B-Ware - was "muss" man akzeptieren?

Senchay
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Hallo zusammen.

Hab mir ein Fuzzface JH Gipsy Edition geholt, das als B-Ware deklariert war. Und reduziert im Preis (144 statt 179). Es stand sonst aber nichts dabei, was der Grund ist usw. Wie üblich halt.

Nun stelle ich fest dass man es gar nicht mit Batterie betreiben kann. Und es scheint auch nicht am Stecker selber zu liegen, den kann man ja einfach wechseln. Was ich getan hab. Die Batterien gehen, hab sie mit anderen Pedals versucht, WahWah usw.

Nun ist ja klar, bei nichtgefallen zurückgeben usw. Es gibt aber leider keins mehr dort...man müsste also zurücksenden, auf Geld warten, neu bestellen und 35 Euro mehr zahlen.
Mich würde mal interessieren was ihr in so einem Moment denken würdet. Rechnet ihr mit sowas und akzeptiert es dann, versucht ihr einen (noch einen) Gutschein rauszuholen oder gebt ihr es einfach zurück?

Ka, ehrlich gesagt. Ich würde es wohl nicht oft mit Batterie betreiben, also im Grunde ist es ja kein riesen Problem. Aber ist sowas noch mit B Ware zu rechtfertigen? Immerhin ist das ja mehr als ein Schönheitsfehler, oder zurückgesendetes Gerät das schon mal auf war usw. Hier liegt ja schon Einfluss auf Bedienung vor.

Danke für Meinungen.

PS: es soll wirklich nicht darüber gehen ob es ok ist als Shop sowas zu verkaufen. Mich würde eher interessieren was ihr nun tun würdet, wenn ihr es zum O-Preis nicht gekauft hättet, vor allem. Also Situation ist ihr kauft ein B Ware Pedal reduziert, man kann es aber nicht mit Batterie verwenden, was ihr nicht wusstet. Ihr wollt es im Grunde, aber nur zum B-Ware-Preis.
Selber tendiere ich noch zu gar keiner Richtung.
 
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Beim B- Ware würde ich nur optische Mängel akzeptieren. Wenn technisch etwas nicht in Ordnung ist, würde ich es zurückgeben.
 
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Aus meiner Sicht heißt B-Ware, dass diese die Originalverpackung mal verlassen hat, sei es dass sie verkauft und wieder zurückgeschickt oder als Ausstellungsstück benutzt wurde oder ähnliches. Damit können auch kleine optische Mängel einhergehen.
Allerdings würde ich davon ausgehen, dass in jedem Fall die volle Funktionalität vorliegt.

Das scheint bei Deinem Gerät nicht der Fall zu sein.
Ich würde einfach mal zum Telefonhörer greifen und den Fall schildern. Möglicherweise wurde die eingeschränkte Funktionalität gar nicht bemerkt. Was dann zu tun ist, ist vielleicht Verhandlungssache.

just my 2,3 cent

x-Riff
 
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Wenn´s tatsächlich mit korrektem Gebrauch nicht funktioniert, ist das für mich keine B-Ware mehr.

Ohne jetzt die Juradefinition rauszuhauen, sind Mängel von B-Ware für mich Kratzer, Lackfehler, Wellen, also optische/kosmetische Sachen.
 
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So sehe ich das auch. Optische Kleinigkeiten sind zu erwarten - keine funktionalen. Zumindestens würde ich die mangelhafte Funktion reklamieren und schauen, ob man noch nachverhandeln kann...
 
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Das geht auch meiner Meinung nach über die Definition von B-Ware hinaus. Ich würde ein technisch einwandfreies Gerät als Ersatz fordern, ohne Mehrkosten. Musst nur aufpassen, dass du es in dem Zustand zurückgibst, indem du es erhalten hast. Wenn man irgendwie Eigenbasteleien feststellt könnte die Rücknahme evtl. abgelehnt werden.
 
