Abmahnung wegen Jimmy Page Fotos

ist nicht das Motto von Google “do no evil“ :evil:

was mir nicht ganz klar ist: @hoss, ist es eine deklariert private Seite oder betreibst du die in irgendeiner Form kommerziell? Denn ich nehme ja an, dass der Webspace, selbst wenn er eigentlich nicht öffentlich war, zu einer Domain “gehört“.
 
was mir nicht ganz klar ist: @hoss, ist es eine deklariert private Seite oder betreibst du die in irgendeiner Form kommerziell? Denn ich nehme ja an, dass der Webspace, selbst wenn er eigentlich nicht öffentlich war, zu einer Domain “gehört“.
Ja, ist meine private Domain auf meinen Familiennamen, nicht mein Firmenserver und auch nicht die historiclespauls.com Domain.

Der Webspace liegt bei einem großen Öster. Provider - seit dem Frühjahr ... und plötzlich bekomme ich das Anwaltsschreiben. 15 Jahre lang lag es bei mir im Haus, da kam nichts...


Ein nicht gesperrter Verzeichnisbereich einer Domain ist öffentlich, dazu brauchen die Bilder nicht auf einer Website verlinkt/eingebaut sein.
Ich nehme an, der Fotograf hat nach seinen Bilder über so was wie der Google-Bildersuche geschaut.
Die Verletzung der Privatsphäre wäre in dem Fall vom Google-Bot begangen worden.
Eben, habe nur kurz überlegt, ob das ein eleganter Hebel für einen Vergleich wäre. Nur wäre der Vergleich deutlich teurer gekommen als die 300,-

Die gegnerischen Anwaltskosten (260,-) musste ich nach Einschalten meines Anwalts nicht mehr zahlen. Und meinen Anwalt musste ich auch nicht zahlen ;)
 
Denn ich nehme ja an, dass der Webspace, selbst wenn er eigentlich nicht öffentlich war, zu einer Domain “gehört“.
Die Frage ist, was hier "nicht öffentlich" sein soll?
Selbst wenn der Webspace an keine Website angebunden ist und nur über eine Domain wie meinspacer.de/hoss/private/ erreichbar ist, dann findet das der Google-Bot auch.
Er sucht vielleicht nicht, wenn ein passender Eintrag in der robot.txt steht (was keine Garantie ist), nicht gefunden werden die Daten aber nur, wenn wirklich ein Passwort auf dem Verzeichnis ist.
 
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Die Frage ist, was hier "nicht öffentlich" sein soll?
Selbst wenn der Webspace an keine Website angebunden ist und nur über eine Domain wie meinspacer.de/hoss/private/ erreichbar ist, dann findet das der Google-Bot auch.
Er sucht vielleicht nicht, wenn ein passender Eintrag in der robot.txt steht (was keine Garantie ist), nicht gefunden werden die Daten aber nur, wenn wirklich ein Passwort auf dem Verzeichnis ist.
So ist es. Das ganze war einfach eine Unvorsichtigkeit meinerseits, weil die Bilder bestimmt seit 10 Jahren dort lagen und ich das überhaupt nicht mehr wusste.
 
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Könnte man Abmahnanwälten nicht eines auswischen, indem man den Lizenzgeber (hier JP oder dessen Photograf) benachrichtigt und nachfrägt, ob er von der Abmahngebühr seinen Anteil erhalten hat?

Nur so als Idee???
 
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Hi,

die Bereitschaft der Gegenseite, auf die gesonderte Erstattung der Anwaltskosten zu verzichten, sagt schon einiges aus. Man war sich dort demnach keineswegs sicher, dass es durchgeht. Tatsächlich ist das rechtlich auch ein kitzliger Fall, denn die Frage ist ja, ob das Verwahren in einem zwar ungesperrt zugänglichen, aber nirgends nach außen hin beworbenen oder öffentlich verlinkten Verzeichnis überhaupt ein "Veröffentlichen" oder "Verwenden" im Rechtssinne darstellt.

