• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Wegen 10-Euro-CD: Eric Clapton verklagt Ratinger Angestellte

Roland Gibson
Roland Gibson
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
25.11.22
Registriert
04.09.21
Beiträge
38
Kekse
0
Ort
Salzwedel
Eigenschaft
 
Ich denke letzteres.

Das würde mich schon arg wundern, wenn 1. innerhalb des kurzen Auktionszeitraums ein Anwalt darauf aufmerksam werden würde 2. dann auch noch innerhalb dieser Zeit ne Verfügung erwirkt werden würde 3. dann auch noch Clapton persönlich, und nicht etwa die entsprechende Rechtefirma und 4. er sich nach 35 Jahren angeblich sicher sei, eine Einwilligung ausschließen zu können.

Zudem finde ich keine wirklich seriöse Quelle. Stattdessen wird sich auf die Bild-Zeitung bezogen. Ich denke mal das sagt auch was.

Aber wenn es wahr wäre, würde mich mal die Reaktion von Kaufland darauf interessieren. Müsste Kaufland damit nicht Hehlerware verkauft haben? Dazu auch noch kommerziell?
 
Es wurde inzwischen so oft von unterschiedlichen Medien gemeldet, dass ich es nicht für eine Ente halte. U.A. kann man lesen, dass selbstverständlich nicht der Herr selbst geschrieben hat, sondern Helferlein seinige (was ihn vermutlich mehr kostet als es je einbringen kann - jm2c).

Es handelt sich anscheinend im Wesentlichen um den Mitschnitt eines Auftritts in Richmond anno 1985(?), vermarktet von einer deutschen Firma, die sich (möglicherweise?) der Nutzung einer (vermeintlichen oder tatsächlich existierenden) Gesetzeslücke verschrieben hatte. Kaufland hätte demnach wohl die CDs ganz normal von einem Lieferanten gekauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Bei der CD handelt es sich um den Mitschnitt eines Clapton-Konzerts aus dem Jahr 1986."
Wahrscheinlich war das ein sog. "Bootleg", ein unautorisierter Mitschnitt...
Da wird womöglich das Netz mit Bots durchsucht und peng. Das Clapton da persönlich involviert war, steht da nicht.
Aber als Autor sach isch da mal: Urherberechtsverletzung! Hat mit den 10 Euronen nix zu tun, dürfte aber auch keine hohe Strafe nach sich ziehen, wenn der Streitwert bei 10 € bleibt. :cautious:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
dürfte aber auch keine hohe Strafe nach sich ziehen, wenn der Streitwert bei 10 € bleibt. :cautious:
Im Raum stehen wohl Kosten im vierstelligen Bereich.

Aber als Autor sach isch da mal: Urherberechtsverletzung!
Auf dem Foto einer CD lese ich "GEMA" :gruebel:

Eine etwas intensiviere Suche bringt mehrere gleich gelagerte Fälle (Aufnahmen anderer KünstlerInnen) ans Licht. In einem Fall kam nach dem Bundesgerichtshof auch noch der Europäische Gerichtshof zum Zug. Die Clapton-Aufnahme, um die es aktuell geht, war schon 2015 in den Mühlen der Justiz.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Interessant
Reaktionen: 1 Benutzer
S
  • Gelöscht von peter55
  • Grund: Userwunsch
Auf dem Foto einer CD lese ich "GEMA"
das halt ich eher für ein Fake, wenns ein Bootleg war.
das machen die Anwälte
aber nur, wenns nicht zum Prozess kommt. Ob ein Richter/eine Richterin jemanden wegen einer geerbten, uralten CD zu einer vierstelligen Summe verurteilt, bleibt ja fraglich. Glaube ich auch eher nicht, es ist ja keine Betrugs- oder wie auch immer Absicht zu erkennen. Der Schaden ist ja viel früher und durch Andere entstanden.
 
Rechtlich scheint das Ganze ziemlich verwickelt zu sein. Die angepeilte Rechtslücke (s.o.) betraf anscheinend (!) eine Bestimmung im deutschen Urheberrecht, die deutschen Urhebern umfassendere Möglichkeiten gab als ausländischen. Das wurde vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten, und in der Folge wurden wohl Staatsangehörige anderer EU- und EWR-Mitgliedstaaten Deutschen gleichgestellt.
Zu dieser Gruppe gehört Meister Clapton aber seit dem Brexit nicht mehr, so viel ich weiß :evil:
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber als Autor sach isch da mal: Urherberechtsverletzung!
Wie dem auch sei.
Trotzdem nehmen diese Urheberklagen langsam bizarre Züge an.
Falls Herr Clapton da wirklich federführend ist,sollte die gute Frau nach England fliegen/fahren/schwimmen und dem guten Mann
die 10 Euro vor die Füße klatschen,die Cd hinterher und ihm mal stecken,das er so ein guter Musiker nun auch nicht ist,das es
wegen sowas lohnen würde.
Abgefahren ätzend,sowas.
Naja,davon leben Anwälte sowieso bestens.
 