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Für mich sehe ich es auch so das B-Ware aus funktionaler Sicht uneingeschränkt verwendbar ist aber eben Gebrauchsspuren vorhanden sind.
Kleine Kratzer,Lackschäden, evtl. fehlen OVP oder bestimmte Beigaben oder der Koffer von einer Gitarre ist beschädigt.
Allerdings habe ich schon den ein oder anderen Händler gesehen wo die B-Ware definitiv NICHT nur optische Mängel hatte. Bilder waren dabei um sich ein Urteil zu bilden, Beschreibung war naja...
Ich finde es kommt darauf an wie der Artikel beschrieben wurde. Beim T steht ja oft dabei " Versandrückläufer mit Gebrauchsspuren"....da erwarte ich schlicht und ergreifend das technisch alles i.O. und nur optische Mängel vorhanden sind.
In dem Falle des TE würde ich auch sagen, lieber zurückschicken....35€ sind zwar nicht nichts, aber man kennt die Ursache für das Problem nicht und wer weiß was dann zeitnah noch nicht funktioniert. Wenn das Pedal dann doch mal wieder verkauft werden soll wird man wohl nur mit Abstrichen einen Käufer finden.
 
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Ich denke, dass wir uns alle einig sind, dass die übliche B-Ware zwar ausgepackt, evtl. benutzt und etwas angeeckt sein darf, aber voll funktionieren muss, wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wird. Es gibt also was zu reklamieren. Bei einem normalen Kauf kommen dann Nacherfüllung (Tauschgerät), Reparatur, Preisminderung oder Rücktritt vom Kauf in Frage.

Da B-Ware i.d.R. Einzelstücke sind, kommt Möglichkeit 1 eher nicht in Betracht. Außer du fragst nach einem Sonderpreis für ein funktionsfähiges Modell aus dem normalen Bestand - keine Ahnung, ob der Händler sich darauf einlässt. (Habe ich schonmal bekommen)

Ich hätte höchstwahrscheinlich kein Interesse an einem zweiten Rabatt, weil ich nicht so risikofreudig bin - man weiß ja nicht, ob das Problem nur ein erstes Symptom für weiteren Ärger ist. Das würde ich zumindest nicht auf der Bühne herausfinden wollen.
 
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B-Ware muss technisch in Ordnung sein.
Du hast dabei auch die gleichen Gewährleistungs-/Garantieansprüche wie auf Neuware.
Das bedeutet, dass du einen Anspruch auf Reparatur der technischen Mängel hast.
 
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Ich denke, dass wir uns alle einig sind, dass die übliche B-Ware zwar ausgepackt, evtl. benutzt und etwas angeeckt sein darf, aber voll funktionieren muss, wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wird.
"Volkes Meinung" interessieren Justitia nicht im Geringsten.
 
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"Volkes Meinung" interessieren Justitia nicht im Geringsten.

Wenn man mal danach googelt dann passt in diesem Fall aber die "Volkes Meinung" schon.

Beispiel aus einem Urteil zu dem Thema (OLG Hamm, 16.01.2014, 4 U 102/13)

"[...] Als B-Ware werden Verkaufsartikel bezeichnet, die nicht mehr original verpackt sind, bzw. bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlte. Ebenfalls gehören hierzu Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt, bzw. vom Kunden angesehen wurden, sowie Retouren aus dem Versandhandel. Die Artikel weisen keine oder eher geringfügige optische Mängel (leichte Gebrauchsspuren) auf, die keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes haben. [...] "
 
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"Volkes Meinung" interessieren Justitia nicht im Geringsten.

Cooler Spruch, aber voll an den Aussagen vorbei ....

Was da formuliert wurde war nicht die rechtliche Einschätzung von B-Ware, sondern die Erwartungshaltung eines jeden Einzelnen zum Zustand der geliefert wird. Auf dieser basiert dann die Entscheidung, ob man sein Rückgaberecht in Anspruch nimmt.

Probleme im Sinne der technischen Eigenschaften des Gerätes sehe ich wie folgt. Sofern auf der Webseite nicht explizit auf einen individuellen Fehler hingewiesen wird, muss man das Produkt im Zustand der technischen Produktbeschreibung erwarten - diese wurde beworben und durch den pauschalen B-Ware Hinweis nicht aufgehoben.

