Was tun bei Abzocke?

  • Ersteller OldRocker
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
OldRocker
OldRocker
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
17.11.24
Registriert
27.01.16
Beiträge
2.652
Kekse
20.000
Ort
Altrip
Hey zusammen,
wurde abgezockt! Kurz: Band sucht Gitarristen - Anspruch: professionell...OK, ich melde mich...es gibt Proben für nen Gig drei Wochen später...ich knie mich rein ins Material...mache Anregungen, bekomme positives Feedback.
Gig in Braunschweig, für mich 450 Km Strecke (einfach!) - insgesamt 900 Km.
Laut Vertrag gibt es 150 Euro Gage (pro Person), Hotelkosten (habe ich vorgestreckt...79.- Euro...Hotel wurde von der Band ausgesucht)...werden laut Vertrag von der Band übernommen....
So, Auftritt - ich liefere ab, fast fehlerfrei, dreiviertel Stunde Mucke - eigene Songs.
Nachm Gig: Rausschmiss! ...und Verweigerung jeglicher Zahlungen!
Die ganze Scheisse hat mich fast 500.- Euro plus drei Wochen Arbeit gekostet...ich wurde komplett von der Band abgezockt!

So, was tun? Klage? Shitstorm?
In 35 Jahren Musikbusiness ist mir so ne Kacke nicht passiert!
Mittlerweile habe ich die mehrfach (freundlich!!!!...aber mit hinweisendem Ton bezüglich meiner Ausgaben und Ansprüche) angeschrieben...es folgte eine Drohung des Bandchefs, dass ich ihn "kennen lernen würde wenn ich seine Bandmitglieder weiter anschreibe"...das alles per Voice-App in ziemlich aggressivem Ton....

...in coolen Filmen geht dann jemand so Rächer-mäßig wo hin und es gibt paar aufs Maul...aber das kann es für mich nicht sein...leider...!
Was bleibt mir übrig?

Gruß,
Bernie
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wow
Reaktionen: 4 Benutzer
Vergiss es oder schalte einen Anwalt und bei weiteren Drohungen die Polizei ein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Anwalt

Vertrag abgeschlossen
Dienstleistung erbracht
Vertrag gekündigt
Beitrag automatisch zusammengefügt:

bei weiteren Drohungen die Polizei ein.

Damit die mal wieder richtig was zu lachen haben oder wie?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Wenn Du nichts schriftliches hast, tendieren Deine Chancen gegen Null. Da bleibt dann doch nur der "Inkasso-Heinzi". ;)

Aber im ernst, so eine Abzocke habe ich auch noch nicht erlebt. Du könntest Dich natürlich revanchieren indem Du andere Musiker vor dieser Truppe warnst. Natürlich keine Namen nennen aber eventuell den Ort - dann sind andere bei Angeboten von dort vorsichtiger.

Gruß
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Das ist echt eine schräge Geschichte und klingt unfair und unglaublich :unsure: Daher wäre für mich eine Einschätzung nur möglich mit Kenntnis der Situation aus Sicht der anderen Bandmitglieder. Jedoch Drohungen gehen natürlich gar nicht.

Mit welcher Begründung erfolgte dein "Rausschmiss"?
 
Wie bereits geschrieben wurde:
Falls du was schriftliches hast, dann wäre jetzt der Zeitpunkt einen Anwalt aufzusuchen.
Falls alles nur mündlich war, hast du leider nur eine wertvolle Lektion gelernt und solltest dir für die Zukunft eine Vorlage für entsprechende Verträge zulegen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Egal ob nun mit schriftlichen Nachweisen, oder ohne solch Material.. solltest du einen Anwalt aufsuchen und dich beraten lassen.. So eine Beratung kostet kein Vermögen und ist zielführender als sich X Meinungen aus dem Internet zu holen..
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Hallo!

Ja, das ist echt eine Riesensauerei was die mit Dir gemacht haben.

Egal ob nun mit schriftlichen Nachweisen, oder ohne solch Material.. solltest du einen Anwalt aufsuchen und dich beraten lassen.. So eine Beratung kostet kein Vermögen und ist zielführender als sich X Meinungen aus dem Internet zu holen..

Genau so sehe ich das auch.
Bei einem Anwalt um einen Beratungstermin bitten.
Dann alle Unterlagen usw. mitnehmen. Der wird Dir dann schon sagen was man tun kann und ob Aussicht auf Erfolge besteht.