Ich würde es eher verneinen, denn es ist ja auch kein urheberrechtswidriges öffentliches Ausstellen eines Bildes, wenn es in Deinem Wohnzimmer hängt und man es von außen durch ein Fenster sehen kann. Als Richter würde ich mir immer die Frage stellen, ob aus dem Speicherort überhaupt darauf geschlossen werden kann, dass man das andere sehen lassen wollte, bzw. ob man vielleicht nicht einmal die Möglichkeit erkannt hatte, dass man von außen darauf zugreifen kann.

Wirklich bedauerlich ist, dass solche Dinge dann meist nicht vor einem Gericht entschieden werden, eben aufgrund der Angst vor den Kosten. Erfahrungsgemäß scheuen die Abmahner nämlich Auseinandersetzungen, bei denen sie sich nicht so ganz sicher sind, zu gewinnen. Wenn ein Präzedenzfall öffentlich wird, bei dem in so einem Grenzfall die Klage abgewiesen wird, verdirbt ihnen das das Geschäft mit der Angst. Es ist ja die Ungewissheit, die einen zahlen lässt, und könnte jeder googeln, dass ein Gericht die Klage in so einem Fall abgewiesen hat, wäre die beseitigt.

Das soll übrigens keine Kritik sein, ich kann es absolut verstehen, wenn man hier eine Risikoabwägung vornimmt. Generell finde ich, dass der europäische Gesetzgeber sich hier auch mal ein Beispiel am fair use-Prinzip nehmen sollte. Diskutiert wird darüber ja schon länger, und es wird Zeit, dass man den veränderten tatsächlichen Verhältnissen endlich Rechnung trägt.

Gruß, bagotrix
 
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Boah ist das fies :eek: Das ist dann eine der Geschichten wo ich mir wieder ernsthaft überlege zum "digitalen Eremiten" zu werden ;-)

Zum technischen: die Robots.txt bringt da gar nix, wir hatten hier in der Firma auch mal Ärger mit so einem Bot der auf Bildersuche spezialisiert ist. Hat unser Forum lahmgelegt. Dort gibt es eigentlich gar keinen Content den er "interessant" finden könnte, aber er hat im Sekundentakt das Forum durchstöbert und damit die (Log)-Datenbank lahmgelegt. Wir sind überhaupt nur so auf ihn aufmerksam geworden. Ich habe dann durch Recherchieren rausgefunden, welche IP-Range meist der Ursprung des Crawlers ist (China) und habe den kompletten Range über .htaccess auf seine eigene URL umgeleitet. Sollen die doch ihre eigenen Systeme lahmlegen!

Zum Moralischen: Ich finde diese Abmahnanwälte dürften gar nicht erst aktiv werden ohne das OK vom Urheber zu erhalten bzw. einzuholen. Dann wäre denen das Handwerk gelegt und es würde wirklich nur noch da abgemahnt werden wo es auch sinnvoll ist. Aber ne, die EU hat natürlich wichtigeres zu tun :weird:
 
Tatsächlich ist das rechtlich auch ein kitzliger Fall, denn die Frage ist ja, ob das Verwahren in einem zwar ungesperrt zugänglichen, aber nirgends nach außen hin beworbenen oder öffentlich verlinkten Verzeichnis überhaupt ein "Veröffentlichen" oder "Verwenden" im Rechtssinne darstellt.
Offenbar genügt das. Mein Anwalt sagte mir, dass die Auffindbarkeit durch Google Trefferlisten bereits ausreicht.
Wirklich bedauerlich ist, dass solche Dinge dann meist nicht vor einem Gericht entschieden werden, eben aufgrund der Angst vor den Kosten. Erfahrungsgemäß scheuen die Abmahner nämlich Auseinandersetzungen, bei denen sie sich nicht so ganz sicher sind, zu gewinnen.
Deshalb habe ich auch sofort meinen Anwalt eingeschaltet, damit die auch gleich wissen, dass ich das Geld und den Willen habe, zu kämpfen. Der Schriftverkehr lief daher über meine Kanzlei.
Die Abmahner spielen ja mit der Angst, die der kleine private Benutzer verspürt, wenn er so ein Schreiben bekommt.
 
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Ärgerlich... :mad: Anwälte scheinen auch nichts besseres mehr zu tun zu haben...

Danke für die Info!
 

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