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Hinsendekosten einbehalten und Gebühr fürs Wiedereinstellen

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Hallo allerseits,
da im Forum keine Rechtsberatung stattfinden darf - Hier das Ganze unspeziell und ohne die per google auffindbaren 'Fachtermini' des Händlers:

Ich habe bei einem deutschen Händler eine Gitarre gekauft und per paypal bezahlt (Kaufbetrag plus Hinsendekosten) und direkt einen Tag nach Ankunft wieder ordnungsgemäß retourniert auf meine Kosten. Der Händler verkauft mit Differenzbesteuerung.

Zurückbekommen per paypal habe ich nun den Kaufbetrag ohne die Hinsendekosten und abzüglich einer dreistelligen Gebühr für seinen Aufwand.
Beides, Hinversand nicht retournierenund Gebühr wird auf seiner Internetseite unter den rechtlichen Bestimmungen erklärt (nicht in der Rechnung zum Beispiel), ansonsten unterwirft er sich dem Fernabsatzgesetz.

Ich denke das er mir Gebühren in Rechnung stellen muß und nicht direkt abziehen darf. Hinsendekosten abziehen bei seinem 'Normalversand' sehe ich als komplett rechtswidrig an und habe vor bei paypal einen Fall zu eröffnen - Würdet ihr das auch so angehen, also die zwei Abzüge einzeln behandeln. Das eine per paypal und das andere (die Gebühr) würde ich per Anwalt angehen?
 
Eigenschaft
 
Differenzbesteuerung
Da mußte ich erstmal googeln...
"Die Differenzbesteuerung findet Anwendung bei gebrauchten Gegenständen und dient dazu, auf die wiederverkaufte Ware nicht nochmals die volle Umsatzsteuer zu berechnen. Anstelle dessen unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer."

Also ein Gebrauchtkauf und der Verkäufer stellt dir einen 3-stelligen(!) Betrag für die Wiedereinstellung der zurückgesandten Gitarre in Rechnung? Schon sportlich, meiner Meinung nach...

Wenn du ohnehin einen Juristen hinzuziehen willst, dann kannst du mit dem auch die PayPal-Sache besprechen. Es sei denn da laufen Fristen ab.
Wehren täte ich mich an deiner Stelle auf jeden Fall.
Vielleicht wäre es sogar hier von Interesse welcher Händler das ist, denn viele hier kaufen ja auch gebraucht und sollten ggf. wissen worauf sie sich einlassen.
 
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Deutscher Händler..., Hinsendekosten..., Differenzbesteuerung..., dreistellinge Gebühren für seinen Aufwand..., "Normalversand"... :unsure:?

Mir erschließt sich der Sachverhalt nicht wirklich. Dafür sind deine aufgeführten Informationen dann doch etwas kurz gefasst. Außerdem wäre eine Verlinkung zu den AGBen sicherlich hilfreich.

Bei dem, was ich lese, hätte ich bei dem Händler keinen Kauf getätigt bzw. würde alle rechtlichen Optionen ausschöpfen, um zumindest den Sachverhalt prüfen zu lassen.

Aber wenn deiner Einschätzung nach alles über die AGBen geregelt ist und diese zudem dem aktuellen Stand der geltenden Gesetze (BGB, Fernabsatzgesetz, etc) und Rechtsprechung entsprechen, dann wirst du das wohl so akzeptieren müssen.

Wie schon geschrieben, ich würde den Sachverhalt prüffen/prüfen lassen.
 
Wenn du ohnehin einen Juristen hinzuziehen willst,
, was ich bei diesem etwas verquasten Sachverhalt dringend empfehlen würde,
dann kannst du mit dem auch die PayPal-Sache besprechen. Es sei denn da laufen Fristen ab.
gute Idee.
Es wäre tatsächlich interessant zu erfahren, welcher Händler solche Geschäftspraktiken hat.
Tatsächlich liest kaum ein Käufer / Kunde die AGB, aber hier hätte es mal Ärger erspart... ;)
 
Tatsächlich liest kaum ein Käufer / Kunde die AGB, aber hier hätte es mal Ärger erspart... ;)
Bei den kleineren und mittleren Händlern lese ich die AGB's - um Qualitätsschwankungen bei Gitarren aus Erfahrung wissend - schon genau. Gerade die Kosten für Retouren werden da auch schon mal dem Kunden angelastet.
Bei den 3 Großen ist das ja eh kein Problem...
 