PS:
Was ich auf jeden Fall jedem empfehlen würde, ist eine Rechtsschutzversicherung.
Bin mittlerweile der Meinung, das es ohne heutzutage nicht mehr geht.
Alleine die Berufsrechtsschutz ist schon ein Muss.
Ich hab selber schon einige Jahre eine Rechtsschutzversicherung.
Das ist nicht teuer, aber im Fall des Falles zahlt man ggf. nur eine kleine Selbstbeteiligung.
Auch gibt es eine Anwaltshotline die man kostenfrei nutzen kann.

Gruß
sven
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ruiniere ihre Google Bewertung.

Oder

...in coolen Filmen geht dann jemand so Rächer-mäßig wo hin und es gibt paar aufs Maul...aber das kann es für mich nicht sein...leider...!
Was bleibt mir übrig?

Why not.

Übrigens hättest du nach meiner Rechnung eh drauf bezahlt??
 
Schwerpunkt des Anwalts: Arbeits- oder Vertragsrecht.
Und richtig: Nie ohne RV durchs Leben gehen!

(Mit der persönlichen Erfahrung aus einem Arbeitsgerichtsprozess gegen meinen ehem. Arbeitgeber sehe ich in Deinem Fall folgendes:)
- Laut Deiner Einlassungen scheint es
+ einen schriftlichen Vertrag zu geben mit Festlegungen über
+ Honorar nach Leistungserbringung und
+ etwaige Auslagenerstattungen vom Schuldner (also Du) aus Sicht der Band im Zusammenhang mit der Leistungserbringung.

Annahme: Der Vertrag ist durch finale Unterschrift beider Parteien unstrittig über Inhalte verhandelt.
Allerdings - auch ohne Unterschrift - könnte man dann von einer stillschweigenden Anerkenntnis der Inhalte/Modalitäten ausgehen, weil der Auftraggeber (Band) die Leistungen des Auftragnehmers (Du) unterstellt vollständig genutzt hat.

Offen sind AGB, die beiden Seiten Rechte und Pflichten auferlegen im Falle nicht erfolgter Leistungserbringung.

Die Rollen sind wechselseitig: Aus Deiner Warte als Gläubiger wäre die Band nun Schuldner ihrer vertraglich zugesicherten Leistung Dir gegenüber, sprich Honorar und Übernachtungskosten.

(Persönliche Meinung aufgrund der Relation: Mir wäre der Aufwand zu hoch gewesen, so deutlich außerhalb der eigenen Region tätig zu werden für dieses Honorar, was allein schon den Aufwand (Zeit, Kosten für Fahrten) nicht deckt v. a. für Proben und Einüben des Repertoires. Das scheint ja dann 100 % auf Deine Kosten gegangen zu sein.)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Wie kommst du auf deine genannten Kosten von "fast 500.- Euro"?
Hast du da die nicht gezahlten 150,- Euro Gage reingerechnet? Das sind aber keine Kosten.
Deinen Zeitaufwand kannst du nicht als Kosten reinrechnen, weil da hast du ja als quasi Aufwandsentschädigung die 150,- Euro (nicht gezahlte) Gage akzeptiert.
Natürlich ist es Abzocke, dir Gage und Hotel nicht zu zahlen. Doch willst wegen ein paar hundert Euro einen Rechtsstreit durchfechten?
Oder geht es dir eher um den Umgang mit dir wegen dem Rausschmiss?
Warum wurdest du denn rausgeworfen?
 
Hallo,

Wie kommst du auf deine genannten Kosten von "fast 500.- Euro"?

Doch, das passt schon.

Hast du da die nicht gezahlten 150,- Euro Gage reingerechnet?

Er hat doch kein Geld bekommen, also ist die Band ihm noch die 150 Euro schuldig.

Rechnen wir mal:

79 Euro fürs Hotel vorgestreckt
+ 315 Fahrtkosten (0,35 Euro * 900km)
+ 150 Euro Gage
--------------------------------------
544 Euro (Gesamtsumme


Also sogar über 500 Euro.
Zinsen müsste man eigentlich auch noch draufrechnen. Das wird auch ein Anwalt tun.

Die Fahrten zu den Proben und die Zeit bei den Proben darf man natürlich nicht rechnen.

