Pünktlichkeit bei Vermietung

Ukiwa
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Eine vielleicht blöde Frage an die Vermieter unter euch:

Wie erzieht Ihr Eure Kunden zur Pünktlichkeit?

Ich selbst bin nebenberuflicher Vermieter und meine Kunden sind Privatpersonen als auch Geschäftsleute.

Aber mindestens jeder dritte Kunde kommt eine Stunde (oder mehr) zu spät zu einem vereinbarten Termin (Abholung, Rückgabe).
Wie auch jetzt (11:00 vereinbart, jetzt ist es 12:13 und der Kunde war noch immer nicht da :mad:).
Anscheinend meinen die Kunden, dass ich den ganzen Tag nichts anderes zu tun habe als hier zu sitzen, um auf sie zu warten.

Ich empfinde ein solches Verhalten dem Termin-Partner gegenüber unfair und respektlos.
Und klar - Kunde ist König - aber ein gewisser Respekt darf ich doch auch als Dienstleister erwarten, oder?

Keiner, der einen Termin beim Zahnarzt hat, käme auf die Idee, sich um eine Stunde zu verspäten.
Dort klappt es doch auch.

Oder sehe ich das zu eng?
Wie geht ihr damit um?

Bin wirklich mal auf Eure Meinung gespannt.
 
Eigenschaft
 
Ich denke mal, bei einem Vermieter gehen die Leute tatsächlich davon aus, dass man da wirklich den ganzen Tag im (Laden)Lokal sitzt - wäre auch mein "Vorurteil" während der üblichen Geschäftszeiten.

Der Unterschied zwischen Dir und dem Zahnarzt: Der macht das halt nicht nebenberuflich (hoffentlich) und in der Regel ist bei dem die Nachfrage höher als das Angebot. Beim Gear-Verleih dürfte das eher umgekehrt sein.

Wenn man - wegen nebenberuflicher Tätigkeit - nicht zu 100% flexibel ist, muss man halt ganz konkret drauf hinweisen, dass man nur "nach Vereinbarung" da ist. Ob's was bringt, sei dahingestellt.
 
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Es gibt noch einen anderen Unterschied gegenüber dem Zahnarzt:
 
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:D Du meinst, bei Nichteinhalten von Terminen sollte ich so vorgehen?
 
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Zwei Blickwinkel:
1. Blickwinkel Kunde
2. Blickwinkel Vermieter

1. Möchte Anlage und bezahlt dafür. Das Abholen ist oftmals ein terminliches Problem, vom Transportproblem oftmals abgesehen. Als Kunde ist mir das irgendwie auch lästig, aber man möchte ja Party machen. Blablabla. Kunde ist König.
2. Ich möchte meine Anlage vermieten, so dass diese Geld verdient und ich möchte meinen Kunden zufrieden sehen. Also ermögliche ich meinem Kunden die Ware so wie es für beide Parteien OK ist zu übergeben, d.h. auch, dass ich mal 1-2 Stunden warte. Schön wäre wenn der Kunde sich meldet, um mich zu informieren, dass es später wird.

Du machst das Nebenberuflich und hast deswegen auch selbst Termin. Unschön das ist.
Wenn man - wegen nebenberuflicher Tätigkeit - nicht zu 100% flexibel ist, muss man halt ganz konkret drauf hinweisen, dass man nur "nach Vereinbarung" da ist. Ob's was bringt, sei dahingestellt.

Damit kommen wir zu diesem Punkt
Ich empfinde ein solches Verhalten dem Termin-Partner gegenüber unfair und respektlos.
Und klar - Kunde ist König - aber ein gewisser Respekt darf ich doch auch als Dienstleister erwarten, oder?
Klares Ja, denn wenn ich als Dienstleister den Auftrag zu spät mache, dann bekomm ich ja auch Schelte und das nicht zu wenig.

Also: Ein bisschen warten als Dienstleister, vor allem bei der Ausgabe sollte tolerierbar sein. Bei der Rückgabe ist das weniger schön, denn was macht der Kunde damit in der übrigen Zeit? Wenn also die Anlage ein Tag zu spät kommt, dann gibt es einen Zusatztag auf der Rechnung inkl. Aufschlag, vor allem wenn das Ding schon vermietet war und der Nachfolgende Kunde nix deswegen bekommen hat. Das wäre der worst case.

