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Bandnamen - doppelt möglich?

68060
68060
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Hallo allerseits!
Wir sind gerade dabei eine kleine Band zu formieren (bestehend aus Sängerin, die auch Gitarre spielt) und mir (Electronica), unser Stil wird sich zwischen EBM und Balladen bewegen und damit extrem breitgefächert sein.
Über das Bandnamen-finden gibt es schon einige Threads, das ist aber nicht so sehr das Problem.
Das Problem ist: wie verhält man sich wenn es solche Künstlernamen schon irgendwo auf der Welt gibt?

Wir haben z.B. zwei Ideen, die wir favorisieren, beides sind einzelne (eher ungebräuchliche) Worte aus dem Latein.
Den einen Namen gibt es in den USA, ein relativ unbekannter Rapper mit 500 Abonnenten bei Youtube (da er einige Buchstaben darin groß schreibt scheint es bei ihm eine andere Wortbedeutung zu haben, ggf. ists bei ihm eine Abkürzung für irgendwas).
Den anderen Namen fand ich auch auf Youtube, er hat ein Album, bei irgendeinem Miniverlag, ist wohl Slowene, schwierig überhaupt irgendwas darüber herauszufinden; Stil ist gesangloses Electronica.

Die Frage ist: soll man sich davon abhalten lassen, sich für einen der Namen zu entscheiden? Ab welcher Größe oder Relevanz sollte man das?
Oder würde es sich generell verbieten einen Namen zu nehmen, den es von einem noch so unbekannten Künstler irgendwo in der Welt schon gibt?

Freue mich auf Eure Meinungen oder auch Erfahrungen dazu :)
 
Eigennamen sind, insofern es sich nicht um eine eingetragene Marke handelt, nicht rechtlich geschützt.
 
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Danke!
Aber würden sich einige davon abhalten lassen? Oder haben sich davon abhalten lassen und lieber einen absolut sicher einzigartigen Namen gesucht?
Gibt es Beispiele anderer Bands, die sich benannt haben obwohl es den Namen schon gab, nur im bekannteren Format?
 
Rhapsody of Fire (ursprünglich nur Rhapsody) mussten wohl ihren Namen wegen Copyright Problemen ändern.
Quelle:
https://www.metal-archives.com/bands/Rhapsody_of_Fire/32

Solange alle Beteiligten ausreichend unbekannt sind, sollte es aber keine Probleme geben. Ich kenne zB auch mehrere Bands die Ahab heißen.
 
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Nirvana zum Beispiel gab es schon. Als Kurt, Dave und Krist dann weltweit abräumten, wurde, wenn ich mich recht erinnere, ein gewisser Betrag bezahlt an die andere Band, die schon früher unter dem Namen veröffentlichte, und der Drops war gelutscht.
 
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Gibt es Beispiele anderer Bands, die sich benannt haben obwohl es den Namen schon gab, nur im bekannteren Format?
Kleine unbekannte 4-Mann-Kombo aus Pasadena hat sich zuerst Genesis genannt. Haben sie dann abgeändert, wegen der bekannteren Kollegen in UK. Hießen dann einige Zeit Mammoth. Haben anschließend in den Familiennamen umfirmiert und als Van Halen weitergemacht.

Einfach machen.
 
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Der wesentliche Punkt ist § 5 Abs. 3 Nr. 1 UWG, Verwechslungsgefahr.

https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html

Das UWG dient aber dem Schutz von Wettbewerb. Dazu gehören auch räumliche Überschneidungen der Marktteilnehmer. Sonst ist es ja kein Wettbewerb. Pizzeria "Firenze" in Passau und "Firenze" in Rostock stehen nicht im Wettbewerb. Zwei Firenzes in Bochum aber schon und wenn es da Ärger gibt, muss die jüngere dann auf "Firenze II" gehen.
Wettbewerb ist im 1. Fall mit den USA sicher nicht der Fall. Im 2. tendenziell nicht.
 
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und als Van Halen weitergemacht.

Was im Nachhinein sicher als Geniestreich bewertet werden kann.
Vielleicht könnt ihr eure Namensidee um ein Wort erweitern? Also zum Beispiel ein Nomen mit einem Verb, Adjektiv oder einer Präposition?
 
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Vielen Dank für die vielen Antworten, das hat uns wirklich weitergeholfen! :)
 
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Eine mir befreundete Band hat sich einen Namen gewählt, der zwar rechtlich keine Probleme bedeutet hat, aber schon anderweitig sehr prominent verwendet wurde. Wenn man nach der Band im Internet sucht findet man zuerst halt mal gefühlt 20.000.000 andere Treffer bevor man auf eine Info über die Band stolpert. Daher meine Empfehlung, nicht unbedingt einen Namen zu verwenden, der schon anderweitig oft benutzt wird, und für den die Suchmaschinen dieser Welt schon viele andere Treffer anzeigen würden.
 