U.A. kann man lesen, dass selbstverständlich nicht der Herr selbst geschrieben hat, sondern Helferlein seinige
@ LtdBoomer Nun könnte es natürlich so sein, dass da jemand von sich aus das Kriegsbeil ausgegraben hat.
 
ich habe auch in deutschen Super- und Media-Märkten "ganz legal" damals diverse CDs mit Live-Mitschnitten von SRV, Queen, und Tom Petty erstanden, mit "Papieren" und allem drum und dran. Die sind von recht unterschiedlicher Ton- und Performance-Qualität, und mir war damals als Teenager auch gar nicht klar dass die vielleicht nicht 100% Koscher waren.

z.B. die hier: https://www.discogs.com/release/6322240-Queen-Noblesse-Oblige

Da werden sicherlich noch mehr so potenzielle Bomben irgendwo schlummern...
 
mir war damals als Teenager auch gar nicht klar dass die vielleicht nicht 100% Koscher waren ... Da werden sicherlich noch mehr so potenzielle Bomben irgendwo schlummern...
Es war wohl ein Geschäftsmodell; die Medien wurden von unterschiedlichen Läden sowie auf Märkten und Plattformen verkauft. Wie soll dann ein Fan - oder im konkreten Fall eine Witwe - auf die Idee kommen, dass da was nicht stimmt, vor allem, wenn auch noch GEMA draufsteht?

Dein Hinweis lässt mich vermuten, dass auch das italienische Recht gewisse Möglichkeiten eröffnete ...
 
Es handelt sich anscheinend im Wesentlichen um den Mitschnitt eines Auftritts in Richmond anno 1985(?), [...]
In den 80ern und 90ern gab es doch zig unauthorisierte aber angeblich legale Live CDs mit Konzertaufnahmen aus den USA, ich denke da z.B. an die "Live USA" Reihe und noch diverse andere, welche man damals in jedem Plattenladen kaufen konnte. Hintergrund war meines Wissens eine Gesetzeslücke, welche die Veröffentlichung und Vermarktung von in den USA mitgeschnittenen Liveaufnahmen hier in D (wo sonst noch weiß ich nicht mehr) ohne Authorisierung der Band/Plattenfirma zuließ.
Meine, da hätte ich seinerzeit auch einen Spiegel-Artikel zu gelesen, der sich in o.g. Art zur Rechtmäßigkeit geäußert hätte.

P.S.: es sei denn, es ist NICHT das Richmond in Virginia gemeint, ich sehe gerade, dass es da auch einen Vorort von London gibt, der so heißt...

P.P.S.: ok, das scheint wohl doch nicht so legal gewesen zu sein, wie eine spontane Suche bei Google ergab...
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine etwas intensiviere Suche bringt mehrere gleich gelagerte Fälle (Aufnahmen anderer KünstlerInnen) ans Licht. In einem Fall kam nach dem Bundesgerichtshof auch noch der Europäische Gerichtshof zum Zug. Die Clapton-Aufnahme, um die es aktuell geht, war schon 2015 in den Mühlen der Justiz.
was ist denn dabei herausgekommen ?
 
Das ist offensichtlich eine Abmahnaktion einer Anwaltskanzlei, die bereits seit mehreren Jahren Bootlegs als Einnahmequelle entdeckt hat:

(ZITAT) "Die Kanzlei Gutsch & Schlegel und andere Kanzleien wie Rasch Rechtsanwälte gehen zudem auch wegen angeblicher Bootleg-Aufnahmen etc. der Musiker/Musikgruppen
[es folgt eine umfangreiche Liste von Gruppen/Interpreten] gegen Medienhändler und private Anbieter (eBay-Verkäufe) vor, meist jedoch ohne [...] Klagen eingereicht zu haben."
(QUELLE: KV-Legal,vom 21.01.2021)

Also mal wieder windige Abmahn-Luft für die Tonne, denn wo kein Kläger, da keine Klage.

Aber als Autor sach isch da mal: Urherberechtsverletzung!

Mitnichten!
Mit einer Urheberrechtsverletzung hat die Aktion nichts zu tun (das Clapton & Co Urheber sind, ist ja unstrittig!), sondern nur mit dem Verwertungsrecht, wobei es dann in den konkreten Fällen um eine Unterlassungsklage (mit Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung) bezüglich des Verkaufs von CDs geht. Die Kanzlei setzt dabei den Unterlassungsstreitwert mit 20.000 EUR an, wodurch sich dann fast 1000 EUR Rechtsanwaltskosten zuzüglch "Schadensersatz" (200 EUR) in Rechnung stellen lassen. Zu einem früheren "Clapton-Fall" ausführlicher: Anwalt.de (2018).

Auf dem Foto einer CD lese ich "GEMA"

Was nichts mit Urheberrechtsfragen zu tun hat! Die GEMA ist - wie der Name ja besagt - nur für Aufführungsrechte zuständig (z.B. durch öffentliches Abspielen der besagten CD) - ob der Inhalt legal ist oder nicht, hat die GEMA nicht zu entscheiden.