Terminiere deine Mietgeschäfte klar und deutlich und kommunziere dem Kunden, dass das ein Termingeschäft ist. Wenn er dich immer wieder sitzen lässt, dann lass ihn auch mal sitzen, sofern er dir nicht wichtig ist und auch dann sollte man überlegen, ob man dann mal eben nicht mehr da ist, um etwas auszugeben oder das eben verspätet. Kann ja mal vorkommen. Ansonsten bei verspäteter Rückgabe einfach mal einen Aufschlag berechnen. Wenn es an die Kasse geht ist meist "Einsehen" da.

Keiner, der einen Termin beim Zahnarzt hat, käme auf die Idee, sich um eine Stunde zu verspäten.
Dort klappt es doch auch.
Nö, denn hier lässt dich der (Zahn)arzt meist sitzen. Terminiert auf 14:00h und dann sitzt du erst nach 2:30h Wartezeit auf dem Stuhl. Kommst du aber um 14:05 zur Tür rein, dann mault dich die Empfangsdame schon an.

Sagen wir mal so: 30-40 min Wartezeit für einfach verdientes Geld ist OK, sowohl bei Raus oder Rein. Wenn daraus aber 2-3 Stunden werden, dann ist das nicht mehr tolerierbar. Einfacher wäre es auch, dass man sich kurz vorher nochmal zusammen telefoniert und damit den Termin kurzfristig bestätigt, so als Rückversicherung. Wenn der Kunde dann da nicht reagiert, dann weiß man ja schon mal auf was man sich einstellen kann und auch sonst weiß man woran man ist und kann besser für sich selbst planen.

Als Gewerbetreibender mit Vermietbude ist mir das ziemlich egal. Wenn der Kunde sagt er möchte um 10:00h das Material abholen und ich habe einen unterschriebenen Vertrag, dann fein. Wenn er um 13:00h aufschlägt wegen mir. Wenn er um 16:00h nicht da ist und ich die möglichkeit habe das Material anderweitig zu vermieten, dann versuche ich den Kunden zu kontaktieren und wenn er nicht reagiert, dann hat er Pech gehabt. Nach 18:00h dann sowieso, denn ab da ist der Laden dicht.
Bei der Rückgabe genauso. Rückgabe immer bis 13:00h. Ab da gibt es Aufschlag. So einfach ist das. Nur wenn das vorher anders vereinbart war gilt diese andere Vereinbarung und da max. + 1/2h.
 
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@yamaha4711, diese Warterei beim Arzt kenne ich beim Hausarzt. Bei meinem Zahnarzt klappt das mit den Terminen +-5 Minuten perfekt - die sind da grandios organisiert. Ansonsten volle Zustimmung, insbesondere was den Verspätungszuschlag bei der Rückgabe angeht.
 
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Schön allgemeines Thema :)
Die Idee mit Aufschlag bei verspäteter Rückgabe finde ich sehr gut. Könnte man so regeln: Rückgabezeit/Tag XX.XX bis XX.XX Uhr. Verspätete Rückgaben werden mit 10 € die Stunde, gerechnet ab einer Stunde nach Rückgabezeitpunkt, berechnet. Tageshöchstsatz für Verspätung: € 120,00 zuzüglich der vertraglich vereinbarten Tagesmietkosten bei mehr als 5 Stunden Verspätung.

Punkt ist: Damit fallen 50% deiner Verspätungen weg und du bekommst "Schmerzensgeld". Alternativ kannst Du den Leuten die Tagesmietkosten erlassen bzw, die Verspätungskosten reduzieren. (Aber nie ganz wegfallen lassen) Das erzieht deine Kunden schon mal in die richtige Richtung.

Bei Abholungsverspätern: Wenn Du einen schriftlichen Vertrag/Vereinbarung hast und nicht nurTelefonkontakt (dann per E-Mail bestätigen...) , eine vergleichbare Klausel aufsetzen. Ausfälle werden mit 100% der Kosten "bestraft", es sei denn, das Zeug konnte noch am gleichen Tag vermietet werden, dann nur pauschal € 100,00 für Mehraufwand, höchstens aber maximal 50% des Mietpreises (Auf Verhältnismässigkeit achten). Das Gerät wird zwei Stunden für den Kunden vorgehalten, danach ist Neuvermietung möglich. Verspätete Abholung ab einer Stunde Verspätung: 50 € ^^, aber max. 20% des Mietpreises pro Stunde.

Klingt kompliziert, ist aber eigentlich einfach. Deine Kunden haben je eine Stunde "Luft", evtl mehr wenn sie einfach anrufen ... ansonsten gibts finanzielle Erziehung.

Edit: In jedem Fall läge es an Dir, den Kunden eine "Erleichterung" zu gewähren wenn sie unentschuldet zu spät kommen. Muss ja nciht alles sein, bei notorischen Verspätern ohne Entschuldigung halt immer höher. Paradoxerweise funktioniert das besser als gar nix sagen, und obwohl die Kunden ( bei nachweisbarem Vertrag) mehr zahlen müssen als vorher, sind sie Dir dankbar weil du ihnen was nachgelassen hast ^^
 
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Also bei verspäteter Rückgabe würde ich auf jeden Fall die Zusatzzeit in Rechnung stellen wollen. Davon kann man immer noch absehen, wenn der Kunde sich rechtzeitig meldet und mitteilt, dass es später wird. (Ich wurde noch so erzogen, dass man Bescheid gibt, wenn man einen Termin nicht einhalten kann, das ist aber heute irgendwie nicht mehr in. Inzwischen wundert sich meist mein Gegenüber, warum ich dafür überhaupt anrufe. Aber der positive Eindruck bleibt und wenn ich dann spontan mal was brauche, geht das auch mal außer der Reihe.)

Bei verspäteter Rückgabe kann dir ja ggf. auch ein Schaden entstehen (z.B. weil Du das Material nicht rechtzeitig an den nächsten vermieten kannst). Diesen Schaden kannst Du natürlich dem Vormieter in Rechnung stellen. Allerdings musst Du dann auch auch nachweisen können, dass er wirklich in der Höhe entstanden ist bzw. der Kunde darf dir nicht das Gegenteil nachweisen können.

Bei verspäteter Abholung entsteht dir ja i.d.R. kein Schaden, da wird es vermutlich schwer mit einem Aufschlag. Einzige Chance hier dürfte sein, dass du es wie mit Theaterkarten an der Abendkasse hältst: Abholung bis XX Uhr, danach gehen die Karten in den freien Verkauf. Sprich kommt spontan ein anderer Kunde, hat der erste Pech gehabt, wenn er nicht mehr alles bekommt, was er bestellt hat. Alternativ könntest Du auch einfach die Wartezeit mit deinem üblichen Stundensatz berechnen. Muss aber im Mietvertrag geregelt sein, sonst gibt es Ärger.

Und Du musst natürlich aufpassen, das die Regelung nicht gegen dich verwendet wird, denn heute interpretieren viele das als unflexibel. Und dann suchen sich die Leute einen andern Anbieter.
 
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Das mit dem "Erziehen" ist leider schwierig, wenn es Alternativen gibt (wie mein Vorredner auch schon angemerkt hat).

Wenn man Ansprüche geltend machen will, braucht es eine Vereinbarung in Form einer AGB, die aktiv anerkannt werden muss oder einen Vertrag, in dem Vertragsstrafen festgelegt werden.
 
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Wenn man Ansprüche geltend machen will, braucht es eine Vereinbarung in Form einer AGB, die aktiv anerkannt werden muss oder einen Vertrag, in dem Vertragsstrafen festgelegt werden.
Ist eigentlich beides zu 99% üblich im gewerblichen Bereich, von daher sehe ich da keine Probleme. Selbstverständlich sollte man die AGBs und den Mietvertrag sachlich und fachlich prüfen lassen bevor man damit auf Kundenfang geht.

