• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Kollidiert Weitergabe selbst erstellter Transkriptionen mit (Urheber-)Recht ?

  • Ersteller Doc Orange
  • Erstellt am
Das war eben meine Frage. Der Künstler (Rammstein) bekommt Geld, wenn Heino seine Lieder spielt (Cover, GEMA), oder immer, wenn der Titel, egal wer ihn covert oder aufführt/sendet gespielt wird, oder über Vervielfältigungsrechte über verkaufte CDs. Also finde ich es logisch, dass der Künstler ein Interesse daran hat, dass seine Musik möglichst oft gespielt (gecovert) wird.

Das wiederum geschieht immer durch Raushören, sofern die Noten nicht vorhanden sind. Im Proberaum kommt einer rein und sagt, so und so geht das und jeder schreibt sich die Akkorde auf, oder merkt sie sich. Am Ende wird aber das Stück aufgeführt und der Künstler für seine Komposition bezahlt. Alles, was in diesem Prozess fehlt, ist der Punkt, an dem jemand die Akkorde aufgeschrieben hat und jemandem den Zettel in die Hand drückt, anstatt ihm die Akkorde zu diktieren. Das heißt, die Noten kürzen bloß das raushören und die Weitergabe ab. Die Weitergabe findet aber so oder so statt. Man könnte also genausogut das Raushören lizenzpflichtig machen: "Ich weiß zwar, wie das geht, aber ich kann Dir das aus lizenzrechtlichen Gründen nicht sagen. Das musst Du Dir leider selbst raushören." Ja, absurd.

Die Noten selbst sind eben nur Papier, aber keine Musik. Also selbst, wenn jeder das Trankript auf seiner Festplatte hätte, es aber niemand spielen würde, es wären bloß Daten, aber keine Musik.

Meiner Logik nach ist es im Interesse des Komponisten, dass der Zugang zu seinem Werk möglichst einfach ist, damit es möglichst oft aufgeführt wird und daher habe ich wenig Verständnis für diese Rechtslage. Alles in allem ist aber mein Eindruck, dass das ein seeehr grauer Bereich ist. Was wäre aus dem Jazz ohne das Fakebook geworden? Oder aus der Musik im Allgemeinen ohne die musikalische Praxis in den Übungsräumen? Andere Länder scheinen da einen Schritt weiter zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Doc Orange es gab aber jahrhunderte lang Verlage, die eben an Noten Geld verdient haben (auch an Noten für Stücke von seit Jahrhunderten toten Komponisten, wo keiner mehr irgendwie Geld bekommt), weil das eben durchaus (1) Arbeit macht und (2) Kosten bringt und (3) so ein Orchesterwerk was anderes ist als ein Song der Band (beispielsweise) Rammstein. Und wie wir ja alle wissen, sind nicht nur Text und Melodie geschützt, sondern es bestehen eben auch alle möglichen Verwertungsrechte. Und wenn Künstler XY eben jemanden hat, der diese Rechte hält, dann "darfst" du - selbst wenn der Rechteinhaber vielleicht gar keine Songbooks oder Noten rausgibt - eben das selbst nicht tun. Aus rechtlicher Sicht eindeutig bumsendefertigaus.

Andererseits kenne ich keinen, der wegen rausgehörter und in einer Band verteilter Lead Sheets jemals verknackt worden wäre, gibt ja finanziell für keinen was zu holen.

Zum Thema andere Länder ... es gibt halt Unterschiede. Wir haben das Urheberrecht (=der Schöpfer steht im Mittelpunkt), im angelsächsischen Raum geht's halt um das Copyright (=die wirtschaftliche Verwertung steht im Mittelpunkt). Deswegen wurden US-Künstlern ja auch in der Vergangenheit immer gerne "alle" Rechte an den Songs von den Plattenfirmen weggenommen (was bei uns nicht geht, weil der Urheber halt der Urheber bleibt). Nicht unbedingt "weiter", halt "anders". Aber ja - dass wir uns in Europa bei der Politik für nichtkommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten mehr als schwertun, zeigt ja auch die ganze Artikel 13 Geschichte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
...Andererseits kenne ich keinen, der wegen rausgehörter und in einer Band verteilter Lead Sheets jemals verknackt worden wäre, gibt ja finanziell für keinen was zu holen...
Gibts!
Habs auch schon ein paar mal geschrieben, hier in der Gegend ist ein junger dynamischer Dirigent eines Jugendorchesters eines Musikvereines verknackt worden. Er hatte aktuelle Stücke für sein Orchester rausgehört und arrangiert, die es so nicht zu kaufen gab.
Ein Kollege wollte daran partizipieren, weil er keine Kopie bekommen hat, hat er den ersteren angezeigt.