Danke.
Ich habe nicht vor auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate zu ziehen, da der mich ja auch nochmal dreistellig kostet.
Ich wollte das hier erstmal vortragen, ob meine Eskalationsleiter sinnig ist:

1. Paypal Stress machen wegen des Abzugs - Das ist ja für einen Händler auch nicht gerade kurzweilig, weil da (früher jedenfalls) auch Paypal gern erstmal das Konto sperrt...

2. Je nach Reaktion des Händlers werde ich dann den Anwalt einschalten.

Ansonsten werde ich den Händler hier nicht nennen, da hier im Forum explizit drauf hingewiesen wird, das der Forumsbetreiber Stress bekommen kann, wenn es zu speziell wird...

Siehe hier: https://www.musiker-board.de/threads/achtung-keine-rechtsberatung-hier-im-board.386811/
 
Dieser Artikel zeigt, dass "die Möglichkeit, Retouren von Verbrauchern mit einer Wiedereinlagerungsgebühr oder einer sonstigen Bearbeitungsgebühr zu belegen, durch zwingende Abweichungsverbote im Widerrufs- und Gewährleistungsrecht nahezu beseitigt wird": https://www.it-recht-kanzlei.de/gebuehren-wiedereinlagerung-ware-retoure.html
Ich empfehle die Hinzuziehung eines Anwalts.
 
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Tatsächlich liest kaum ein Käufer / Kunde die AGB, aber hier hätte es mal Ärger erspart... ;)

Das ist leider häufig der Fall. Allerdings darf der Händler, zumindest in Verbindung mit Verbrauchern/Konsumenten (privat), diese nicht einfach nach seinem Wohlgefallen formulieren. Auch hierfür gibt es eine rechtliche Grundlage. Ich meine zu erinnern, dass der Begriff "Gebühr", sofern vom Hänlder verwendet, hier schon ein "Problem" darstellen könnte, da gesetzlich geregelt ist, wer Gebühren erheben darf.
 
...und was für 'ne Gitarre war's denn, der Neugierde halber gefragt?
 
Allerdings darf der Händler, zumindest in Verbindung mit Verbrauchern/Konsumenten (privat), diese nicht einfach nach seinem Wohlgefallen formulieren. Auch hierfür gibt es eine rechtliche Grundlage.
Genau deshalb: Ab zum Anwalt (m/w/d)!
Die Gitarre war nicht in dem Zustand wie sie beschrieben wurde
die klassische "Schlechtlieferung" (ein im Einzelfall etwas diffiziles Thema)
zudem klang sie nicht so, wie ich mir das vorstellte.
Das wäre ein unbeachtlicher Motivirrtum...
Da soll lieber mal ein Rechtsanwalt (m/w/d) konkret dran arbeiten ;)
 
Die Gitarre war nicht in dem Zustand wie sie beschrieben wurde, zudem klang sie nicht so, wie ich mir das vorstellte.
1. Punkt berechtigt auf alle Fälle zur Retoure, würde ich mir von einem Gitarrenbauer bestätigen lassen,
2. Klang, ein akustisches Instrument würde ich ohne auszuprobieren nicht kaufen.
Wenn die in Punkt Eins bestätigten Mängel (Gitarrenbauer!) nicht vom gewerblichen Anbieter auf schriftlichen Hinweis hin beseitigt werden können, kann man problemlos klagen, der Händler verliert und muß alle Kosten tragen...
So mein Vorgehen in einem ähnlichen Fall... Also ab zum guten RA, wahrscheinlich reicht der erste Anwaltsbrief, samt Rechnung dafür an den Händler, das sich das Problem löst...
 
Ähm, das 'Problem' liegt nicht beim Rücksendegrund, ich habe ohne Angaben retourniert! Es geht hier im Thread nur um die Reduzierung der Paypalrückzahlung um die Hinsendekosten und eine dreistellige 'Gebühr'.
 
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Keine Rechtsberatung !
Nur meine "Ansicht" ;)

Der Händler darf dir die Gebühren nicht in Rechnung stellen, weil er u.a. gegen Verbraucherwiderrufsrecht und gegen das Benachteiligungsverbot verstößt.

