2016 ist drahtlos, nicht ratlos!

  • Ersteller hack_meck
  • Erstellt am
Hi, kein Problem - dachte schon, ich müsste an meinem Verstand zweifeln :D. War von mir vielleicht etwas unglücklich formuliert.
 
Hallo zusammen,

kurz zum Verständnis.

Ich habe hier zwei ältere AKG Modelle in die Hand bekommen. WMS 40 und WMS 51.

WMS 40 812.800mHz

WMS 51 175.550mHz

Für das WMS 51 sehe ich kein Problem, da die Frequenzen 174 - 230 mHz wieder frei zur verfügung stehen. Richtig ?

Das WMS 40 befindet sich im Bereich von 790-862 mHz. Das heißt dieser Betrieb ist sofort einzustellen. Richtig ?

Da es nicht mein Eigentum ist, kann ich die Funkstrecke ja nicht einfach einziehen. In meiner Verantwortung steht nur dem Besitzer auf das Verbot hinzuweisen alles weitere liegt bei ihm. Richtig ?
 
Das WMS 40 befindet sich im Bereich von 790-862 mHz. Das heißt dieser Betrieb ist sofort einzustellen. Richtig ?

DIE ANMELDEFREIEN BEREICHE SIND:

  • 174 - 230 MHz (neu zugeteiltes VHF Band)
  • 823 - 832 MHz (LTE - Mittenlücke)
  • 863 - 865 MHz (EU-weites Harmonized Frequency Band)
  • 1785 – 1805 MHz (LTE - Mittenlücke)
  • 2,4 GHz (weltweit anmeldefreier WLAN Bereich)
Diese Frequenzbereiche gelten bis mindestens 2026.

wenn du das WMS 40 umstellen kannst auf die bereiche zwischen 823-832 dann ist alles ok sonst einstellen ..
 
(erledigt, falsch gelesen...)
 
Ich dachte immer das WMS40 gibt's nur mit einer festen Frequenz, die nicht am Gerät frei wählbar ist!?
 
Ich dachte immer das WMS40 gibt's nur mit einer festen Frequenz, die nicht am Gerät frei wählbar ist!?

gibt es auch nicht.

Handelt sich auch um eine alte Version noch in gelb-schwarz gehalten.

Ich wollte nur noch mal sicher gehen, dass ich die Frequenzen richtig einsortiere.
Ich habe den Besitzer darauf hingewiesen, damit ist meine Pflicht getan.
 
Ich vermute mal die BNetzA wird bei einem Zuteilungsantrag von einer Firma keinen Gewerbeschein anfordern, aber wenn der Zuteilungsantrag von einer Privatperson ohne Firmenname (siehe Antragsformular) kommt, dann könnte ich mir vorstellen das sie nachfragen. Bislang habe ich aber noch von keine(m/r) gehört, der/die es versucht hätte. Würde mich aus Eigeninteresse interessieren was dann passiert.

Empirischer aktueller Datenpunkt: die BNetzA hinterfragt die Anmeldung einer Einzelperson ausschließlich unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum nicht weiter. Es werden keine Nachweise von gewerblicher Tätigkeit gefordert. Am Ende gehts halt doch nur um Geld. :)

Zugewiesen wurden entsprechend der Anmeldung die Bereiche 470-608, 614-703, 733-823 MHz, bundesweit, F3E+G3E (eigentlich war nur F3E angefragt, aber prima so) "für den drahtlosen Einsatz von Mikrofonleitungen und ähnlicher Anwendungen" (keine feste Funkverbindungen), und das für die nächsten 10 Jahre. Bearbeitungszeit des Antrags nur ein paar Werktage.
 

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