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Ab wann ist ein Song geklaut??

  • Ersteller monkeyz
  • Erstellt am
Mal eine allgemeine Info: In Deutschland gibt es das Urheberrecht. Danach bist Du in jedem Fall Urheber, wenn Du einen Song schreibst. Das musst Du auch nirgendwo anmelden oder schützen lassen, nein, Du bist für dein ganzes Leben immer Urheber, das kann Dir auch keiner wegnehmen. LEdiglich die Verwertungsrechte kannst Du abtreten, also z.B. erlaubst Du dem Label, dass die die CD verfielfältigen und verkaufen. Probleme kann es halt nur geben, wenn jemand anders kommt und meint, das STück sei von ihm. Dann steht Aussage gegen Aussage und es ist dann doch praktisch wenn man irgendwo einen Beweis hat, dass man das Stück schon vor langer Zeit selbst geschrieben hat.
Außerhalb Deutschlands ist das nicht unbedingt so. Das amerikansiche "Copyright" ist nicht idendtisch mit dem deutschen Urheberrecht. Das Copyright kann nämlich komplett übertragen werden.
 
hi danke erst mal. habe den song auf video das müsste doch als beweis reichen oder? u. wie gesagt der refrain wurde verändert wie verhält es sich da mit es sin tja dann nur noch elemente. mich würde interessieren ab wieviel prozent oder nach welchen kriterien da zu suchen ist.

gruss
 
atari user schrieb:
hi danke erst mal. habe den song auf video das müsste doch als beweis reichen oder?
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, solltest du den Song notariell hintrelegen. Ich würd das jetzt nicht empfehlen, wenn es nicht ganz einfach gehen würde. Schau mal hier: http://www.priormart.com
 
einfacher wäre das video auf ne cd brennen, in nen umschlag tüddeln und per post an sich selbst schicken. Dann gut weglegen.
Der Poststempel gibt nn ziemlich genaues datum zur entsehung des songs an, und kostet keine gebühren für den notar.
 
atari user schrieb:
hi danke erst mal. habe den song auf video das müsste doch als beweis reichen oder? u. wie gesagt der refrain wurde verändert wie verhält es sich da mit es sin tja dann nur noch elemente. mich würde interessieren ab wieviel prozent oder nach welchen kriterien da zu suchen ist.
gruss

Wenn Du Mitglied bei der GEMA bist, dann wende Dich mal an die.
Du kannst Dich auch so an die wenden, genau mit Deiner Frage. Da wird es "harte" Kriterien geben (7 gleiche Töne in der Melodie) und "weiche" Kriterien, z.B.: wie bestimmend für den song sind die "übernommenen" Elemente. Da sollten die Dir was zu sagen können. Kannst ja immer sagen, Du überlegst, GEMA-Mitgliedschaft zu erwerben, weil Du Dich vor sowas schützen möchtest.

Nach dieser Auskunft würde ich mal mit ein, zwei Leuten überlegen, was Du willst. Geht es Dir darum, denen eine reinzuwürgen? Geht es Dir um eine Beteiligung? Geht es Dir darum, für die Zukunft ein Arrangement mit denen zu treffen? Siehst Du Chancen für eine gütliche Einigung? Wie müßte die aus Deiner Sicht aussehen?
Aus Erfahrung ist alles, was mit Klage und Gericht zu tun hat, langwierig, aufwändig, geht ziemlich an die Nerven und hinterläßt oft verbrannte Erde.
Grundsätzlich denke ich, bist Du auf einer zeimlich sicheren Seite: Du hast ein Video, wo das drauf ist. Das müßte vom Datum her, wenn es nicht offensichtlich ist, beglaubigt werden (Zeugen). Wäre natürlich extrem gut, wenn Du irgendwas schriftlich hättest bezüglich Deiner Urheberschaft (zur Not Zeugen). Du mußt ja damit rechnen, dass die eventuell aussagen: Jo, der hat ein paar Ideen geliefert, genau wie zum Text, aber die songs ham wir eigentlich alle zusammen entwickelt und er hat sie nur nachher aufgeschrieben... Also guck noch mal ein bißchen genauer hin, was Du als Belege oder Beweise aufbringen kannst, um Deinen Urheberanspruch vor Dritten nachvollziehbar und glaubhaft machen zu können.

Auf dieser Basis würde ich dann direkt die Band/den früheren Sänger kontaktieren - eventuell mit jemand zusammen, der Kenne hat und ein bißchen drüber steht.

Aber stay erst mal cool. Besorg Dir mehr Infos. Und dann überlegst Du Dir was und handelst.

Grüße,

x-Riff
 

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