Erfahrungen mit Proguitar Shop in Schwarzenbruck?

  • Ersteller smurfcaster
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Ich schätze mal, dass der sowieso immer erstmal auf stur stellt.
War bei mir nicht anders, bis ich mit dem Anwalt gedroht hab.
Der kann zwar einfach in seine AGB reinschreiben, was ihm grad Lustiges einfällt - rechtskonform muss das aber noch lange nicht sein!

Die Box ist meiner (laienhaften) Einschätzung nach ganz sicher keine Sonderanfertigung, weil sie schon vor deinem Kauf bzw. Bekunden des Kaufinteresses dort im Laden stand. Sie wurde nicht extra für dich hergestellt. Alles, was er gemacht hat, ist, den Speaker gewechselt zu haben. Das lässt sich ohne Rückstände bzw. Wertminderung der Sache wieder rückgängig machen und wie vorher gehabt und geplant verkaufen.

Find ich gut, dass du dir das nicht gefallen lässt!
 
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Genau, als kleine Argumentationshilfe, hier erläutert ein Rechtsanwalt, was eine kundenspezifische Sonderanfertigung wäre:

"Nach der Kommentar-Definition liegt eine Kundenspezifikation dann vor, wenn eine Sache so speziell ist, dass sie wegen der Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers im Falle des Widerrufes nicht mehr oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass wieder verkauft werden kann."

http://www.internetrecht-rostock.de/ausschluss-widerrufsrecht.htm

Meinem Empfingen nach dürfte jeder Gitarrist sagen, dass das in dem Fall nicht zutrifft, schließlich sind sowohl 8 Ohm als auch 16 Ohm "Boxen" absoluter Standard.
 
Jeder Händler im EU Raum hat sich an die Vorgaben zum Widerrufsrecht zu halten.Zu schreiben "ich verkaufe Verstärker,die sind so empfindlich,da erklärt sich der Käufer bereit,bei Versand auf sein Recht auf Rückgabe zu verzichten" ist ja wohl mehr als lächerlich.Kein Händler ist glücklich über Retouren,aber das bedeutet ja nicht,dass Herr Mehl sich geltendes Handelsrecht so biegen kann,bis es ihm passt.Zudem steht da explizit nichts zu Ausnahmen wie Umbauten oder Modifikationen.Da wird dann wohl Aussage gegen Aussage stehen,hat er vor dem Umbau darauf hingewiesen oder nicht.Ich würde dem auch gelassen entgegensehen.leider kostet das aber Zeit und Nerven,könnte mir auch vorstellen,dass er erstmal nicht den vollen Preis erstattet.Was er allerdings umsonst bekommt,ist in einem großen,deutschen Musikerforum mal wieder Gratiswerbung für seinen Shop und sein Geschäftsgebahren...:mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
@tacobalboa

Die Vorgehensweise finde ich sehr wünschenswert. Ich bin gespannt wie das weitergeht.
Bei Kuppels von mir, die dort schon bestellten, waren es bisher nur Lautsprecher im Wert um die 200 EUR/Stk. die dort bestellt wurden.
Ich hatte da gestern mal nachgefragt, warum sie sich das haben gefallen lassen. Die Antwort ist recht einfach, der Wert der Ware war ihrer Ansicht nach zu gering, um sich dann den Rechtsweg anzutun.
Muss man nicht verstehen, aber wohl akzeptieren.

Meines Wissens nach sind die AGBs inhaltlich mindestens schon einmal geändert wurden, sehrwohl auf andere zurückliegenden Problemfällen.
Ich kenne noch einen alten Absatz, indem die Rücknahme bei Onlinegeschäften im Vorfeld ausgeschlossen wurde. Zumindest steht es jetzt nicht mehr so plumb und offensichtlich geschrieben. Es scheint trotzdem so, dass der Inhaber/Geschäftsführer Ron nicht Willens ist, an seiner grundsätzlichen Haltung etwas zu ändern. Und nun steht eben diffuser geschrieben, was er nicht akzeptieren will, aber gesetzlich eindeutig gereglt ist.

Ich persönlich habe den Vorteil, gerade einmal 25min per Autofahrt von proguitar.de weg zu sein. Ich hatte in der Verghangenheit 2 Mal das Vergnügen. Beim ersten Mal hatte ich noch gedacht, okay wirklich komisch und vielleicht hatten wir beide einfach einen schlechten Tag erwischt. Also gab ich mir einen Ruck für einen zweiten Besuch, und habe es seither bereuht meine Zeit dort verschwendet zu haben.
 
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Ah, ja Danke. Genau das hatte ich gemeint.

Aber Fernabsatzgesetzt. WTF

Mit der Rechtschreibung auf der Internetseite, ob Deutsch oder Englisch, hat es Ron ja auch nicht so sehr :eek:
Aber gut, das ist natürlich kein sehr sachliches Argument von mir, passiert mir das natürlich auch.
Es zeigt m.E. aber schon, dass viele Passagen ganz sicher nicht durch eine juristische Hand gegangen sind.
 
Der ganze Satz ist grammatikalisch schon falsch: "Jedes Produkt [...] sind Einzelstücke [...]"

*g*
 
Da können viele Käufer ein Lied singen! Halt uns auf dem Laufenden!
Leider gibt es einige interessante Dinge nur in diesem Shop. Die fallen aber dann von der GAS-Liste. Ich kaufe dort nichts mehr.
 
Hallo,
mit Interesse habe ich hier mitgelesen. Interessant ist schon, wie sich der Händler verhält.
Und da wir hier im "Biergarten" sind ...
Einen RA einzuschalten steht jedem natürlich frei. Vollkommen legitim. Und auch ich vermute, dass der Händler dabei den Kürzeren ziehen wird (wobei ich mir nicht sicher bin in diesem Fall, da die Box nach Kundenspezifikationen verändert wurde).
Auch wenn ich mich damit sicher unbeliebter mache, als ich es eh schon bin frage ich mich:
Wieso bestellt jemand eine Box für um 1000 EUR, lässt diese noch mit anderen Speakern bestücken, um dann -surprise surprise- festzustellen, dass die Box nicht passt?
Nie vorher mal probiert? Nie vorher mal den Gedanken gehabt, dass es nicht passen könnte?
Grüße
Markus
 
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Ich habe mal vor Jahren beim Neukauf eines DR.Z Amps die Erfahrung gemacht,dass es mit Herrn Mehl nicht so richtig gepasst hat.Weiß heute nicht mehr um was es ging,aber jedenfalls war er mir so sympathisch,dass ich es abgelehnt habe bei ihm zu kaufen.Ich meine,es wäre damals wegen der Versandkosten gewesen.Habe einen ZWreck für um die 3500 kaufen wollen und mir wurde mitgeteilt,dass die Versandkosten von 50 € noch dazu kämen und Mehl sie auf keinen Fall übernimmt...glaube mich zu erinnern,dass es das damals war.Ich hab dann mit Erik von Haar Guitars telefoniert.Ein dermassen korrekter Geschäftsmann,dass er darauf bestand,wegen Gebietsschutz nicht nach D liefern zu können.Ich bin dann selbst hingefahren und habe vor Ort gekauft und sozusagen selbst importiert.Waren 3 Std Fahrzeit,zu Proguitars wäre weiter gewesen.Außerdem noch 300 € gespart,da günstiger.Vo allem aber ein netter Händler,bei dem ich jederzeit gerne wieder kaufen würde.
 
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Einen RA einzuschalten steht jedem natürlich frei. Vollkommen legitim. Und auch ich vermute, dass der Händler dabei den Kürzeren ziehen wird (wobei ich mir nicht sicher bin in diesem Fall, da die Box nach Kundenspezifikationen verändert wurde).
Ist halt ein Grenzfall den wohl nur ein Gericht wirklich klären kann. Einerseits ist der LS nicht fest eingebaut und lässt sich ohne Probleme zurückrüsten, andererseits ist er aber kein standardmäßig konfigurierbares Teil.
Bleibt in meinen Augen auch die Frage ob er sich durch seine Informationen zum Widerruf nicht selbst dazu verpflichtet hat die Box zurückzunehmen, da er solche Fälle dort nicht ausschliesst. Zumindest auf der Deutschen Seite. Im englischen Text steht's drin.:rolleyes:
Die Vorgaben dazu stehen zwar im BGB, aber jedem Händler steht frei das Widerrufsrecht großzügiger auszulegen und auch auf Wunsch angefertigte Sachen zurückzunehmen.

Mich würde dann jedenfalls interessieren wie's ausgegangen ist.
 