Du kannst es dennoch leider drehen und wenden wie du willst, denn ohne juristischen Beistand wirst du gegen derlei agierende Händler nichts ausrichten können.
Natürlich wäre eine RV jetzt nicht schlecht, so bleibt dir sonst die Hinzuziehung eines teuren RA und du letztlich nur "aus Prinzip" handeln kannst, dem Händler sein Geschäftsmodell nicht durchgehen zu lassen... denn das Geld was du erstattet bekämst, landet ja insoweit in der Tasche des RA.

Ist die Frage, ob du dem Händler das durchlassen gehen möchtest ?
So manches schwarzes Schaf rechnet ja vlt. auch damit, dass trotz einer gewissen abgezockten Summe, diese wohl eher nicht zurückgefordert wird, solange diese etwaige Anwaltskosten unterschreitet.
 
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Klar gehts hier ums Prinzip, Vancosso, und Geld oder ein Freund der Anwalt ist, ist auch nicht das Problem!

Aber meinst du nicht, wenn ich dem Händler ein Frist setze, bis wann er alles rückzahlen soll und ich ein armer Student wäre und ankündige, nach der Frist einen Anwalt einzuschalten und der Händler dann die Kosten übernehmen darf, das ich dann einen Penny zahlen muß? Wozu sollte das Rechtssystem sonst da sein?
 
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Aber meinst du nicht

Nein, meinen wir nicht! Ein Brief vom Anwalt wird mehr beeindrucken als solche zaghaften Versuche, den Verkäufer zu überzeugen. Ein Blick auf eine Gebührenliste zeigt doch, dass die Kosten nicht astronomisch sind.
Welche Gebühren in so einem Fall auf Dich zukommen, kann Dir ein Anwalt auch sicher vorher sagen.
 
Dann habe ich wohl mangels Erfahrung mit dem dt. Rechtssystem bisher was falsch verstanden. Heißt das jetzt, man kann arme Leute nach Lust und Laune abziehen, weil nur wenige das Geld haben, einen Anwalt einzuschalten. Ich dachte bisher immer, das wer sein Recht rechtens einfordert, bekommt auch alle Aufwendungen von der Gegenpartei ersetzt - oder gilt das nur, wenns vor Gericht geht?
 
bekommt auch alle Aufwendungen von der Gegenpartei ersetzt

Nein: https://www.koelner-fachanwaelte.de/all/wann-erstattet-der-gegner-die-eigenen-anwaltskosten.html
Zu bedenken wäre auch, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Prozessgegners, der Anwalt kein Geld bekäme! Man sollte sich also gut überlegen, ob eine Erfolgschance besteht. In Deinem Fall scheint mir das - nach meinem Eindruck aus Laiensicht - gegeben zu sein, aber vielleicht rechnet der Verkäufer damit, dass sich niemand gegen seine Methoden wehrt?
 
Dann habe ich wohl mangels Erfahrung mit dem dt. Rechtssystem bisher was falsch verstanden. Heißt das jetzt, man kann arme Leute nach Lust und Laune abziehen, weil nur wenige das Geld haben, einen Anwalt einzuschalten. Ich dachte bisher immer, das wer sein Recht rechtens einfordert, bekommt auch alle Aufwendungen von der Gegenpartei ersetzt - oder gilt das nur, wenns vor Gericht geht?
Sein Recht einzufordern bedeutet halt noch lange nicht, ob nun in Deutschland oder z.B. den USA, auch zu seinem Recht zu kommen.
Es geht ja auch nicht primär darum seine Rechte nutzen zu können (die einem auch niemand verweigert), sondern letztlich und allein darum, sein Recht durchsetzen zu können.

Ein fragwürdiger Händler, dem etwaiger Imageschaden und zufriedengestellte Kundenbindung auch total schnuppe sind, der lässt es halt auf einen Streitfall ankommen.
Der bewegt sich dir gegenüber entgegenkommend erst frühestens- wenn überhaupt, wenn er Post von deinem Anwalt hat.
Er wird sich spätestens bewegen, wenn eine gerichtliche Ladung ins Haus steht.

Das sind aber alles nur meine Meinung und Ansichten und betont keine Rechtsberatung.
 
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