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Wurde schon viel gesagt, was ich auch gesagt hätte: geht, so lange keiner klagt und alle eher unbekannt bleiben, sonderlich geschickt finde ich es aber auch nicht.

Würde in Richtung besonderer Schreibweise gehen, irgendwo Punkt oder Sonderzeichen dazwischen oder etwas kurzes davor oder danach.
In der Regel wird die Bedeutung des Namens überschätzt. Wer gut ist, dessen Namen behalten die Leute im Gedächtnis und das kann alles sein.

x-Riff
 
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Eigennamen sind, insofern es sich nicht um eine eingetragene Marke handelt, nicht rechtlich geschützt.
Falsch. Es gibt z.B. die so genannte "geschäftliche Bezeichnung", die ohne Eintragung alleine durch Benutzungsaufnahme einen Schutz genießt.

Gibt es Beispiele anderer Bands, die sich benannt haben obwohl es den Namen schon gab, nur im bekannteren Format?
Bei uns sicher bekannt das Problem "Opus" (Pur hießen anfangs eben auch Opus, die es mit dem Hit "Live is Life" aber schon gab).

Solange alle Beteiligten ausreichend unbekannt sind, sollte es aber keine Probleme geben.
Blöd nur, wenn der zeitrangjüngere Namensnutzer vergleichsweise erfolgreich wird (das kann sich auch im 100 Euro-Bereich oder bei youtube-Einnahmen auswirken), ist es blöd, wenn dann der mit den älteren Rechten zur Namensänderung und womöglich zum Schadensersatz auffordert.

@Schnabelrock führt eine Rechtsgrundlage aus. Daneben gibt es aber eben noch die "geschäftliche Bezeichnung" und auch Namens- und Titelschutzrechte. Die Wirtshausnamen sind ein schlechtes Beispiel, weil es dazu eine ganz eigene Rechtsprechung gibt und ein Wirtshaus ja eben fest an einem Ort steht.

Es gab und gibt bei den Tanzbands eine ganze Menge Namensgleichheiten. In Zeiten vor dem Internet war das kein Problem. Aber jetzt mit den vielen Möglichkeiten vor allem auch auf Plattformen wächst sich das zunehmend als massives Problem aus, wobei der Trend ganz klar zur Umbenennung geht, wenn man ältere gleichnamige Bands findet.

Eine Sorgfalt, Verwechslungsgefahr zu vermeiden, trifft jeden, so dass auch bei gerichtsanhängigen Konflikten immer von zumindest grober Fahrlässigkeit und damit entsprechender "Schuld" ausgegangen wird.

Dass Du @68060 den betroffenen Begriff nicht nennst, erschwert jegliche Beurteilung. Auch die Umschreibungen der älteren gleichen Namen führen nur zu einer dubiosen Situation. Letztlich aber geht das Ganze eh zu weit, weil es Rechtsberatung wäre, die hier im Board nicht zulässig ist und BTW auch anonym höchst fragwürdig ist. Zudem werden hier - Entschuldigung - belanglose Meinungen und Hörensagen von Nichtfachleuten womöglich als relevanter Ratschlag gesehen, was tödlich sein kann. Und, haften tut und will hier auch niemand, wenn etwas in die Hose geht. Also, bei Interesse oder Bedarf geh bitte zu einem am besten fachlich spezialisierten Anwalt und trage Dein Thema mit allen konkreten Fakten vor - so teuer ist eine vernünftige Beratung auch wieder nicht.

Soweit kann man aber hier im Forum gehen: Ich finde, man sollte sich nicht von vorne herein potenzielle Probleme ans Bein binden, bevor das Ganz überhaupt angefangen hat.
 
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@Schnabelrock führt eine Rechtsgrundlage aus. Daneben gibt es aber eben noch die "geschäftliche Bezeichnung" und auch Namens- und Titelschutzrechte. Die Wirtshausnamen sind ein schlechtes Beispiel, weil es dazu eine ganz eigene Rechtsprechung gibt und ein Wirtshaus ja eben fest an einem Ort steht.
Eher ist der Markenschutz zu den geschäftlichen Bezeichnungen ein schlechtes Beispiel, weil es dazu eben nach § 4 Nr. 1 MarkenG einer Eintragung bedarf. Das kannst Du bei Bands sicher mit der Lupe suchen. Für den Schutz nach § 4 Nr. 2 MarkenG muss man ja schon "wer sein". Das gilt sicher für die Scorpions, Helene Fischer und Jan Delay, aber sicher nicht für irgendeine Techno-, Tanz- oder Indiekapelle aus Oldenburg und schon gar nicht aus Slovanicje.

Titelschutz hat mit der Band nix zu tun, sondern mit dem Werk.

Was (Nicht-)Mobilität angeht, verstehe ich Dein Problem nicht. Im Wettbewerbsrecht, das Schutz gerade unabhängig von Registereintragungen gibt (vgl. §§ 4 Nr. 1 MarkenG, 37 Abs. 2 HGB) macht genau das "fest an einem Ort" das Grundproblem deutlich, das sich natürlich verschärft bei mobilen Unternehmern oder überregionaler Wirkung.
 