Das mit dem "Erziehen" ist leider schwierig, wenn es Alternativen gibt (wie mein Vorredner auch schon angemerkt hat).
Auch dies ist null problemo, da ich zumindest auf solche Kunden verzichten kann. So gesehen klappt die "Erziehnung" in jedem Fall. Entweder der Kunde bleibt und es bessert sich (für beide Seiten) oder ich bin ihn los und es verbessert sich für mich.
 
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Auch dies ist null problemo, da ich zumindest auf solche Kunden verzichten kann. So gesehen klappt die "Erziehnung" in jedem Fall. Entweder der Kunde bleibt und es bessert sich (für beide Seiten) oder ich bin ihn los und es verbessert sich für mich.

Bei 100 Kunden kann man locker auf 5 verzichten. Bei 20 Kunden sieht das schon anders aus. Und wenn man Pech hat, kennen die sich untereinander und erzählen anderen: "Den kannste nicht nehmen, der ist unflexibel und will nur Geld scheffeln"
 
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Tja, dann ist das so. Bei mir hat es funktioniert und ich kann sehr gut damit leben und meine Kunden ebenfalls.
 
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Ich bin sehr stolz auf dich :D
Und absolut beeindruckt :D
 
Beeindruckend, zu wie viel Feedback dieses Thema geführt hat. Ich bin erfreut und bedanke mich bei jedem von Euch.

Ein Zeichen dafür, dass es es zwar verschiedene Meinungen, aber keine Allround-Lösung gibt.
Der Mittelweg ist vermutlich, wie so oft, der richtige.

Fakt ist wohl:
Kunde ist König, aber als Vermieter darf man den normalen Respekt erwarten und diesen ggf. auch 'einfordern'.
Das 'Einfordern' dieses Respekts ist das eigentliche Problem: Wie sag ich's einem neuen Kunden, ohne ihn gleich vor den Kopf zu stoßen? Und mit welchen Druckmitteln? Also wie leg ich einem (neuen) Kunden die Daumenschraube an, ohne diese gleich anzuziehen?

Was ich schon sehr oft am eigenen Leib erfahren musste:
Gibst Du dem Kunden zu viel Freiheiten bzw. zeigst Dich zu flexibel oder zu entgegenkommend, wird das vom Kunden (vielleicht gar nicht bewusst) als Schwäche gewertet und schamlos ausgenutzt - du wirkst nicht professionell.
Daher gilt: "Wer professionell sein möchte, der kann - nein MUSS - auch fordern". 'MUSS' deshalb, weil für diese Aussage leider auch der Umkehrschluss gilt: "Wer nicht fordert, ist eben auch nicht professionell".
Die Professionalität erfordert folglich so etwas wie eine mit Gefühl angebrachte Daumenschraube.

In meinem Mietvertrag gibt es eine Mietvereinbarung; und darin aufgeführt sind die Pflichten des Mieters.
Was Verzögerungen anbetrifft habe ich dort ganz konkret aufgelistet, welche finanziellen Konsequenzen Verzögerungen mit sich bringen - egal ob eine Anlage schon wieder weitervermietet ist oder nicht.

Meine Konsequenzen aus dieser Diskussion:
  1. Ich vereinbare ab jetzt IMMER den konkreten Rückgabetermin (Datum und Uhrzeit) bei Abholung. Vorher gab es mal so Aussagen des Kunden "Ich gebe Ihnen heute Abend Bescheid" oder so; vor allen Dingen dann, wenn der Mieter jemand anderes zur Abholung geschickt hat, der darüber keine Auskunft geben konnte.
  2. In meiner o.g. Mietvereinbarung weise ich konkret (d.h. keine schwammigen Aussagen) auf die finanziellen Folgen von Verzögerungen hin, sofern diese nicht rechtzeitig (z.B. spätestens 4 Stunden vor dem Termin) vom Mieter angemeldet wurden.
  3. Bei Abholung der Anlage weise ich noch einmal explizit auf diese Mietvereinbarungen (und speziell auf diese Verzögerungsklausel) hin.
  4. Die Kaution, die meine Kunden als Sicherheit hinterlassen müssen, beinhaltet neu einen Anteil (z.B. 20 €), den ich als 'Verzögerungsrisiko' oder so deklariere. Sprich: Kommt der Kunde zu spät, bekommt der Kunde diesen Teil der Kaution nicht zurück.
  5. Allerdings - und das könnte die oben erwähnten Punkte 2 bis 4 überflüssig machen - könnte man dies aus psychologischen Gründen auch ins Positive drehen; und zwar so: Generell erhöhe ich die Mietpreise um beispielsweise 20 €. Und dann werbe ich mit dem Slogan: "Wer die Anlage pünktlich zurück bringt, erhält 20 € Skonto." Natürlich muss man zuvor die generelle Anhebung der Mietpreise irgendwie dem Kunden gegenüber begründen.
 
Einfach ist es nicht, klar.
Nr. 1 ist okay, würde ich sowieso machen. (Rückgabe am XX zwischen XX und XX Uhr)
Nr. 5 hört sich nett an, aber was, wenn die Sachen erst am nächsten Tag zurückgebracht werden? Da muss man aufpassen und sowas transparent kommunizieren. Auf der anderen Seite kommen die Leute vielleicht auf die Idee, "Ach was, der ist ja eh da, lieber 20 € zahlen als mich hetzen..." und du sitzt wegen 20 € stundenlang rum ... Wichtiger wäre mir, Telefonnummern zu erfassen, damit man schnell kommunizieren kann. Alles andere ginge "on Top". (Verspätungszuschlag, weitere Miete für den Tag Verzögerung etc.)
 
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In meinem Mietvertrag gibt es eine Mietvereinbarung; und darin aufgeführt sind die Pflichten des Mieters.
Nochmal der Hinweis: UNBEDINGT durch eine fachkundige Person (Rechtsbeistand) prüfen lassen. Der heutige Mieter zerpflückt dies alles und dreht den Spieß rum, versucht es zumindest, anstatt seinen Fehler (verspätete Rückgabe) zu akzeptieren. Klingt komisch, ist aber so.

Die Punkte 4 und 5 sind so nicht erlaubt und die wird dir jeder Jurist zerpflücken, vor allem wenn dies so irgendwo deklariert ist.

Fremdbespiel dazu:
Im LMBG ist klar geregelt wie Zusatzstoffe zu deklarieren sind. Glutamat z.B. ist so eine Nettigkeit. Dieser Zusatzstoff muss, sofern er in Reinform zugesetzt ist auf der Zutatenliste deklariert werden. Sobald aber eine Glutamat enthaltene, "natürliche" Zutat drin steckt, z.B. Hefeextrakt (besteht zu 90% aus Glutamat), so wird nur dies deklariert und man findet kein Glutamat mehr auf der Zutatenliste, obwohl es unterkante Unterkiefer drin steckt. Auf der Packung steht dann "nur natürliche Zutaten", "ohne Zusatz von Glutamat" und andere beschönende Dinge. Dies ist (bisher) so erlaubt. Das ist im übrigen nur eine fiese Trickserei bei Lebensmitteln und Konsumgütern des täglichen Bedarfs.
Fazit: Gib dem Kind einen anderen Namen im Rahmen des erlaubten und alles ist gut.

Deine Preisfindung ist deine Sache, auch die Höhe der Kaution, allerdings ist es meines Wissens nach nicht erlaubt im Nachhinein Rabatte auf Dinge wie pünktliche Rückgabe zu gewähren. Das wird zwar der Kunde positiv sehen, deine Konkurrenten sicherlich nicht. Also könnte dir hier eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs ins Haus stehen, wenn ein Konkurrent dir böses will.
Die Idee mit dem Skonto könnte klappen, sofern man es wasserdicht macht, denn auch hier vorsicht. Der gemeine Kunde möchte sicherlich immer den Skonto mitnehmen. Also prüfen lassen.

Ich würde hier eine Mischkalkulation ansetzen und den zeitlichen Aufwand in die Mietpreise packen. Skonto gibts nicht. Nur bei Rechnugen, nicht bei Barzahlung und DryHire ist in der Regel Barzahlung und das gilt bei Abholung und nicht bei Rückgabe. Für gute Kunden bietet sich sicherlich auch die Rechnungsstellung an. Stell dem Kunden doch einfach bei korrekter Rückgabe eine Rechnung aus. ;)

Das mit der Rechung ist allerdings auch wieder so eine Sache, denn man sollte den Kunden schon sehr gut kennen. Das bringt mich zu einem ganz anderen Faden, welcher unweigerlich mit dem hier verknüpft ist, nämlich eherlicher Kunde und nicht so ehrlicher Kunde.