 
  • Gefällt mir
  • Interessant
Reaktionen: 6 Benutzer
Also mal wieder windige Abmahn-Luft für die Tonne, denn wo kein Kläger, da keine Klage.
Kann man so grundsätzlich wohl nicht sagen, siehe den von mir verlinkten Artikel zu nicht lizenzerten Iron Maiden Artikeln.
Dort geht offenbar der Lizenznehmer selbst juristisch gegen Hersteller und Verkäufer illegaler Produkte vor.
 
Das ist offensichtlich eine Abmahnaktion einer Anwaltskanzlei, die bereits seit mehreren Jahren Bootlegs als Einnahmequelle entdeckt hat ...Also mal wieder windige Abmahn-Luft für die Tonne, denn wo kein Kläger, da keine Klage.
Was mich stutzig gemacht hat, war die Erwähnung einer Richterin(?) und eines Verfahrens in einem der Artikel zum hier aktuellen Fall. Das kann natürlich auch ein Fehler sein.
Mit einer Urheberrechtsverletzung hat die Aktion nichts zu tun..., sondern nur mit dem Verwertungsrecht...Zu einem früheren "Clapton-Fall" ausführlicher: Anwalt.de (2018).
Wenn ich dem Link folge, steht da allerdings nichts von Verwertungsrecht - wohl aber vom Verbreitungsrecht. In einem ähnlichen Schreiben lese ich was von "Verbreitungsrecht von Eric Clapton gemäß §§ 17, 73, 77, 79 UrhG" (Fettdruck von mir).

@AchimK Weiß ich leider nicht. Die Info stammt aus einem Strang, in dem sich Leute austauschten, die wegen unterschiedlicher, von ihnen angebotenen Medien Post bekommen hatten. Die Sache lief i.d.R. gerade an.
 
"Vor 40 Jahren gekauft..." steht da. Und, "Mitschnitt von 1986". Da vor 40 Jahren 1986 noch fünf Jahre in der Zukunft lag, halte ich das Ganze für relativ wenig glaubwürdig!
 
Kann man so grundsätzlich wohl nicht sagen, siehe den von mir verlinkten Artikel zu nicht lizenzerten Iron Maiden Artikeln.
Dort geht offenbar der Lizenznehmer selbst juristisch gegen Hersteller und Verkäufer illegaler Produkte vor.

Bitte den verlinkten Artikel genau lesen: Es ist die gleiche Kanzlei und das gleiche Vorgehen, wie im Clapton-Fall, es geht also um eine Abmahnung, nicht um eine Klage! Diese wäre nur möglich, wenn jemand die Unterlassungserklärung unterschreibt und anschließend dagegen verstößt (wie im nachfogend erwähnten Fall).

Was mich stutzig gemacht hat, war die Erwähnung einer Richterin(?) und eines Verfahrens in einem der Artikel zum hier aktuellen Fall.

Da ist sicherlich schon der eine oder andere Fall auch vor Gericht gelandet. So bezieht sich der von mir angeführte Link auf ein bereits abgeschlossenes Verfahren wegen angeblicher Zuwiderhandlung gegen eine solche Unterlassungserklärung bezüglich einer Clapton-DVD.

Wenn ich dem Link folge, steht da allerdings nichts von Verwertungsrecht - wohl aber vom Verbreitungsrecht.

Das Verbreitungsrecht (§ 17) ist ein Bestandteil der Verwertungsrechte (§§ 15 - 24)!
Die genannten §§ 73ff dienen dem Schutz des ausübenden Künstlers und beziehen sich z.B. auf sein (Mitbestimmungs-)Recht zur "Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung" seiner Darbietung. Das ist in dem zitierten Abmahnschreiben allerdings weitgehend leere Paragraphenklingelei, weil §§ 73ff im Prinzip nur Künstler betrifft, die ihre Cds im Hinterzimmer noch selber eintüten müssen, oder die Stress mit ihrem Label haben, z.B. wenn dieses ohne vorherige Rücksprache älteres Material veröffentlicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Das Verbreitungsrecht (§ 17) ist ein Bestandteil der Verwertungsrechte (§§ 15 - 24)!
Eben. Den Plural finde ich wichtig.
Mit einer Urheberrechtsverletzung hat die Aktion nichts zu tun (das Clapton & Co Urheber sind, ist ja unstrittig!), sondern nur mit dem Verwertungsrecht
Die §§ 15 - 24 (Verwertungsrechte) sind Untergliederungen des Urheberrechtsgesetzes. Insofern sagt mir mein Bauchgefühl, dass Verletzungen dieser Rechte durchaus was "mit einer Urheberrechtsverletzung zu tun haben" könnten. Mindestens.
"Vor 40 Jahren gekauft..." steht da. Und, "Mitschnitt von 1986". Da vor 40 Jahren 1986 noch fünf Jahre in der Zukunft lag, halte ich das Ganze für relativ wenig glaubwürdig!
Die Frage ist halt, ob "das Ganze" wenig glaubwürdig ist, obwohl vielleicht nur die Redaktion geschlampt (oder die Quelle schlecht gerechnet) hat.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben