Dr Dulle
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Ok das wäre dann weder der TO noch der Käufer, denn der soll ja Berufsmusiker sein .....?
Bliebe nur noch die Kulanz vom T ......?
BGB schrieb:§ 13
Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Bliebe nur noch die Kulanz vom T ......?