Wie fischt man potentielle Betrüger raus? Schon mal darüber nachgedacht, denn bei DryHire ist dies ein sehr sehr hohe Risiko, welches man immer wieder eingeht, egal wie bekannt der Kunde ist. Nur mal so ein Gedankenanstoss zum darüber nachdenken.
 
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Ja, mit der Nr. 5 hast du wohl Recht.
Die Nr. 5 ersetzt eben doch nicht alles.
Vermutlich muss man unterscheiden zwischen 'Unpünktlichkeit' auf der einen und 'die Anlage an vereinbarten Tag nicht zurück bringen' auf der anderen Seite.
Letzteres hatte ich auch schon: "Ich habe heute keine Zeit, ich bringe sie morgen zurück...".

Die 'Unpünktlichkeit' im Stundenbereich kann man sicherlich durch 'Belohnung für Pünktlichkeit' minimieren (--> Nr. 5).
Kommt die Anlage aber gar nicht zurück, muss pro Tag ein Verspätungszuschlag vereinbart werden und eventuell sogar eine Art Strafe, wenn dadurch ein anderer Vermietungsauftrag nicht erfüllt werden konnte.

...jetzt, da ich diese Zeilen schreibe, melde doch tatsächlich jemand, der gem. Vereinbarung heute um 18:00 eine Anlage zurückbringen wollte, dass es wohl Mittwoch wird. Ohne Schei...! Ich glaub's nicht...
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
@yamaha4711 : Ein sehr interessanter Aspekt. Die Maßnahmen muss man sicherlich gut durchdenken und sich auch rechtlich absichern. Danke für den Hinweis.
Momentan gibt's bei mir nur Barzahlung. Eine Rechnung kann ich natürlich auf Wunsch ausstellen, aber dann kommt dort ein Stempel drauf "Betrag dankend erhalten". Nur bar, keine Überweisung. Ich weiß nicht, wie andere das sehen.
Ab einer gewissen Größenordnung vielleicht - aber dort bin ich noch nicht angelangt.

Ja, guter Kunde, schlechter Kunde. Auch tolles Thema. Letzteres habe ich leider auch schon häufiger erlebt.
Ist ein Bauchgefühl, denke ich.
Ausweis kopieren, Personalien erfassen, Mietvertrag unterschreiben lassen und eine angemessene Kaution verlangen (die auch mal höher sein kann als normal) - genau gleich, wie wenn ich eine Baumaschine bei OBI miete.

Aber gegen vorsätzliche, betrügerische Absichten hast du eh nicht viel Chancen.
Du würdest den anzeigen, was im höchsten Fall zu einer strafrechtlichen Verfolgung führt.
Aber selbst, wenn der Typ in den Knast wandert, ist dein Verlust dadurch nicht ausgeglichen.
D.h. du müsstest noch unabhängig davon eine Zivilklage einleiten und so etwas zögert sich ewig raus.
 
Die 'Unpünktlichkeit' im Stundenbereich
Daher vereinbare ich und auch viele Kollegen "Rückgabe bis 13:00h". Wenn der Kunde bis dahin anruft und mir sagt, dass er im Stau steht und noch 2 Stunden braucht wegen mir. Ich bin ja informiert. Wenn er dann erst nach Ladenschluß auf der Matte steht, dann hat er Pech gehabt. Das kostet dann eben einen Zusatztag. So einfach ist das.
Wenn der Kunde eben bis 13:00h nicht kann - und das weiß man in n90% aller Fälle im Voraus - dann sollte das kommuniziert werden und wenn das eben ein zweites Mal geschieht, dass man sich nicht an die Regel hält, dann wird in jedem Fall ein Aufschlag berechnet. In jedem Fall, wenn die Anlage schon weiter vermietet ist und deswegen sich der Folgeauftrag verzögert, gar ausfällt oder ein neuer Auftrag deswegen nicht zustande kommen kann. Das wird in jedem Fall berechnet. Ich bin nicht die Caritas.