Der Richter hat eindeutig erstens einen Verstoß gegen das Urheberrecht geahntet und zweitens einen gegen das Copyright.
Bei zweiterem wurde deutlich gemacht, daß der Ausdruck eines am PC erstellten Arrangements bereits eine unerlaubte Kopie darstellt.
Erlaubt wäre im Sinne des Copyrights z.B. das Arrangement von Hand zu schreiben und das wieder stimmenweise von Hand abzuschreiben - das gilt aber nur fürs Copyright, das Urheberrecht bleibt davon unberührt bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
okay... nochmal zu meiner Frage: ich hab die Chorversion von Rammsteins Engel schonmal mitgesungen.


1) Muss der Arrangeur die Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers bekommen um ein eigenes Arrangement anzufertigen?

2) Macht das den Arrangeur zum Urheber / Rechteinhaber dieses Arrangements, was ihn ermöglicht es aufzuführen, Noten zu verkaufen?

=> als ich die Chorversion von Engel gesungen habe. Hat Rammstein verdient oder der Arrangeuer?


Ich war immer der Meinung, dass es bei knappen Fällen im Ermessen eines Richters steht ob eine Bearbeitung genug eigenen schöpferischen Charakter hat, so dass es in diesem Fall rechtlich eine Eigenleistung des Arrangeurs ist. Empfindliche Ausnahmen beträfen Bearbeitung von Texten oder die Texte des originals im neuen Arrangement.
 
@WilliamBasie - mag ja sein, aber ich sprach ja auch von einer ganz normalen Band-Situation und nicht von einem Jugendorchester. Ich kenne keinen Fall wo jemand zB wegen der in seiner Hobbyband verteilten Lead Sheets und und Tabs zu „Nothing Else Matters“ verurteilt worden wäre...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
okay... nochmal zu meiner Frage: ich hab die Chorversion von Rammsteins Engel schonmal mitgesungen.

1) Muss der Arrangeur die Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers bekommen um ein eigenes Arrangement anzufertigen?

2) Macht das den Arrangeur zum Urheber / Rechteinhaber dieses Arrangements, was ihn ermöglicht es aufzuführen, Noten zu verkaufen?

=> als ich die Chorversion von Engel gesungen habe. Hat Rammstein verdient oder der Arrangeuer?

Ich war immer der Meinung, dass es bei knappen Fällen im Ermessen eines Richters steht ob eine Bearbeitung genug eigenen schöpferischen Charakter hat, so dass es in diesem Fall rechtlich eine Eigenleistung des Arrangeurs ist. Empfindliche Ausnahmen beträfen Bearbeitung von Texten oder die Texte des originals im neuen Arrangement.
1) rein formal rechtlich bräuchte der Arrangeur die Zustimmung (wird bei populärer Musik oft übergangen, weil die Urheber lieber mitverdienen als prozessieren)
2) wenn das voraus rechtlich richtig gelaufen ist und er sein Arrangement angemeldet hat, kann er seine Arbeit aufführen und auch verkaufen.
3) verdienen tun beide, der Urheber verdient immer mit! Wie die Gewichtung liegt, weiß lich leider nicht. Da gibts auch Fälle, auf der die Neubearbeitung auf einer schon vorhandenen Bearbeitung beruht, dann verdienen da alle drei mit. Bleibt für den Neubearbeiter entsprechend wenig über.
 
Also finde ich es logisch, dass der Künstler ein Interesse daran hat, dass seine Musik möglichst oft gespielt (gecovert) wird.
Meiner Logik nach ist es im Interesse des Komponisten, dass der Zugang zu seinem Werk möglichst einfach ist, damit es möglichst oft aufgeführt wird und daher habe ich wenig Verständnis für diese Rechtslage.

Das kann jeder Künstler/Urheber sehen wie er will. Das Gesetz ist jedoch eindeutig, und nicht interpretierbar, auch wenn man die Logik dahinter nicht versteht.

Mein Nachbar hat ein wunderschönes Oldtimer-Auto. Ich finde es liegt im Interesse des Nachbarn, dass auch ich mit diesem Gefährt fahren darf. Damit keine Standschäden auftreten, und das Auto von der Öffentlichkeit auch gesehen wird. Die Argumentation ist aus meiner Sicht unwiederlegbar, der Nachbar profitiert davon. Aus des Nachbarn Sicht sieht das ganz anders aus. Er bestimmt die Leute, die sein geliebten Oldtimer fahren dürfen, vermutlich lieber selber.

