte dies allerdings sein erster Verstoß sein, so wird er innerhalb Deutschlands zumindest wahrscheinlich mit einer Geldstrafe davon kommen, evtl. eine Bewährungsstrafe. Handelt es sich allerdings um eine Mehrfach-Täter bzw. um jemanden der wegen Betrugs schon des öfteren Auffällig geworden ist, so kann der Verkäufer auch durchaus mit einer Gefängnisstrafe rechnen.
Vlt. kann er noch wegen Fälschung drangehängt werden. Wobei ich nicht weiß, ob das Kopieren von anderen "Verkaufsangeboten" um diese dann selbst (zum Beispiel bei Ebay einstellen) zum Betrug verwenden, unter Fälschung fällt. Wäre auch mal interessant zu wissen?!
Übrigens um Warenkreditbetrug genauer zu erklären: Meines Wissens nach liegt Warenkreditsbetrug nur dann vor, wenn ich als Käufer bewusst das Eigentum an einer Sache auf Ratenbasis erwerben will. Dabei muss aber nachweislich vorausgesetzt sein, dass der Käufer wissentlich nicht in der Lage sein wird die Raten zu tilgen bzw. in vereinbarter Höhe zu tilgen. Sollte ich jetzt zum Beispiel eine 2000 Euro Gitarre auf Ratenkredit kaufen und vereinbare mit dem Händler eine Rate in Höhe von monatlich sagen wir mal 150 Euro ist alles in Ordnung. Werde ich jetzt während der Ratentilgung arbeitslos und kann die Ware in der vereinbarten Höhe nicht mehr abtragen, dann liegt natürlich kein Betrug vor, da ich eben den Arbeitsverlust bei Kauf der Gitarre nicht absehen konnte. Allerdings ist man als Käufer auch verpflichtet (meines Wissens nach) dem Verkäufer zu melden, sollte eine Ratentilgung in vereinbarter Höhe nicht mehr möglich sein. Wenn der Verkäufer sich kulant zeigt, kann dieser natürlich auch zukünftige Raten absenken und die Laufzeit der Ratentilgung dementsprechend verlängern. Sollte man aber bei Kauf gewusst haben (da man zum Beispiel Harztz IV-Empfänger ist), dass eine derartige Ratenvereinbarung nicht einzuhalten ist und dem Verkäufer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Gitarre "abschwätzen" kann (weil man zum Beispiel gefälschte Lohnabrechnungen vorlegt), dann liegt Warenkreditbetrug vor. Allerdings lassen mittlerweile ja fast alle Verkäufer Finanzierungen nur noch über die Bank laufen für Bonitätsprüfungen etc. und somit werden die Möglichkeiten zum Warenkreditbetrug schon sehr eingeschränkt wenn nicht sogar unmöglich gemacht.
Da ich aber kein studierter Jurist bin, wäre es schön, wenn jemand mit derartigen genaueren Kenntnissen mein "Gedöns" nochmal verifizieren könnte. Mein "Hlabwissen" (?) habe ich nur aus meiner Selbständigkeit und lasse bei irgendwelchen Delikten meiner Firma gegenüber lieber meinen Anwalt reden... der macht das dann für mich *lol*