Also für 544 Euro und ggf. mehr lohnt sich das mit den Anwalt schon.
Aber erst würde ich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Es gilt zu klären ob da Aussicht auf Erfolg besteht.

Was Du aber vorher noch tun kannst:
Setze ein höfliches Schreiben auf, mit Deiner Rechnung und bitte um Überweisung der Summe bis zu einem Stichtag.
Vielleicht 2 Wochen zeitgeben. Weiterhin im Schreiben klar und deutlich sagen das Du einen Anwalt einschaltest wenn bis zum Stichtag das Geld nicht bei Dir eingegangen ist.
Wichtig ist dabei: Das Schreiben nicht per Post schicken. Auch ein Einschreiben hat vor Gericht keine Rechtskraft.
Bitte einen Freund/in, Verwandt/e, ... den Brief bei einem der Bandmitglieder in den Briefkasten zu werden und lasse Dir schriftlich von Freund/in, Verwandt/e, ... den Einwurf bestätigen.
Ich hatte mal eine Erbschaftssache und da musste ich genauso vorhin. Mein Anwalt hatte mir das damals genau so erklärt.

Wenn dann das Geld bis zum Stichtag nicht bei Dir eingegangen ist, sofort zum Anwalt und ggf. in Absprache mit ihm Anzeige erstatten.
Evtl. übernimmt das auch gleich der Anwalt.

Und immer alles dokumentieren, was Schriftverkehr etc. betriff.
Später bekommst Du das alles nicht mehr zusammen, wenn Du nichts dokumentierst.
Beim Anwalt und vor Gericht hast Du es dann einfacher.

Gruß
sven
 
  • Interessant
Reaktionen: 1 Benutzer
Doch, das passt schon.
Er hat doch kein Geld bekommen, also ist die Band ihm noch die 150 Euro schuldig.
Rechnen wir mal:
79 Euro fürs Hotel vorgestreckt
+ 315 Fahrtkosten (0,35 Euro * 900km)
+ 150 Euro Gage
--------------------------------------
544 Euro (Gesamtsumme

Zinsen müsste man eigentlich auch noch draufrechnen.
Nein es passt eben nicht, denn die nicht gezahlte Gage 150,- Euro sind keine Kosten, sondern entgangener Ertrag.
Und deine 315,- Fahrtkosten wären mit der Gage abgegolten gewesen und das wurde vom TE auch so akzeptiert mit Vereinbarung der Gage. Was anderes hat er hier auch nicht geschrieben, von vorab vereinbarter Fahrtkostenerstattung schreibt er nix.
Und dreigeldfuffzig Zinsen machen den Kohl auch nicht fett. Es stimmt einfach nicht was du hier schreibst.

Er kann nach deiner Rechnung lediglich 79 + 150 = 229 + Zinsen = ca. 230,- Euro geltend machen. Soviel kostet ungefähr eine qualifizierte Beratung beim RA und dessen erster Brief an die Band.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Also irgendwie fehlt mir hier noch ne Information. Was ist am Veranstaltungsort vorgefallen? Ich behaupte einfach mal, keine Band der Welt zieht so ne Sache aus heiterem Himmel ab, wenn alles toll gelaufen ist. Und der Grund, ob nun stichhaltig oder nicht, hat wesentlich Einfluss auf eventuelle rechtliche Chancen.

Abgesehen davon wundere ich mich über so viel Naivität nach 35 Jahren. Wenn mir jemand 150 Euro Gage ohne Fahrtkostenübernahme bei 450 km Anreise bietet, braucht er mir noch nicht mal ne Setliste schicken. Das garantierte Minimum bei nem schönen Job (tolle Location, super Lineup, Freizeitwert der Region, Freunde in der Nähe, ...) wäre für mich genug Gage, um nicht draufzahlen zu müssen, sowie keine finanziellen Vorleistungen. Alles andere ist unseriös.

Und als Gastmusiker/Neueinsteiger will ich nicht das Risiko für schlecht verhandelte Gigs mit tragen müssen. Punkt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 10 Benutzer
Also für 544 Euro und ggf. mehr lohnt sich das mit den Anwalt schon.
... einklagbar dürften aber nur die vertraglich zugesichterten Beträge "Gage" und "Übernachtungskosten" sein (also Summe 229.- ), der Rest ist persönliches Engagement ...
Ich würde da einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Kostenaufwand (so um die €35, glaube ich) vermutlich vorziehen (falls dir nicht Beratungskostenerstattung wegen Mittellosigkeit/SGB zustehen, das ist aber auch Aufwand, mal mehr, mal weniger, kommt schon etwas auf das zuständige Amtsgericht an)

@OldRocker , die Uhrzeit des Beitrages lässt vermuten: es raubt dir den Schlaf ;) Wenn ich mir mal erlauben darf, dir da persönlich zu raten: solche Auseinandersetzungen muss man wie ein Schachspiel ausfechten, sonst kosten sie mehr Nerven, als sie Chancen auf Genugtuung bringen ... also, überleg dir gut, ob du es unter "Karma's gonna get you" abhakst, oder dich da weiter in emotional geladene Streitereien einlassen willst. Oder ob du es cool abwickeln kannst.
Bedenke auch: (falls dir das nicht ein Anwalt sagt), Richter wickeln so etwas gerne auf Vergleichsbasis ab, das ist bei Summen dieser Größenordnung ein eher schmerzliches Verfahren, rein kostenerstattungstechnisch ...

Wichtig ist dabei: Das Schreiben nicht per Post schicken. Auch ein Einschreiben hat vor Gericht keine Rechtskraft.
..was bedeutet das denn? Ein an eine ladunsgfähige Adresse (Vertragspartner) gesendetes Einwurfeinschreiben gilt doch als zugestellt, oder wie ist da deine Info? Was bedeutet denn überhaupt "Rechtskraft" bei einem Mahnschreiben? Das ist doch lediglich eine Vorbereitung für rechtskräftige Schritte, oder? Und: ein gerichtlicher Mahnbescheid wird doch auch per Post zugestellt, du meinst, der hätte keine "Rechtskraft" (hat der ja auch nur, wenn er unwidersprochen bleibt innerhalb einer Frist, die beginnt aber mit Zustellung) ?

Bitte einen Freund/in, Verwandt/e, ... den Brief bei einem der Bandmitglieder in den Briefkasten zu werden und lasse Dir schriftlich von Freund/in, Verwandt/e, ... den Einwurf bestätigen.
...das hilft dem Umstand, um den es dir möglicherweise geht (eine Zustellung beweist nicht, dass die zugestellte Sendung einen bestimmten Inhalt hat und deshalb Wirkung zeigt) leider auch nicht ab. Entweder hast du da deinen Anwalt falsch verstanden oder es handelt sich irgendwie um einen anderen Sachverhalt als den einer Mahnung ...

Anzeige erstatten.
Evtl. übernimmt das auch gleich der Anwalt.
... das macht der sicher gerne ;) ob du das Geld dafür aber wieder siehst, halte ich für sehr fraglich. Eine Anzeige zu erstatten braucht keinen Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Interessant
  • Gefällt mir
Reaktionen: 5 Benutzer
Es war immer so und wird es bleiben: Jobs, bei denen man in Vorleistungen gehen muss, sind einfach Schmu.

Abgesehen davon wundere ich mich über so viel Naivität nach 35 Jahren. Wenn mir jemand 150 Euro Gage ohne Fahrtkostenübernahme bei 450 km Anreise bietet, braucht er mir noch nicht mal ne Setliste schicken.

In 35 Jahren Musikbusiness ist mir so ne Kacke nicht passiert!
Nicht böse gemeint, aber da sollte man schlauer sein.

Für KEINEN Job der Welt fahre ich 900 (!!!!) km umsonst. NEVER! Das war schon der erste Fehler.
Nachm Gig: Rausschmiss!
Was war da los? Wenn du vertragsgemäß abgeliefert, das Equipment nicht mutwillig zerlegt und die Bandmitglieder tätlich angegriffen hast, besteht für mich kein Grund dafür.

Interessant (vor allem für Anwälte) wäre der genaue Wortlaut des SCHRIFTLICHEN Vertrages. Gibt es keinen, ist es leider Essig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Wenn mir jemand 150 Euro Gage ohne Fahrtkostenübernahme bei 450 km Anreise bietet, braucht er mir noch nicht mal ne Setliste schicken.
Das dachte ich auch.
Diese Gage verdient den Namen nicht.
Da verdient man ja als Strassenmusiker mehr.
 
  • Gefällt mir
  • Haha
Reaktionen: 4 Benutzer
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben