Die Haftpflicht zahlt bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen nur wenn das ausdrücklich im Tarif enthalten ist.
Da kommts auf viele Details an.
Es ist z.B. schon ein Unterschied, ob Du jemanden bittest, Dein Instrument vom Stuhl auf der Bühne zu holen und Dir zu bringen oder ob er Dich fragt ob er es mal ausprobieren darf und Du sagst "nimm es einfach vom Stuhl auf der Bühne". Wenn er das Ding dann beim Hochheben fallen läßt, wars im ersten Fall ein geliehener Gegenstand, im zweiten Fall nicht.
Wenn Du jedoch auf die Frage nach dem Ausleihen geantwortet hast, daß er es Dir kurz von der Bühne bringen soll, um ihm ein paar Sachen (Besonderheiten an Registern o.ä.) zu zeigen, dann hat der Entleihvorgang noch nicht begonnen.
Und dann stellt sich natürlich immer auch noch die Frage nach fahrlässigem oder grob fahrlässigem Handeln, z.B. wenn das Ding wackelig abgestellt war.
Im Zwefielsfall muß zunächst immer geklärt werden, wer überhaupt zivilrechtlich haftet - das kann durchaus auch ein Veranstalter sein, in dessem Auftrag der andere handelt, oder jemand, der über ein auf dem Bühnenboden abgestelltes Instrument stolpert. Es kann da auch eine Haftung dessen geben, der das Ding da in den Weg gestellt hat und so weiter.
Erst wenn das klar ist, ist im
zweiten Schritt zu prüfen, ob der Haftende versichert ist oder selber zahlen muß. Dabei sind geliehene oder gemietete Gegenstände oft, aber nicht immer, ausgenommen. Das ist _sehr_ Situationsabhängig.
Und schließlich stellt sich noch die Frage nach der Haftunghöhe. Insbesondere wenn Schäden schwer oder völlig unwirtschaftlich zu reparieren, aber funktional unwesentlich sind, wie z.B. früher kleine Kratzer im Zelluloid (mittlerweile kann man Zelluloid wohl ausbessern, früher ging das aber nicht). Dann stellt sich ggf. die Frage nach dem Wertverlust, der Höhe der Entschädigung oder auch dem zu ersetzenden Zeitwert.
Auch hier gilt für mich im Zweifel, daß man sich unter befreundeten Musikern nicht hängen läßt und auch nicht gegenseitig bescheißt oder in die Pfanne haut. Und es ist natürlich richtig: Augen auf bei der Versicherungswahl.
Wenn ich jemandes Instrument beschädige, dann muß ich selbstredend dafür aufkommen. Haftpflicht hin oder her. Ich bin da aber auch selbst nicht über die Maßen pingelig. Daß mal eine Piccolo-Stimmplatte bricht oder sich eine Riemenschnalle verbiegt kann jedem passieren, da laß ich das defekte Teil ohne viel Aufhebens in der Werkstatt ersetzen und gut ist. Außer natürlich ich sehe, daß es einer drauf anlegt, sorgfältigen Umgang muß man schon voraussetzen.
Aber ich denke, das schweift hier jetzt zu sehr ab, zu Haftungsfragen gibts auch schon mehrere Regalmeter an Büchern.