Die 'Unpünktlichkeit' im Stundenbereich
Daher vereinbare ich und auch viele Kollegen "Rückgabe bis 13:00h". Wenn der Kunde bis dahin anruft und mir sagt, dass er im Stau steht und noch 2 Stunden braucht wegen mir. Ich bin ja informiert. Wenn er dann erst nach Ladenschluß auf der Matte steht, dann hat er Pech gehabt. Das kostet dann eben einen Zusatztag. So einfach ist das.
Wenn der Kunde eben bis 13:00h nicht kann - und das weiß man in n90% aller Fälle im Voraus - dann sollte das kommuniziert werden und wenn das eben ein zweites Mal geschieht, dass man sich nicht an die Regel hält, dann wird in jedem Fall ein Aufschlag berechnet. In jedem Fall, wenn die Anlage schon weiter vermietet ist und deswegen sich der Folgeauftrag verzögert, gar ausfällt oder ein neuer Auftrag deswegen nicht zustande kommen kann. Das wird in jedem Fall berechnet. Ich bin nicht die Caritas.
Letzteres hatte ich auch schon: "Ich habe heute keine Zeit, ich bringe sie morgen zurück...".
Schön, einfach verdientes Geld. Einfach einen weiteren Tag berechnen und gut ist. Nur so lernt der Kunde. Das ist dein in jedem Fall dein Recht als Vermieter und das solltest du auch durchsetzen, denn sonst Tanzen dir die Kunden auf der Nase rum. Weißt du das was der Kunde noch so mit deiner Anlage macht? Mach das mal beim Autovermieter oder bei Obi.
Und nein, das ist nichts anderes.
Vereinbarung heute um 18:00 eine Anlage zurückbringen wollte, dass es wohl Mittwoch wird. Ohne Schei...! Ich glaub's nicht...
Prima. Berechnen. Sind 2 Produktivtage, also voll anrechnen zzgl. Zuschlag von 25% wegen verspäteter Rückgabe. Zur Not Mahnbescheid. Brauchst und willst du solche Kunden? Ich nicht. Letztendlich steht die Vermutung von missbräuchlicher Nutzung und Vorsatz im Raum.
Ist ein Bauchgefühl, denke ich.
Ausweis kopieren, Personalien erfassen, Mietvertrag unterschreiben lassen und eine angemessene Kaution verlangen (die auch mal höher sein kann als normal)
Bauchgefühl - in jedem Fall! Auch alles andere ist soweit korrekt.
Allerdings gilt bei Profis, dass du niemals so eine hohe Kaution verlangen kannst, als dass diese dir eine Unterschlagung gänzlich ersetzt. Die Kaution ist im Prinzip nur zum Abdämpfen von Reparaturn da, die der Kunde nachweislich verschuldetet hat und die man damit gleich abrechnen kann bzw. im Zweifel eben erst mal einbehält. Bei Totalschaden ist aber auch das nur ein Tropfen auf den Heißen.
Und noch was: Die Feststellung der Personenidentität ist der Polizei vorbehalten. So gesehen darf man gar nicht nach dem Ausweis verlangen geschweige diesen Kopieren (DSGVO). Wenn der Kunde dir dies freiwillig mitteilt (auf Nachfrage von dir), dann ist das OK und seine willentliche Entscheidung. Sobald du aber eine Kopie machst, dann unterliegt diese (wie auch immer diese aussehen mag) der DSGVO und letztendlich muss dein Kunde dir dann auch ein entsprechendes Formdokument unterzeichnen worin du in wiederum auf die Verarbeitung seiner Daten hinweist. Alles sehr komplex mittlerweile und immer eine Fallstrick für dich als Vermieter/Gewerbetreibender.
Allerdings darfst du alles was frei ersichtlich ist aufnehmen, also z.B. das Kennzeichen des Fahrzeuges mit dem der Kram abgeholt wird. Wenn die Person ein Namensschild hat ist auch dies frei zugänglich und darf schriftlich festgehalten werden. Wenn du in deinem Laden am Eingang darauf hinweist, dass der Bereich Videoüberwacht ist, dann ist das auch OK. Dasselbe gilt für das angeschlossene Firmengelände, sofern dies Privat ist. Öffentliche Bereiche sind auszugrenzen. Alles ein Faß ohne Boden.
