Du hast ja auch Ausgaben: Neuer PC, neue Software, neuer Drucker, neue Kamera, Schreibtisch, anatomisch guter Stuhl (das kommt alles in die AfA: Kosten werden auf meist drei Jahre verteilt), Reisekosten (rechne ich immer mit der Pauschale ab) usw.
Das mache ich ja schon. Durch teilweise Homeoffice und auch eine Weiterbildung bei der IHK die letzten Jahre habe ich einige Gegenstände angeschafft und auch so angegeben.
Bedeutet dies, dass ich das auch für meine Nebenberufliche Tätigkeit als Freiberufler so handhaben kann?
Du machst dir viel zu viele Gedanken, mach erstmal, Steuern zahlen kommt dann ganz von selbst. Wenn du was verdienst, netto unterm Strich !
In der Tat mache ich mir viele Gedanken. Ich will halt vermeiden dass an irgendeinem Punkt sich das Finanzamt bei mir meldet und ich dann nachzahlen muss. Daher auch meine Fragen im Vorfeld.
Und "unterm Strich" ist ja leider nicht die Realität, da ich ja Umsatzsteuerpflichtig bin. Wie bereits schon angemerkt wurde, kann unterm Strich was anderes stehen, als der Umsatz. Vorausgesetzt es werden genug Gewinne erzielt.
Nicht zu vergessen 800 eur Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter.
Hier habe ich mich auch ein wenig eingelesen, danke für den Hinweis.
Wenn ich es richtig verstanden habe, zählen als geringwertige Wirtschaftsgüter selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände die ich für meine selbstständige Arbeit benötige.
Bedeutet dies, dass ich als freiberuflicher Musiker jährlich bis zu 800€ an Equipment: PC, Software, Gitarren, Verstärker etc. absetzen könnte?
Zudem habe ich mich noch ein wenig informiert und mich mit Leuten die in dem Thema sind ausgetauscht und habe nun folgendes gelernt:
Freiberuflichkeit als Nebenbeschäftigung:
Wird die Tätigkeit nur einmal ausgeübt (z.b. eine einzige bezahlte Session als Studiomusiker) ist keine Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt nötig.
Es reicht eine normale Rechnung für den Kunden zu schreiben und die Tätigkeit ist aber in der Steuererklärung auf Anlage S und Anlage EÜR anzugeben.
Wann muss ich die Freiberuflichkeit anmelden:
Wenn die Tätigkeit
langfristig,
regelmäßig und
gewinnorientiert verfolgt wird.
Wie läuft die Anmeldung ab und wie lauten die Fristen:
Man setzt ein formloses Schreiben in Papierform auf mit folgenden Angaben: Vor- und Nachname, Anschrift, Kontaktdaten, genaues Datum an dem die Tätigkeit aufgenommen wird, eine kurze Tätigkeitsbeschrieben und die eigene Steueridentifikationsnummer.
Dieses Schreiben muss spätestens
vier Wochen nach dem die Tätigkeit aufgenommen wird beim Finanzamt gemeldet werden.
Geschieht die Anmeldung später als vier Wochen ist das zwar ein Gesetzesverstoß, der jedoch in der Regel nicht verfolgt wird.
Danach erhält man vom Finanzamt eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit und einen auszufüllenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
In dem Formular werden Informationen zur Person und Tätigkeit abgefragt und man muss eine Prognose aufstellen wie viel man in etwa verdienen wird.
Zudem hat man die Möglichkeit die Nutzung der Kleinunternehmerregelung auszuwählen.
Mit dieser Regelung wäre man bis zu einer gewissen Einkommensgrenze von der Umsatzsteuer befreit. Wie hoch diese Grenze ist konnte ich bislang nicht recherchieren, aber ich gehe davon aus, dass es mit dem Einkommen aus dem Hauptjob verrechnet wird und sowieso nicht auf mich zutrifft.
Partnergesellschaft für freiberufliche Tätigkeit:
Schließen sich nun mehrere Freiberufler zusammen, zum Beispiel als Band, gilt eine besondere Rechtsform, nämlich die Partnergesellschaft.
Diese ist mit einer OHG (offenen Handelsgesellschaft) zu vergleichen.
Es handelt sich um eine Personengesellschaft für deren Gründung kein Startkapital notwendig ist. Allerdings haften die Partner jeweils mit ihrem Privatvermögen.
Jedoch gibt es auch die Möglichkeit eine Freiberufler-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
Bei einer Kapitalgesellschaft gehen aber die meisten Vorteile die man als Freiberufler hat leider verloren.
Was bedeutet das nun für meinen Fall:
Nach meinem Verständnis erfülle ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht die drei Kriterien die wichtig sind um mich als Freiberufler als Nebentätigkeit anzumelden.
Ich habe es vor langfristig zu machen, ich habe es vor regelmäßig zu machen, aber ich habe nicht vor gewinnorientiert zu handeln.
Daher mache ich einfach eine Einnahmen-Überschussrechnung und wenn ein Gewinn zustande kommen sollte, gebe ich dies bei meiner Steuererklärung auf Anlage S und Anlage EÜR an.
Bleibt dieser Betrag unter 410€ zählt es als Hobby und ist steuerrechtlich befreit, jedoch muss ich es zwingend angeben.
Wird dieser Betrag jedoch überschritten, bzw. sobald ich merke dass dieser Betrag überschritten wird, melde ich mich beim Finanzamt und melde meine Tätigkeit an.
Ich werde meine Sachlage nun ein wenig umformulieren und sicherheitshalber doch eine E-Mail an das Finanzamt schreiben um mich rückzuversichern.
Wenn ich eine Antwort habe oder weitere Fragen aufkommen melde ich mich.
Wie im ersten Beitrag geschrieben, soll hier ja ein Leitfaden entstehen für Musiker die in einer ähnlichen Situation sind und dann genau nachlesen können was ihre Möglichkeiten sind bzw. was zu tun ist.