midi für trio ?

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schuu
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Ein herzliches Hallo an alle Musiker hier im Forum! :)
Bin neu hier und wollte auch gleich eine Frage stellen:


Wir sind ein Trio welches bisher nur Volksmusik (Oberkrainer uns sonstiges) spielten in der Besetzung (Trompete , Bariton od. E Bass, Akkordion oder steirische Harmonika),
doch nun möchten wir auf die moderne Welle einsteigen in folgender Besetzung:
E-Bass - E-Gitarre - Keyboard.

Wir haben von Freunden 1000 Midis bekommen, wir wollen aber live spielen und daher sowohl am Keyboard als auch Ebass und Gitarre live dazuspielen,
kann man die Midis so bearbeiten ?

Keyboard ist ein Yamaha PSR S710 .

Danke für eure Hilfe !!

mfg

Schuu ;)
 
Eigenschaft
 
Was jetzt - Midi oder live?
Midis kannst du evtl. ausdünnen und live dazuspielen oder du nimmst Styles (besser weil flexibler)!
 
Was jetzt - Midi oder live?
Na er meint halt Halb-Playbacks...
ja...Du schaltest dann einfach am Sequenzer bei den Files die betreffenden Tracks die Ihr selber spielen wollt oder die ihr dann nicht haben wollt aus und speicherst dann das File mit diesen neuen Einstellungen ab.
Komfortabler und schneller gehts aber zum Beispiel auch mit dem kostenlosen Tool vom Heiko Plate "PSRUTI"
 
Danke für eure Antworten !
Sorry für die dumme Frage, aber wie kann ich die Spuren ausdünnen ?
Wie funktioniert das am Sequenzer?
 
Sorry für die dumme Frage, aber wie kann ich die Spuren ausdünnen ?
Wie funktioniert das am Sequenzer?

Du lädst das MIDI-File in die Sequenzer-Software (Cubase, Logic, Cakewalk, ...), bearbeitest es und speicherst es wieder ab. Idealerweise hast du deine Keyboards direkt am Rechner angeschlossen, sodass du direkt hörst, was deine Bearbeitungsschritte bewirken.

Als Bearbeitungsschritte kommen in deinem Fall vor allem das Löschen von Spuren und von Tondaten in Betracht. Wie das am Sequenzer funktioniert, hängt von der jeweiligen Software ab. Im Allgemeinen gilt aber, wie immer: markieren und ENTF drücken.

Harald
 
Ich weiß ja nicht, welches Keyboard Du spielst, aber die meisten Entertainer-Keyboards oder auch Arranger haben natürlich einen internen Sequenzer, mit dem man natürlich auch MIDI Files abspielen kann. Und dort kann man die Spuren, die man live spielen möchte, muten.
 
Ein herzliches Hallo an alle Musiker hier im Forum! :)
Bin neu hier und wollte auch gleich eine Frage stellen:


Wir sind ein Trio welches bisher nur Volksmusik (Oberkrainer uns sonstiges) spielten in der Besetzung (Trompete , Bariton od. E Bass, Akkordion oder steirische Harmonika),
doch nun möchten wir auf die moderne Welle einsteigen in folgender Besetzung:
E-Bass - E-Gitarre - Keyboard.

Wir haben von Freunden 1000 Midis bekommen, wir wollen aber live spielen und daher sowohl am Keyboard als auch Ebass und Gitarre live dazuspielen,
kann man die Midis so bearbeiten ?

Keyboard ist ein Yamaha PSR S710 .

Danke für eure Hilfe !!

mfg

Schuu ;)

viele nutzer von solchen files machen sicht nichtmal unbedingt die mühe spuren abzuschalten und spielen einfach "drüber"
 
weiß jemand von euch wo der sequenzer am YAMAHA PSR S710 ist ?
 
weiß jemand von euch wo der sequenzer am YAMAHA PSR S710 ist ?
Bei einer solchen Frage würde ich jetzt sagen..., lasst das mit den 1000 Raubkopien und spielt lieber live.
Dir hier das Basiswissen über dein Keyboard und dann noch das Arbeiten mit Midifiles zu erklären, das geht in einem Forum einfach zu weit.