Letzteres hatte ich auch schon: "Ich habe heute keine Zeit, ich bringe sie morgen zurück...".
Schön, einfach verdientes Geld. Einfach einen weiteren Tag berechnen und gut ist. Nur so lernt der Kunde. Das ist dein in jedem Fall dein Recht als Vermieter und das solltest du auch durchsetzen, denn sonst Tanzen dir die Kunden auf der Nase rum. Weißt du das was der Kunde noch so mit deiner Anlage macht? Mach das mal beim Autovermieter oder bei Obi.
Und nein, das ist nichts anderes.

Vereinbarung heute um 18:00 eine Anlage zurückbringen wollte, dass es wohl Mittwoch wird. Ohne Schei...! Ich glaub's nicht...
Prima. Berechnen. Sind 2 Produktivtage, also voll anrechnen zzgl. Zuschlag von 25% wegen verspäteter Rückgabe. Zur Not Mahnbescheid. Brauchst und willst du solche Kunden? Ich nicht. Letztendlich steht die Vermutung von missbräuchlicher Nutzung und Vorsatz im Raum.

Ist ein Bauchgefühl, denke ich.
Ausweis kopieren, Personalien erfassen, Mietvertrag unterschreiben lassen und eine angemessene Kaution verlangen (die auch mal höher sein kann als normal)
Bauchgefühl - in jedem Fall! Auch alles andere ist soweit korrekt.
Allerdings gilt bei Profis, dass du niemals so eine hohe Kaution verlangen kannst, als dass diese dir eine Unterschlagung gänzlich ersetzt. Die Kaution ist im Prinzip nur zum Abdämpfen von Reparaturn da, die der Kunde nachweislich verschuldetet hat und die man damit gleich abrechnen kann bzw. im Zweifel eben erst mal einbehält. Bei Totalschaden ist aber auch das nur ein Tropfen auf den Heißen.
Und noch was: Die Feststellung der Personenidentität ist der Polizei vorbehalten. So gesehen darf man gar nicht nach dem Ausweis verlangen geschweige diesen Kopieren (DSGVO). Wenn der Kunde dir dies freiwillig mitteilt (auf Nachfrage von dir), dann ist das OK und seine willentliche Entscheidung. Sobald du aber eine Kopie machst, dann unterliegt diese (wie auch immer diese aussehen mag) der DSGVO und letztendlich muss dein Kunde dir dann auch ein entsprechendes Formdokument unterzeichnen worin du in wiederum auf die Verarbeitung seiner Daten hinweist. Alles sehr komplex mittlerweile und immer eine Fallstrick für dich als Vermieter/Gewerbetreibender.

Allerdings darfst du alles was frei ersichtlich ist aufnehmen, also z.B. das Kennzeichen des Fahrzeuges mit dem der Kram abgeholt wird. Wenn die Person ein Namensschild hat ist auch dies frei zugänglich und darf schriftlich festgehalten werden. Wenn du in deinem Laden am Eingang darauf hinweist, dass der Bereich Videoüberwacht ist, dann ist das auch OK. Dasselbe gilt für das angeschlossene Firmengelände, sofern dies Privat ist. Öffentliche Bereiche sind auszugrenzen. Alles ein Faß ohne Boden.

Du hast auch die Möglichkeit die Adresse, die dein Kunde dir angibt per Google Maps zu prüfen. Telefonnummerrückwärtssuche nutzen.
Ich stelle auch immer wieder gerne die Frage wie denn die Anlage eingesetzt wird, der Zweck, wo die Party statt findet und vieles mehr. Kommt mir da was spanisch vor sprich verzettelt sich der Mieter dabei, dann lehne ich den Auftrag ab.