Danke nochmal für die Einschätzungen und Erfahrungen.
@soundmunich: ja, Rechtsberatung sollte das hier auf auf keinen Fall darstellen; eher eine Frage, wie man am besten damit umgeht, da es im Bereich der Künstlernamen zuhauf Namensgleichheiten gibt, von Ähnlichkeiten will ich nichtmal anfangen... ich habe also impliziert, dass das bei stark divergierendem Genre, Herkunftsland, Gesangssprache, etc. also eine gewisse Toleranz gibt.
Erstaunlicherweise haben wir gerade festgestellt, dass einer der beiden Namensideen einen Tick anders geschrieben wird als wir dachten, und das ein Wort aus dem Gälischen ist - und es hier tatsächlich keine anderen Künstler mit diesem Pseudonym zu geben scheint.
Was das Nennen von Ideen im Internet angeht bin ich einfach vorsichtig, zumal es ja um Prinzipielles zum Thema ging und eben keine konkrete Rechtsberatung von mir erfragt wurde.

Also: danke nochmal für Eure Erfahrungen und Einschätzungen :)
 
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Gary Moore erlaubte die Nutzung eines ehemaligen Bandnamens ein paar jungen Hardrockern aus New Jersey. Die dann Ende der 80er / Anfang der 90er als 'Skid Row' ein paar fette Jahre hatten.
 
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Sucht euch unbedingt einen Namen aus, der noch nicht belegt ist, und der möglichst einzigartig ist.
Dann könntet ihr auch eine Webseite erstellen mit www.bandname.de und die Suchmaschinen spucken euch prominent aus.
Nichts ist schlimmer als ein Name, der anderweitig schon belegt ist und bei der Suchmaschinensuche erst ganz weit hinten, wenn überhaupt auftaucht.
Siehe Post #10 von @Mfk0815
 
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@soundmunich: ja, Rechtsberatung sollte das hier auf auf keinen Fall darstellen; eher eine Frage, wie man am besten damit umgeht, da es im Bereich der Künstlernamen zuhauf Namensgleichheiten gibt, von Ähnlichkeiten will ich nichtmal anfangen... ich habe also impliziert, dass das bei stark divergierendem Genre, Herkunftsland, Gesangssprache, etc. also eine gewisse Toleranz gibt.
Was meinst Du, was Antworten auf diese Themen sind? DAS ist dann Rechtsberatung!

Es geht im Übrigen nicht nur um Identität von Namen, sondern auf der Basis der Verwechslungsgefahr auch um einen gewissen Ähnlichkeitsbereich, auch wenn bei Titeln/Namen geringere Anforderungen für eine klarstellende Abgrenzung/Unterscheidung als bei Marken gelten.

Übrigens fiel mir noch ein jüngeres Beispiel als Opus ein: Eloy (Frank Bornemann) hat dem Sänger Eloy de Jong erfolgreich verbieten lassen, nur unter seinem Vornamen aufzutreten. Die Genres sind grundverschieden und die Toleranz war NULL!
 
Tja, ist wie mit den Akordfolgen; irgendwann waren alle mal da...

Kurz noch mein Senfhäubchen. Ohne Anspruch auf Richtigkeit - keine Rechtsberatung. Ist nur verjähtes und verkürztes Grundwissen ;)

Eine Eintragung als (Handels-)Marke beim Patent- und Markenamt kann man übrigens immer machen, sofern damit offiz. Geld verdient wird (Gewerbe oder Freiberuflichkeit). Die ist mind. 10 Jahre gültig und kann kaum angefochten werden, sofern nicht zu große Ähnlichkeiten mit älteren Marken bestehen oder in der selbern Branche gewildert wird.

Ob ein Begriff als Marke eingetragen ist kann man i. ü. HIER online abrufen

Das würde ich immer bei solchen Fragen zuerst machen. Also ´Der Wahre Heino´ gab ja bekanntlich als Bezeichnung Probleme. Nennt man sich The Beetles (Die Käfer) käme es wohl auf die Klagefreudigkeit des Markeninhabers an, je nachdem, wieviel Geld damit verdient wird ;) Eine Bäckerei könnte man aber problemlos so nennen... Gegenüber den wahren ´Beatles´ wäre es zmd. wohl diskutabel (und man würde im Zweifel wahrsch. verlieren). Aber da es den mächtigen VW-Konzern gibt, kann man wohl immer in Gefahr geraten, hm... Na ja, um irgendwie Bsp. zu nennen, usw..
 
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Pur hießen anfangs eben auch Opus, die es mit dem Hit "Live is Life" aber schon gab
das stimmt so nicht 100%ig:
Es gab 2 relativ unbekannte Bands, die beide "Opus" hießen. Und als die eine mit "Live is Life" einen Hit hatte, benannte die andere sich um in "Pur" :D
 
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