Du hast auch die Möglichkeit die Adresse, die dein Kunde dir angibt per Google Maps zu prüfen. Telefonnummerrückwärtssuche nutzen.
Ich stelle auch immer wieder gerne die Frage wie denn die Anlage eingesetzt wird, der Zweck, wo die Party statt findet und vieles mehr. Kommt mir da was spanisch vor sprich verzettelt sich der Mieter dabei, dann lehne ich den Auftrag ab.
Aber gegen vorsätzliche, betrügerische Absichten hast du eh nicht viel Chancen.
Gelegenheitsgaunern lassen sich so ganz gut aussortieren. Profibanden kommt man damit nicht wirklich bei. Die sind zu clever. Allerdings sprechen manche Dinge dafür:
1. Dein Kunde fragt gezielt nach Material und genau in dem Wortlaut wie es auf der Preisliste beschrieben ist.
2. Der Kunde mietet sehr kurzfristig, am besten am selben Tag an.
3. Dein Kunde rückt keine Infos über die VA raus.
4. Dein Kunde kann kein amtliches Dokument zu seiner Identität vorweisen (Achtung, Freiwilligenbasis.)
5. Dein Kunde hat nur eine Handynummer.
6. Auftreten des Kunden ist überzogen, steht unter Zeitstress, ist nervös, hat überhaupt kein Fachwissen.
7. Das angemietete Material passt nicht zur VA an sich.
8. Kunde hat keine eMail Adresse oder Postadresse (letztere mal in Goggle Maps prüfen).
9. Hör dich auch bei den Vermietbuden in der Umgebung um. Wir haben ein Netzwerk und die Buden in der Umgebung warnen sich gegenseitig.
10. GPS Tracker sind nicht mehr teuer. Allerdings muß der Kunde darüber unterrichtet werden. Du musst aber nicht sagen wo der Tracker ist, nur, dass man so etwas einsetzt.
11. Im Zweifelsfall karrt man das Material zum Kunden hin bzw. bietet technischen Support für umme (Azubi) an. Lieber die paar Euronen an Sprit verfahren, als dass nachher tausende von Euros weg sind.
Also: Durchleuchte dein (Neu)Kunde und sei Misstrauisch wenn sich Ungereimtheiten ergeben. Oftmals gehen Profibanden auch so vor, dass sie 2-3 mal etwas korrekt anmieten, verzögert die Rückgabe machen. Das soll den Vermieter in Sicherheit wiegen und beim nächsten mal denkt man sich, naja kommt halt ein wenig später wieder. Dann ist es aber schon zu spät.
Allein schon diese Maßnahme zeigt deinem Kunden, dass du es durchaus ernst meinst und zeigst ihm dass du jederzeit weißt wo dein Material ist.
Du würdest den anzeigen, was im höchsten Fall zu einer strafrechtlichen Verfolgung führt.
Aber selbst, wenn der Typ in den Knast wandert, ist dein Verlust dadurch nicht ausgeglichen.
Da hast du leider recht, was die strafrechtliche Verfolgung an geht, denn die verfolgenden Instanzen haben entweder keine Zeit dafür oder kein großes Interesse daran. Ist leider so.
Allerdings kann ich den letzten Teil so nicht unterschreiben, denn wenn das Subjekt in den Vollzug wandert und der Verlust dennoch da ist, dann ist diese Person in jedem Fall nicht mehr in der Lage in naher Zukunft weiteren Schaden anzurichten. Hier zählt einfach der solidarische Gedanke. Mich hat es auch schon getroffen und nicht nur einmal und ich bin immer froh zu hören, wenn man einen erwischt der aus dem Verkehr gezogen wurde. Das bringt mir den Verlust nicht wieder, aber ich weiß, dass es einer weniger ist, der dies bei mir versuchen könnte.