banjogit
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Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir leitet eine Gaststätte, und vor ein paar Monaten habe ich mit ein paar Freunden dort für ca. 3 Stunden musiziert und gesungen (2 Gitarren, Akkordeon und Banjo). Das Repertoire erstreckte sich von selbstgeschriebenen Titeln über diverse Volks- und Seemannslieder bis hin zu ein paar Country-Songs a la "Take Me Home Country Roads". Die Veranstaltung wurde in Facebook beworben, allerdings wurde kein Eintrittsgeld verlangt. Wir erhielten keine Gage, sondern machten das zum Vergnügen.
Jetzt hat die Wirtin ein Schreiben von der GEMA erhalten, wo sie Angaben zu den Veranstaltungen machen soll. Anscheinend will die GEMA nun abkassieren.
Ich sag mal so: die musikalische Qualität war sicherlich sehr bescheiden, mit viel Gröhlerei (die bekannteren Songs hat man wohl nur erahnen können), dann waren ja viele eigene Kompositionen dabei. und letztlich haben wir nicht mal Geld für den "Auftritt" bekommen.
Deshalb meine Frage: ist die Anfrage der GEMA rechtens, bzw. muss die Wirtin darauf eingehen und am Ende vielleicht sogar zahlen, oder wie soll sie reagieren?
Würde denn auch schon GEMA-Gebühr fällig wenn ich z.B. am Stammtisch spontan zur Gitarre greife und ein Ständchen zum besten gebe?
Danke im voraus für Eure Einschätzungen und Anregungen
-banjogit-
eine Bekannte von mir leitet eine Gaststätte, und vor ein paar Monaten habe ich mit ein paar Freunden dort für ca. 3 Stunden musiziert und gesungen (2 Gitarren, Akkordeon und Banjo). Das Repertoire erstreckte sich von selbstgeschriebenen Titeln über diverse Volks- und Seemannslieder bis hin zu ein paar Country-Songs a la "Take Me Home Country Roads". Die Veranstaltung wurde in Facebook beworben, allerdings wurde kein Eintrittsgeld verlangt. Wir erhielten keine Gage, sondern machten das zum Vergnügen.
Jetzt hat die Wirtin ein Schreiben von der GEMA erhalten, wo sie Angaben zu den Veranstaltungen machen soll. Anscheinend will die GEMA nun abkassieren.
Ich sag mal so: die musikalische Qualität war sicherlich sehr bescheiden, mit viel Gröhlerei (die bekannteren Songs hat man wohl nur erahnen können), dann waren ja viele eigene Kompositionen dabei. und letztlich haben wir nicht mal Geld für den "Auftritt" bekommen.
Deshalb meine Frage: ist die Anfrage der GEMA rechtens, bzw. muss die Wirtin darauf eingehen und am Ende vielleicht sogar zahlen, oder wie soll sie reagieren?
Würde denn auch schon GEMA-Gebühr fällig wenn ich z.B. am Stammtisch spontan zur Gitarre greife und ein Ständchen zum besten gebe?
Danke im voraus für Eure Einschätzungen und Anregungen
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