Aber gegen vorsätzliche, betrügerische Absichten hast du eh nicht viel Chancen.
Gelegenheitsgaunern lassen sich so ganz gut aussortieren. Profibanden kommt man damit nicht wirklich bei. Die sind zu clever. Allerdings sprechen manche Dinge dafür:
1. Dein Kunde fragt gezielt nach Material und genau in dem Wortlaut wie es auf der Preisliste beschrieben ist.
2. Der Kunde mietet sehr kurzfristig, am besten am selben Tag an.
3. Dein Kunde rückt keine Infos über die VA raus.
4. Dein Kunde kann kein amtliches Dokument zu seiner Identität vorweisen (Achtung, Freiwilligenbasis.)
5. Dein Kunde hat nur eine Handynummer.
6. Auftreten des Kunden ist überzogen, steht unter Zeitstress, ist nervös, hat überhaupt kein Fachwissen.
7. Das angemietete Material passt nicht zur VA an sich.
8. Kunde hat keine eMail Adresse oder Postadresse (letztere mal in Goggle Maps prüfen).
9. Hör dich auch bei den Vermietbuden in der Umgebung um. Wir haben ein Netzwerk und die Buden in der Umgebung warnen sich gegenseitig.
10. GPS Tracker sind nicht mehr teuer. Allerdings muß der Kunde darüber unterrichtet werden. Du musst aber nicht sagen wo der Tracker ist, nur, dass man so etwas einsetzt.
11. Im Zweifelsfall karrt man das Material zum Kunden hin bzw. bietet technischen Support für umme (Azubi) an. Lieber die paar Euronen an Sprit verfahren, als dass nachher tausende von Euros weg sind.

Also: Durchleuchte dein (Neu)Kunde und sei Misstrauisch wenn sich Ungereimtheiten ergeben. Oftmals gehen Profibanden auch so vor, dass sie 2-3 mal etwas korrekt anmieten, verzögert die Rückgabe machen. Das soll den Vermieter in Sicherheit wiegen und beim nächsten mal denkt man sich, naja kommt halt ein wenig später wieder. Dann ist es aber schon zu spät.

Allein schon diese Maßnahme zeigt deinem Kunden, dass du es durchaus ernst meinst und zeigst ihm dass du jederzeit weißt wo dein Material ist.

Du würdest den anzeigen, was im höchsten Fall zu einer strafrechtlichen Verfolgung führt.
Aber selbst, wenn der Typ in den Knast wandert, ist dein Verlust dadurch nicht ausgeglichen.
Da hast du leider recht, was die strafrechtliche Verfolgung an geht, denn die verfolgenden Instanzen haben entweder keine Zeit dafür oder kein großes Interesse daran. Ist leider so.
Allerdings kann ich den letzten Teil so nicht unterschreiben, denn wenn das Subjekt in den Vollzug wandert und der Verlust dennoch da ist, dann ist diese Person in jedem Fall nicht mehr in der Lage in naher Zukunft weiteren Schaden anzurichten. Hier zählt einfach der solidarische Gedanke. Mich hat es auch schon getroffen und nicht nur einmal und ich bin immer froh zu hören, wenn man einen erwischt der aus dem Verkehr gezogen wurde. Das bringt mir den Verlust nicht wieder, aber ich weiß, dass es einer weniger ist, der dies bei mir versuchen könnte.
 
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@yamaha4711 : Danke, sehr wertvoll deine sehr umfassende Ausführung.
Du hast absolut Recht. Viele Dinge habe ich so noch nicht bedacht und werde sie zukünftig berücksichtigen.

Das mit dem Ausweis: Ja, mag schon sein, dass der Kunde das nur auf Freiwilligenbasis vorzeigen muss. Andererseits vermiete ich auch nur auf Freiwilligenbasis. Was ich sagen will: Ich kann vielleicht niemanden zwingen, mir seinen Ausweis vorzulegen; aber mich kann auch niemand zwingen, an jemanden zu vermieten, der mir seinen Ausweis nicht zeigen möchte.
 
...dass der Kunde das nur auf Freiwilligenbasis vorzeigen muss.
=
...dass der Kunde das nur auf Freiwilligenbasis vorzeigen wird.

Was ich sagen will: Ich kann vielleicht niemanden zwingen, mir seinen Ausweis vorzulegen; aber mich kann auch niemand zwingen, an jemanden zu vermieten, der mir seinen Ausweis nicht zeigen möchte.
Genau das wollte ich dir damit sagen und du hast dies richtig erkannt. Alles gut.
 

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