Suche dir ggf. einen Keyboarder in deiner Nähe, der dir unter die Arme greift. Und ja... vielleicht muss man den auch bezahlen.
 
weiß jemand von euch wo der sequenzer am YAMAHA PSR S710 ist ?
Auch wenn die Antwort von Jean vielleicht sehr direkt war, muss ich ihm in irgendeiner Form doch zustimmen.
So ein bisschen sollte man sich schon mit seinem Instrument auseinandersetzen, auch wenn man hinterher nicht selbst spielt, sondern spielen lässt, aber auch das soll ja reibungslos funktionieren. Wenn Du dann gezielt Fragen hast, bekommst du hier sicherlich gerne beantwortet, aber so pauschal... wo soll man anfangen und wo enden.
Was ich auf die Kürze (s. Yamaha Webseite) herausfinden konnte: Das PSR710 hat einen eingebauten Sequenzer, der kann SMF 0 und 1 verarbeiten, ist kompatibel zu XG, GS, GM, GM2 und XF - sollte daher also so ziemlich jedes beliebige Standard Midifile verarbeiten können. Songeditor hat er auch, also sollte man in der Lage sein, einzelne Spuren zu muten. Die Anzahl der Songs ist unlimited, abhängig vom verwendeten Speichermedium (ich denke mal, dass der die auch vom USB Stick lesen kann). Inwiefern dieses Keyboard nun geeignet ist, um live diese Files aufzurufen und zu verwalten, kann ich nicht einschätzen. Da fährt man in den meisten Fällen eh besser mit einem passenden Gerät wie z.B. einem MIDITEMP.

Den nett gemeinten Wink mit den "Raubkopien" solltest du ernst nehmen. Spätestens wenn Ihr Geld mit Euern Auftritten nehmt, solltet Ihr ausschließlich Material einsetzen, das ihr regulär erworben habt. Midifiles sind "leider" einfach kopierbar, was auch gerne gemacht wird, unterliegen aber Lizenzen. Und wenn mal auf einem Eurer Auftritte einer von der GEMA auftaucht, seht ihr u.U. ziemlich alt aus.
 
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...Und wenn mal auf einem Eurer Auftritte einer von der GEMA auftaucht, seht ihr u.U. ziemlich alt aus.

Sorry, aber was hat denn der von der GEMA damit zu tun, wie die Songs wiedergegeben oder gespielt werden? Ich denk der hat keine Ahnung von Technik oder den Instrumenten und ihm/ihr ist es dann auch ziemlich wurscht aus welcher Quelle die Songs kommen. Hauptsache ist doch die Veranstaltung ist angemeldet und die GEMA Pauschale wird bezahlt. Warum machst Du den Leuten hier Angst?
 
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Meine erste Idee war auch: dazu mitspielen (hab das auch so von "solchen" Bands gehört.)

"muten" heißt stummschalten, falls du das doch machen möchtest.
 
Sorry, aber was hat denn der von der GEMA damit zu tun, wie die Songs wiedergegeben oder gespielt werden?
Vielleicht kann man ja so eine Problematik auch einfach auf sich beruhen lassen, da ja die Verwendung von MIDI-Files in den letzten zwölf Jahren, also seit @dr_rollo s Posting auf das du dich hier beziehst, doch stark abgenommen hat.
 
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Was für eine Unterstellung :cry:
Beitrag automatisch zusammengefügt:

...da ja die Verwendung von MIDI-Files in den letzten zwölf Jahren, ...doch stark abgenommen hat.

Und wie macht man das heutzutage? Würde mich wirklich interessieren, da ich seit längerem mit dem Gedanken spiele meine Band zu verkleinern, um z.B. Bass, Drums, Keyboard aus der Konserve laufen zu lassen. Ich dachte bis jetzt, das liefe immer noch über MIDI und Sequencer. Welche neuen Möglichkeiten gibt es da jetzt?
 
Wer hat an der Uhr gedreht....habt ihr schon mal einen Blick auf euren Kalender geworfen? Das Thema ist 12 Jahre alt, der Fragesteller seit 10 Jahren nicht mehr im Board angemeldet gewesen.
 
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Was für eine Unterstellung :cry:
Beitrag automatisch zusammengefügt:



Und wie macht man das heutzutage?
Kauf zB Songs bei karaoke-version.com

Dort kannst du die Spuren einzeln bearbeiten oder unterdrücken.

Oder du steigst auf Ableton Live um, das ist komplexer.

Oder alles live auf Band spielen was später vom Band kommen soll.

Es gibt so viele Möglichkeiten im Jahr 2024.
 
