Gescannte Noten einlesen und im anderen Schlüssel ausgeben funktioniert nicht richtig

Aber was mir noch aufgefallen ist: sofern die zweite Notenzeile ebenfalls Bassschlüssel ist, sind die dazugeschriebenen Notennamen im vierten Takt nach A falsch ... oder habe ich nen Knick in der Optik?

Keinen Knick in der Optik - wenn meine Theorie stimmt (Bassschlüssel vs. Violinschlüssel in B), also eine Posaune, die normalerweise klingend im Bassschlüssel notiert ist und nun nicht nur in den Violinschlüssel übertragen werden soll, sondern auch noch als B-Stimme transponiert werden muss!.

Das bestätigte Franz auch gerade:
Der „richtige „ Notenname ist dann einen Ton tiefer. Das stimmt. 😉.

Es gibt in der Blasmusik in solchen Fällen (Posaune oder vor allem Tenorhorn/Euphonium/Bariton) oft zwei separate Stimmen:
  • BC "Bass Clef" und
  • TC "Treble Clef", bei einem B-Instrument transponierend (hier üblicherweise eine None höher notiert)
Also von
1631748265082.png


nach
1631748300391.png


Das ist aber jetzt noch eine Oktave mehr transponiert als üblich, sonst wären die Noten im Violinschlüssel tiefer.
Also nicht nur Umwandlung in Violinschlüssel, sondern auch noch transponieren von klingend nach B..

Viele Grüße
Torsten


EDIT: Wenn ich übrigens mein PDF (aus LilyPond) von der MuseScore-Scan-Software Audi-Dingens "erkennen" lasse, bekomme ich folgendes Ergebnis:

1631749509286.png


Die Stichnoten wurden nicht erkannt und ich weiß nicht, warum in der zweiten Zeile die Dynamik-Bezeichnungen über der Zeile stehen und das "cresc." ist weg, aber inhaltlich ist das ansonsten völlig OK. Keine falschen Töne, keine komischen verstümmelten Takte oder fehlende Noten, keine falschen Schlüsselwechsel.
Oh - und die 8 Takte Pause am Anfang fehlen völlig...!
Nicht perfekt, aber doch eine Frage der Vorlage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig👍 Und mit der falsch erkannten Pause meine ich nicht Takt 1 bis 8. die kann man dazu machen. Ich meine den falschen Takt in der ersten Zeile ziemlich am Ende der Zeile. ( wie soll ich jetzt zählen? Mit falscherjennung oder nicht 🤔 )
Im ERSTEN Screenshot wärs Takt 7
 
Die Scans sind m.E sehr gut. Genau nach Vorschrift 300 dpi graustufen ...

Der Scan ist definitiv nicht gut - wenn das die Vorlage war, brauchst du dich nicht über das Ergebnis zu wundern!

Du hast nicht ernsthaft eine jpg-Datei als Vorlage genommen? OCR-Standard sind 300-400 ppi Schwarzweiss (1 bit) und ein unkompromiertes Format (BMP) - bei Graustufen- und Echtfarben-Vorlagen wandeln die Programme die Vorlage lediglich intern in SW um, womit man keine Kontrolle mehr über das Ergebnis hat.
Daher immer mit hoher Auflösung und in 24 bit einscannen, dann bearbeiten und selber zu SW umwandeln. Mindestbreite des Scans sollten ca. 2500 px (bei DINA4, 300 ppi) sein.

Im Grunde wenn noch jemand ein Urheberrecht darauf hast, dann darfst du es nicht einmal einscannen, für keinen Zweck wenn du keine Lizenz dazu hast.

Abgesehen davon, dass neben dem Urheberrecht auch Verwerterrechte greifen können: Das stimmt so nicht!
Was ich innerhalb meiner vier Wände mit meinen rechtmäßig erworbenen Noten anstelle, interessiert keine Sau - sofern ich meine eingescannten Archiv- oder Arbeitskopien nicht im Sinne einer rechtswidrigen Vervielfältigung weitergebe oder zur Grundlage eigener kommerzieller Publikationen mache.
Zur Demonstration eines Sachverhalts, z.B. im Rahmen eines Forums, ist hinsichtlich der unscharfen fair use-Nutzung immer etwas Vorsicht angebracht, daher sollte man hier möglichst auf unverfängliches, d.h. selbst erstelltes bzw. public domain-Material zurückgreifen.

Nur abschreiben oder von Hand ins Notenprogramm setzen.

Auch das ist bei geschütztem Material nicht erlaubt, da beide Verfahrensweisen die anschließende Vervielfältigung nicht ausschließen.

Was du möglicherweise meinst, ist die Anfertigung von handschriftlichen Auszügen, wobei die meist unter erheblichen Auflagen erteilte Erlaubnis zu partiellen handschriftlichen Kopien zu wissenschaftlichen Zwecken aus urheberrechtsfreien, aber verwerterrechtlich geschützten Bibliotheksbeständen bzw. Privatsammlungen allerdings noch aus finsteren vordigitalen Zeiten stammt - mittlerweile stellen die meisten Bibliotheken ihre Schätze sogar als freie Digitalisate zur Verfügung, immer natürlich unter der Voraussetzung, dass man sie nur im Rahmen des jeweils explizit eingeräumten fair use nutzt.
 
Was ich innerhalb meiner vier Wände mit meinen rechtmäßig erworbenen Noten anstelle, interessiert keine Sau
Das sog. Recht auf Privatkopie wurde meines Wissens für geschützte Noten bei einer der mehrfachen Reformen des Urheberrechts nach Lobbywünschen in der Ära Merkel ausgeschlossen, auch wurde der Verstoß zur Straftat heraufgestuft. :mad:
https://themen.miz.org/urheberrecht/noten-kopieren-bearbeiten-veroeffentlichen-verbreiten

Gruß Claus
 
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Auch das ist bei geschütztem Material nicht erlaubt, da beide Verfahrensweisen die anschließende Vervielfältigung nicht ausschließen.
Der Gesetzgeber sagt der digitale Notensatz von Hand ist genau so wie abschreiben. Ess darf dann aber nicht vervielfältigt werden. Ob eine einfache Datensicherung oder Ausdruck davon auch betroffen ist? Keine Ahnung das wird im Zweifel wohl ein Richter klären müssen...


Zur Demonstration eines Sachverhalts, z.B. im Rahmen eines Forums, ist hinsichtlich der unscharfen fair use-Nutzung immer etwas Vorsicht angebracht, daher sollte man hier möglichst auf unverfängliches, d.h. selbst erstelltes bzw. public domain-Material zurückgreifen.
Ich bin kein Jurist, aber da sich hier ja inhaltlich mit den Noten beschäftigt wird könnte man das Zitatrecht vielleicht nutzen. Könnte mir aber vorstellen das die Lobby das verhindert hat.
 
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Ich habe ja auch mit dem Notensatz angefangen, weil ich den Baßschlüssel nicht schnell genug lesen kann, um davon zu singen, und der manchmal für Tenor (in einer Zeile mit Baß) verwendet wird. Eintippen ist dann halt langsam (man wird aber schneller), dann kurz Schlüssel ändern und gut ist.

Erfahrungsgemäß dauert das Prüfen existierenden Satzes (egal ob vom Scan, Download oder woher auch immer) sogar länger als einfach alles neu abzutippen, insbesondere wenn man zwei Bildschirme hat und schon ein paar Mal mit dem Notensatzprogramm gearbeitet hat.

Das war, lustigerweise, sogar Thema im MuseScore-Café diese Woche, wenngleich auf englisch.

 

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