Gruß
Martin
 
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Ich weiß, vielen, geht es hier ums „Prinzip“, doch am Ende ist es doch immer die Frage von Aufwand vs. Nutzen. Wenn der Batterie Betrieb nicht/nie gebraucht wird, gewinnt man im Prinzip nichts mit dem Aufwand der Rückabwicklung und dem Ärger ohne das gewünschte Gerät dazustehen.
Die andere Argumentation ist: Hätte man das so bestellt, wenn dabei gestanden hätte: -Gerät funktioniert grundsätzlich, aber nicht mit Batterie!- ?
Wenn man hier mit klarem Nein antwortet, dann sollte man es logischer Weise eigentlich zurücksenden.

Bei der Frage „Was ist bei B-Ware noch ok“? wird am Ende die Meinung eines Internet Forum in der Tat keine belastbare Grundlage für eine Forderung sein.
 
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Beim B- Ware würde ich nur optische Mängel akzeptieren. Wenn technisch etwas nicht in Ordnung ist, würde ich es zurückgeben.
So schauts aus. Was @Senchay bekommen hat ist dann in dem Fall keine B-Ware sondern defekte Ware, das ist ein Riesenunterschied :)
 
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Ich würde es wohl nicht oft mit Batterie betreiben,

Ich gar nicht. Ich probiere das nicht mal aus und hätte es in dem Falle gar nicht bemerkt.

An Deiner Stelle würde ich einmal nett nachfragen, was denn möglich ist, Reparatur, Umtausch, Nachlass etc. und dann entscheiden. Zurück schicken geht ja auf jeden Fall.
 
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Nun stelle ich fest dass man es gar nicht mit Batterie betreiben kann. Und es scheint auch nicht am Stecker selber zu liegen, den kann man ja einfach wechseln. Was ich getan hab. Die Batterien gehen, hab sie mit anderen Pedals versucht,

Übersehe ich da was - Batterien, Stecker wechseln?? Verlinke doch mal, welches Du gekauft hast. Bist Du sicher, dass ein Defekt vorliegt und man in die A-Ware eine Batterie reinlegen könnte?
 
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Wenn das Ding für einen Batteriebetrieb vorgesehen ist, aber mit Batterie/n nicht funktioniert, dann ist es schlicht defekt.
Egal ob A- oder B-Ware, man kann das Ding zurückgeben. Es sei denn, der Defekt wäre explizit beschrieben.

Wie man damit umgeht, dass muss man halt selbst entscheiden.
Ist doch aber jetzt auch nicht sonderlich kompliziert? ;-)
 
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Das Problem scheint doch eher zu sein:

Es gibt aber leider keins mehr dort...man müsste also zurücksenden, auf Geld warten, neu bestellen und 35 Euro mehr zahlen.

Und dabei kann einem niemand richtig helfen. Ob es günstiger ist, ein möglicherweise defektes Gerät zu behalten, wird sich erst in der Zukunft herausstellen. Ohne das Objekt selbst gesehen zu haben, ist die Frage noch schwieriger zu beantworten. Ich würde eher zu einer Rücksendung raten.
 
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Also Situation ist ihr kauft ein B Ware Pedal reduziert, man kann es aber nicht mit Batterie verwenden, was ihr nicht wusstet. Ihr wollt es im Grunde, aber nur zum B-Ware-Preis.
Ich kaufe normalerweise nur und verkaufe nicht. (Bitte keine Diskussion darüber;-) Ich betreibe Effekte auch nur am Netz, da wäre mir die Preisersparnis lieber.
Aber: Wenn ich das Thema "Wiederverkaufen" bewerte, dann sollte der Preisnachlass schon "so richtig deutlich" sein.
 
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Wenn das Ding für einen Batteriebetrieb vorgesehen ist, aber mit Batterie/n nicht funktioniert, dann ist es schlicht defekt.
Egal ob A- oder B-Ware, man kann das Ding zurückgeben. Es sei denn, der Defekt wäre explizit beschrieben.
Wieso denn "es sei denn"? Man muss bei B-Ware überhaupt nichts akzeptieren. Wenn sie nicht gefällt, schickt man sie innerhalb von 14 Tagen zurück - warum sie nicht gefällt, ist dabei völlig egal. So stehts im Fernabsatzgesetz.
 
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