Du schreibst jetzt doch selbst, dass die Urheber deine Videos löschen können
Ja, in der Praxis findet das jedoch bei YouTube in der überwiegenden Anzahl der Fälle NICHT statt. YouTube selbst hat großes Interesse daran, eine große Anzahl des Cover-Musik-Contents beizubehalten. Wir können uns jetzt stundenlagen über Theoretisches unterhtalten.
Fakt ist:
Es gibt viele 100 Tausende Cover-Uploads auf YouTube, die seit 10 Jahren dort zu finden sind und die teilweise sorgar erheblich (!!!) "bearbeitet" wurden.
Die allerwenigsten (ich schätze kleiner 1%) werden davon über ein vorheriges Einverständis des Urhebers verfügen.
Und ja, nochmals: einige Urheber löschen diese nach einer gewissen Zeit. Das sind die Ausnahmen, die die genannte Regel bestätigen.
Alle diese Videos würden dann wohl gegen geltende Urheberrecht-Richtlinien verstoßen. Eine praktische Relevanz, die eine Abmahnung hervorruft, stellt das dennoch nicht dar.
Zu der Einzelfall-Thematik des vereinzelten Löschens: Es ist mir in ca. 10 Jahren nur mit zwei Videos passiert, dass irgendwann gelöscht wurden, von vielleicht insgesamt 80 Uploads. Das war ein Eagles-Song (es ist in einschlägigen Kreise ohnehin bekannt, dass einer der Eagles-Mitglieder das nicht möchte). Der zweite Song war ein Santana-Song, wobei ich einige andere Santana-Songs gecovert habe, die schon seit Jahren dort friedlich schlummern ...
Und selbst dann: es passiert nix, außer dass es eben gelöscht wird.
Jedenfalls werden mich Deine Hinweise nicht davon abhalten, meine seit Jahren praktizierte Vorgehensweise auf YouTube - teilweise massiv "bearbeitete" - Cover hochzuladen.
Dann handelt es sich nicht mehr um ein gewöhnlich dargebotenes Cover mit geringfügigen Änderungen, sondern ganz klar definiert um eine Bearbeitung (nach UrhG als "erhebliche Veränderung" deklariert) und obliegt der Zustimmung des Musikverlags des Urhebers.
Auf den zweiten Blick sehe ich auch, dass eine komplette Textänderung (wie es der TE beschrieben hat) eine "Bearbeitung" im Sinne des Urhebergesetzes darstellt und damit die Zustimmung des Urhebers / Musikverlages bedarf.
Ist das jetzt praktisch damit automatisch relevant? Ich sage: Nein.
Der Umstand der "Bearbeitung" ist meines Erachtens zwar eine notwendige Voraussetzung für eine etwaige Abmahnung / Klage. Eine hinreichende Bedingung ist es meines Erachtens nocht nicht. Denn erst aus der DIMENSION des Vorhabens und dem daraus ableitbaren etwaigen monetären Schaden für den Urheber, wird daraus ggf. eine hinreichende Bedingung. Wenn es sich um typische Hobby-Songprojekte oder kleine Musikacts handelt, die überschaubare Clickraten bzw. Streamingminuten erzeugen, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass die damit einhergehende und vorgeschaltete Nutzen-/Aufwandabschätzung einer Abmahnung sinnvoll erscheinen lässt.
Völlig anders sieht es natürlich aus, wenn man mit dem vom TE beschriebenen Songprojekt merkliche Einnahmen (und damit sehr hohe Clickraten in Richtung 1 Million p.a. auf Streamingdiensten) über professionelle Vertriebswege erzielen und damit z.B. auch Airtime-Einnahmen (Radio, Fernsehwerbung) generieren möchte. So etwas geht eigentlich auch nur über große Labels/Musikverlage. Diese wiederum würden ohnehin die rechtlichen Aspekte eines Coversongs vorab im Detail durchleuchten und ggf. das Songprojekt (weil nicht rentabel) verwerfen.
Da der TE mit Ihrem Anliegen im MB-Forum anstellig geworden ist, gehe ich persönlich ohnehin nicht davon aus, dass es sich um ein Songprojekt in finanziell größeren Spären handelt, sondern eher um ein Hobby- bzw. kleiner Musikact-Fall.
An dieser Stelle bin ich jetzt auch raus aus dem Thema ...
Dem TE wünsche ich ein gutes Gelingen und ich freue mich immer über MB-Forumsbeiträge, wo der TE nicht nur eine Frage einkippt, um sich anschließend einen schlanken Fuß z machen, sondern auch über den weiteren Fortgang bzw. seinen Entscheidungen berichtet. Denn nur so wird das dann für alle Leser hilfreich sein.