Sorry, aber was hat denn der von der GEMA damit zu tun, wie die Songs wiedergegeben oder gespielt werden? Ich denk der hat keine Ahnung von Technik oder den Instrumenten und ihm/ihr ist es dann auch ziemlich wurscht aus welcher Quelle die Songs kommen. Hauptsache ist doch die Veranstaltung ist angemeldet und die GEMA Pauschale wird bezahlt. Warum machst Du den Leuten hier Angst?
Ich denke, jeder muss selber wissen, was er tut, wie weit er sich auch rechtlich aus dem Fenster lehnen möchte, mal von Ethik und Gewissen abgesehen. Wer halbwegs professionell unterwegs ist, sich also seine Dienstleistung - in welcher Art auch immer - zur Verfügung stellt, ob er MIDI, MP3, WAV und wo immer er sie her hat, verwendet, sollte sich schon bewusst sein, dass jemand dumme Fragen stellen könnte, woher diese Medien stammen. Wenn Du einen Kaufnachweis für die Midifiles hast, und die Lizenzbedingungen es ausdrücklich zulassen, was bei den meisten Anbietern von Midifiles der Fall ist, darfst du das natürlich. Hast Du keinen Kaufnachweis, kann das durchaus Konsequenzen haben.
Also zu Punkt 1: Wenn jemand das hinterfragt, dann die GEMA,
Punkt 2: keine Ahnung ist die blödeste Ausrede. Dummheit oder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Punkt 3: auch wenn die Veranstaltung bei der GEMA angemeldet ist, können sie trotzdem die verwendeten Medien hinterfragen
Punkt 4: Wenn ich hier jemandem Angst mache, scheint derjenige schon mal Bedenken aufgrund meiner Anmerkungen zu haben, ansonsten bräuchte er wohl keine Angst zu haben
Jemanden nicht zu warnen ist eher sträflich als zu sagen "mach ruhig, da passiert schon nichts"

Wenn jemand schreibt:
Wir haben von Freunden 1000 Midis bekommen, ...
...dann ist die Vermutung, dass eine legale Nutzung fraglich ist, schon sehr naheliegend ;)
Was für eine Unterstellung :cry:
 
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Bzw. Zuständigkeit GVL
 
... auch wenn die Veranstaltung bei der GEMA angemeldet ist, können sie trotzdem die verwendeten Medien hinterfragen ...
Die Lizenz für die Nutzung von Musik ist ein Verbreitungsrecht, womit das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit angeboten werden dürfen - durch die von banjogit genannten Gema-Pauschale. Damit ist mE grundsätzlich das ÖFFENTLICHE VORSPIELEN von Musik als eine Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentliche Wiedergabe als Aufführungsrecht (§ 19 II UrhG) rechtens.
*
Betreffend gebrauchten Midifiles sind Berührungsängste zumindest betreffend GEMA und GVL unbegründet
Für diese gilt der Erschöpfungsgrundsatz, demzufolge verbrauchbare Güter der Erschöpfung unterliegen. Davon sind Werke und deren Vertrieb betroffen, die bereits erstmalig auf den Markt gebracht wurden. Danach hat der Urheber keinen Einfluss mehr auf den weiteren Weg seiner Werke oder deren Vervielfältigungsstücke. Dabei kann ein Käufer/Eigentümer des Werkes, dieses ohne weiteres verkaufen oder verschenken. Bezogen auf Software bedeutet das laut § 17 UrhG dass es rechtens ist, „das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen". Hier tritt der Erschöpfungsgrundsatz mit Ausnahme des ÖFFENTLICHEN ZUGÄNGLICHMACHEN laut § 19a UrhG, wie zB auf Webservern in Kraft.

Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (vom 3.7.2012 – Aktenzeichen C-128/11) gilt die Erschöpfung des Verbreitungsrechts grundsätzlich auch beim Herunterladen von Software von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers, genauso wie bei der Vermarktung der Software auf einem Datenträger.

Der Urheberrechtsinhaber schließt bei Verwendung von Kopien der Software einen Lizenzvertrag, womit er dem Kunden das unbefristete Nutzungsrecht an der erworbenen Kopie überträgt. Damit ist das Eigentum des Herstellers an dieser Kopie erschöpft - ebenso ein ausschließliches Verbreitungsrecht. Damit sind übrigens Klauseln im Lizenzvertrag, die den Weiterverkauf der Software untersagen, nichtig und können ignoriert werden.
Voraussetzung für die Weitergabe der Software ist, dass der ursprüngliche Erwerber die auf seinem Computer existierende Kopie zum
Zeitpunkt des Verkaufs unbrauchbar machen muss, da er sonst gegen das Recht auf Vervielfältigung verstößt, das nur dem Urheberrechtsinhaber zusteht.
 
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