Für mich habe ich das Konzept der Alteration mal so aufgeschrieben, wie ich es mir erklären würde - stimmt Ihr dem zu?
„Alteration“ meint das Ändern der Diatonik im Dienste der Funktion: Um zwingendere chromatische Stimmführungen zu erzielen, werden Akkordtöne und -erweiterungen
verändert.
Z.B.:
Durch Tiefalteration der Durterz der Subdominante entsteht ein Auflösungseffekt beim Übergang zur Dominante. ( z.B. IV | IVm V
7 | I )
Die Stufenakkorde in Dur I, IIm, IIIm, VIm und VII° werden alteriert, um die Funktion von Zwischendominanten zu übernehmen.
Die beiden Mollseptakkorde, die als relative IIm
7 bzw. IIm
7b5 der Zwischentoniken IV und IIIm vor deren Zwischendominanten fungieren, erfordern ebenfalls nicht-diatonische - und insofern "alterierte" - Töne.
Generell werden Akkordtöne oder -erweiterungen von Dominanten alteriert, um ihren Auflösungseffekt zu steigern. Für Dominanten mit alterierten Tönen und Dur-Ziel ist das Akkordsymbol V
alt als eine Art „Platzhalter“ fest etabliert – allerdings variieren die Abweichungen von der Diatonik (= Alterationen) je nach Zieltonika der jeweiligen (Zwischen-) Dominante:
Während für V
13/I jede Änderung seiner Tensions (und/oder seiner Quinte) eine Veränderung seiner diatonischen Struktur und damit eine Alteration darstellt (b9, #9, #11/b5, #5/b13), sind diese Tensions für andere Dominanten ganz oder teilweise diatonischer Bestandteil ihrer naheliegendsten Dominantskala und stellen deshalb
eigentlich keine Alterationen dar:
T#9 bei V
7/IIm
Tb9, T#9, T#11, Tb13 bei V
7/IIIm
T#11 bei V
7/IV
Tb9, T#9, Tb13 bei V
7/VIm
Dennoch werden die Tensions b9, #9, #11 und b13 regelmäßig auch dann als Alterationen bezeichnet, wenn sie diatonischer Bestandteil einer Chordscale sind. In diesen Fällen wird (stillschweigend
) der begriffliche Bezugsrahmen verschoben: „alteriert“ bezieht sich hier nicht mehr auf Änderungen der Diatonik generell, sondern auf das spezifische Verhältnis des V
13/I und seiner angestammt mixolydischen Chordscale zur Diatonik. Gemessen an diesem Verhältnis erscheinen b9, #9, #11 und b13* als alteriert und werden in dieser Eigenschaft
verallgemeinert. Entsprechend wird auch die Skala 1 b9 #9 3 #11 b13 b7 spezifisch verallgemeinernd als
alterierte Skala bezeichnet.
*während umgekehrt die Durterzen der Zwischendominanten, die außer bei V
7/IV im ursprünglichen Sinne funktionale Alterationen sind, hier nicht als solche erscheinen.