Hi,

letztendlich geht es ja darum, dass der Käufer sein Ziel erreicht. Vor Gericht gehen solche Fälle praktisch nie, das lohnt für keinen der Beteiligten.

Meiner Beobachtung nach läuft sowas so oder so ähnlich ab:

Ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden? Ja? Dann muss man sich fragen, wie hoch die Selbstbeteilgiung ist. Die liegt überlicherweise so um die 250,- bis 350,- €. Das Geld muss man also schon mal auf den Tisch legen, damit ein Anwalt überhaupt tätig wird. Bei einem Streitwert von ca. 1.000,- € würde ich mir das gut überlegen. Hinzu kommt, dass man auch die Versicherung im Blick haben muss. Steigt evtl. die Prämie nach dem Fall oder habe ich sie schon öfter in Anspruch genommen? Will ich mir die Versicherung nicht lieber für "schwerere" Fälle aufheben?

Den ungeliebten Speaker zu verkaufen und einen gewünschen gebraucht oder neu zu kaufen, könnte günstiger, einfacher und nervenschonender sein.

Wenn es denn so kommt, wird der Anwalt mit dem Mandanten besprechen, was das Ziel ist. Er setzt dann ein Schreiben an den Gegner auf und wird seine Rechtsauffassung darlegen. Für einen Anwalt mit etwas Erfahrung ist das ein 08/15 Fall. Darüber hinaus wird er eine Lösung vorschlagen, die sich aus den angeführten Rechtsnormen ergibt, bzw es wird eine Alternative zur Beendigung des Streits vorgeschlagen. Dann muss man sehen, was die Gegenseite macht. Aber in der Regel wird dann ein Kompromiss ausgehandelt oder einer gibt gleich nach.
 
Und das ist auch genau der Grund,warum geltendes Recht wirkungslos wird.Solche Händler wissen ganz genau,dass die Wenigsten zum Anwalt laufen und sich Kosten in dreifacher Höhe des Streitwertes aufhalsen.Genau auf dieser Tatsache basiert die Einstellung,mir kann eh keiner was.Meine Idee wäre noch sich an die Verbraucherschutzzentrale zu wenden.Dort wird man mit einem Anwalt verbunden,der einem genau sagt,wie vorzugehen ist,meinetwegen schriftlich per Einschreiben Frist setzen usw.,hab den genauen Ablauf nicht im Kopf.Hat vor ein paar Jahren mal nen Fünfer Beratungsgebühr gekostet,aber keine Ahnung ob das noch so ist.Jedenfalls hat man dann keine Menge Kohle versenkt und bekommt auch gleich mitgeteilt,wie die Erfolgschancen sind.
 
Und das ist auch genau der Grund,warum geltendes Recht wirkungslos wird.Solche Händler wissen ganz genau,dass die Wenigsten zum Anwalt laufen

Die Hauptgefahr primär bei solchen AGBs dürfte wohl sein, dass ein Konkurrent eine -teure- Abmahnung schickt. Da das ja recht einträglich ist findet sich sicherlich auch in Handumdrehen ein Anwalt, der das quasi nebenbei erledigt. Das kann aber keine Privatperson, sondern eben nur ein in Konkurrenz stehender Händler tun.

Mich wundert es ehrlich gesagt, dass das nicht schon passiert ist, in Deutschland ist das ja ein richtiger Geschäftszweig für Anwälte geworden, die schicken ja gerne wegen absoluter Kleinigkeiten Abmahnungen raus, kostet die ja praktisch nichts.
 
Die mahnen noch lieber Privatleute ab,die sich noch weniger wehren können :D Manche Anwälte sind echt das Letzte !
 
Der TE war nicht mehr hier richtig?
Ich empfehle ihm oder anderen, die betroffen sind, diesen kostenfreien Weg als erste Instanz.
 
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Moin miteinander!

Im Rahmen der Recherche nach, von ProGuitar vertriebenen Produkten bin ich auf diese ältere Diskussion gestoßen und muss jetzt auch mal eine Lanze für Ron von PG brechen.
Ich war relativ gespannt, wie sich der Kontakt gestalten würde und positiv überrascht über den Verlauf.
Es gab wirklich keinen Grund zu meckern, im Gegenteil, er hat sich vorbildlich gekümmert.
Ich dachte, das kann auch mal ruhig hier rein...

Cheers Ron!
 
Wieso, weil er ein Namensvetter von Dir ist? :weird:

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:-D
 
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