Anhand von diesem Beispiel sollte es vielleicht eher einleuchten, dass man die Gesetze nicht nach eigenem Gutdünken verändern kann. Argumente hin oder her. Wenn ich sein Auto einfach ohne zu fragen aus seiner Garage hole, hab ich mit einer Anzeige wegen Einbruchs, Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu rechnen. Ich habe jedoch die Möglichkeit den Nachbarn einfach zu fragen, vielleicht sagt er ja "Ja"? Und wenn nicht, dann ist das sein gutes Recht "Nein" zu sagen, oder Geld dafür zu verlangen, ganz einfach weil der Oldtimer sein Besitz ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Der Bearbeiter bekommt bei öfffentlicher Aufführung im GEMA-Verteilungsschlüssel in der Regel 1/12.
...so habe ich das auch in Erinnerung. Als ich noch jede Woche mehrmals mit Top40 Cover unterwegs war, hatte ich daran gedacht, mich bei der GEMA anzumelden, um genau diese 1/12 immer mitzunehmen. Das wäre aber vom Aufwand extrem hoch gewesen. 1. hätte ich bei jeder Bearbeitung die offizielle Freigabe für die Bearbeitung des Komponisten haben müssen, 2. hätte ich meine Bearbeitung zumindest dokumentieren und bei der GEMA einreichen müssen.
 
Als ich noch jede Woche mehrmals mit Top40 Cover unterwegs war, hatte ich daran gedacht, mich bei der GEMA anzumelden, um genau diese 1/12 immer mitzunehmen. Das wäre aber vom Aufwand extrem hoch gewesen. 1. hätte ich bei jeder Bearbeitung die offizielle Freigabe für die Bearbeitung des Komponisten haben müssen, 2. hätte ich meine Bearbeitung zumindest dokumentieren und bei der GEMA einreichen müssen.

Okay... ich verstehs nicht! :D Sorry und danke für die Geduld.
Top40 Cover heißt ja, dass ihr nachspielt. Ähnlich wie ein Live Radio. Eine Chorversion eines Metalsongs ist ja eine Bearbeitung. Und warum nimmst Du 1/12 mit wenn Du per Top40 Band andere coverst? (Schlauch)

so...

Ist es nun richtig, dass es einen juristischen Unterschied in Bezug auf Verwertung, Erlaubnis, ect. zwischen beiden Dingen gibt? *(siehe p.s.)

Die Mitgliedschaft eines Urhebers, dessen Werk ich bearbeiten will in der GEMA => wirkt sich die Mitgliedschaft in der Gema auf Erlaubnis zur Bearbeitung und wie auch immer geartete VÖ aus?


Ich komme noch nicht ganz damit klar, dass ich die Erlaubnis zum Bearbeiten brauche. Aber es scheint so ;) :D ... jetzt wäre ich gespannt wie man das praktisch anstellt.
Diese Typen hier haben das Tool management gefragt


Beatles:


Primus:


=> alle Beispiele profitieren ja finanziell. Nehmen Eintritt, werden Stars durch ihre Bearbeitungen und sammeln Subscriber/Werbepartner, vermarkten über diesen Umweg ihre Band, Sammeln Spenden für ihre Arbeit - Crowdfunding/Patreon.


Ich will jetzt nicht naiv klingen, aber wahrscheinlich, müssten alle 3 Videos gesperrt werden? Oder meint ihr irgendwer der 3 verlinkten zahlt irgendwas? Jetzt will ich doch mal wissen wie es wirklich läuft :D


ps: okay bin ein Stück weiter:
https://irights.info/artikel/aus-alt-mach-neu/5280
Dennoch... die oben genannten Beispiele?

pps: wenn ich weiter drüber nachdenke, ist ja wohl das Geschäftsmodell entscheidend. Wenn ich meine Cover/Bearbeitungen for free online stelle, dann verdiene ich nichts an der Aufführung und muss nichts ausschütten. Wenn ich nach Spenden für "meine Arbeit" frage... umgehe ich so die Ausschüttung?


pps: vielleicht sollte man hier mal das Thema auslagern :D
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Oder meint ihr irgendwer der 3 verlinkten zahlt irgendwas? Jetzt will ich doch mal wissen wie es wirklich läuft
Soweit ich weiss zahlt hier Youtube die Gebühren. Ich vermute die haben mehr Werbeeinnahmen, als die höhe der Gebühren sind. Dann rechnet sich das, und alle sind zufrieden:)
 
Ich will jetzt nicht naiv klingen, aber wahrscheinlich, müssten alle 3 Videos gesperrt werden? Oder meint ihr irgendwer der 3 verlinkten zahlt irgendwas? Jetzt will ich doch mal wissen wie es wirklich läuft :D

Ich versuche es mal kompakt und ganz von vorn:

- "Cover" heißt 1:1 nachspielen, und das ist immer erlaubt, vorausgesetzt die Urheber sind in Verwertungsgesellschaften wie der GEMA. Die genehmigen das 1:1-Nachspielen automatisch und verteilen entsprechend ihre Einnahmen an die Urheber.
- Wenn man den Song verändert, umarrangiert usw. ist das eine Bearbeitung, die man laut Gesetz nicht einfach vornehmen kann. Sondern man muss den Urheber fragen, meist übernimmt der Verlag dieses Prozedere. Der "Geist" dieser Regel ist, dass der Urheber eine Verhunzung seines Werkes verhindern kann.
- da gibt es eine Grauzone, z.b. was Nachspielen einfach mit anderen Instrumenten usw. angeht. Es lässt sich nicht immer leicht beantworten, was noch als Cover durchgeht und was eine genehmigungspflichtige Bearbeitung ist
- bei einer genehmigten Bearbeitung wird die schöpferische Leistung des Bearbeiters gewürdigt, darum bekommt er von den GEMA-Tantiemen etwas ab

Wie genau es bei Deinen Beispielen gelaufen ist, weiß ich natürlich auch nicht.

Aber jetzt fügen wir das alles mit dem bürokratischen Genehmigungen, der Grauzone und den GEMA-Tantiemen zusammen: Viele Sachen, die man auf YouTube und bei Coverbands auf Stadtfesten sieht, wären streng genommen eine genehmigungspflichtige Bearbeitung. Die Verlage sind aber nicht immer streng hinterher, weil sie 1. selbst damit Arbeit haben, 2. sie vom YouTube-Künstler und der Stadtfest-Band nicht so viel auf direktem Wege verlangen können und 3. müssten sie dann ja 1/12 von den GEMA-Tantiemen abgeben, wenn sie anerkennen, dass das eine Bearbeitung ist. ;-)
Das ist also purer Pragmatismus, dass viele Bearbeitungen auch ohne Genehmigung hingenommen werden.

Anders ist es eben bei den großen Tab-Seiten im Internet, die viel Banner Werbung haben, oder wenn Superstars auf ihrem neuen Album einen Song in ihrem Stil nachsingen. Sobald also mit einer Bearbeitung nennenswert Kohle gemacht wird, halten die Urheber und deren Verlage die Hand auf.

Zur Sache mit Rammstein und Heino: Google doch mal nach "Rammstein Heino Urheberrecht". ^^
- https://www.lto.de/recht/hintergrue...-rammstein-urheberrecht-gema-freie-benutzung/
- https://www.wbs-law.de/urheberrecht...n-den-arzten-und-rammstein-darf-er-das-34877/
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
alle Beispiele profitieren ja finanziell. Nehmen Eintritt, werden Stars durch ihre Bearbeitungen

Zumindest bei Coversolution ist es so, dass er die Werbung nicht selbst schaltet, sondern die Werbeeinnahmen direkt dem Rechteinhaber zukommen, so zumindest mein letzter Stand nach Aussage des Kanalbetreibers.

Die Finanzierung des Betreibers an sich läuft über Patreon.
 
Aber jetzt fügen wir das alles mit dem bürokratischen Genehmigungen, der Grauzone und den GEMA-Tantiemen zusammen: Viele Sachen, die man auf YouTube und bei Coverbands auf Stadtfesten sieht, wären streng genommen eine genehmigungspflichtige Bearbeitung. Die Verlage sind aber nicht immer streng hinterher, weil sie 1. selbst damit Arbeit haben, 2. sie vom YouTube-Künstler und der Stadtfest-Band nicht so viel auf direktem Wege verlangen können und 3. müssten sie dann ja 1/12 von den GEMA-Tantiemen abgeben, wenn sie anerkennen, dass das eine Bearbeitung ist. ;-)
Das ist also purer Pragmatismus, dass viele Bearbeitungen auch ohne Genehmigung hingenommen werden.

Okay so langsam kommt der Durchblick. Aber ... wird also eine Bearbeitung eines Songs aufgeführt/gespielt, dann bekommt der Bearbeiter 1/12 der Gema gebühr?

Rammstein schreibt Engel
Friedbert Schmidt bearbeitet Engel für Chor und Picoloflöte
Kuhlage und Hadeland spielen bei Njoy Friedbert Schmidts Version von Engel

11/12 der Ausschüttung geht an Rammstein
1/12 der Ausschüttung an Friedbert Schmidt

Soweit so right?

Wie weit das geht, wenn weder Urheber, noch Bearbeiter oder nur jeweils einer von beiden in der GEMA ist wage ich grade nicht zu fragen :D
 
Ja genau richtig!

Wenn Rammstein oder Friedbert Schmidt nicht in der GEMA (und auch in keiner anderen Verwertungsgesellschaft) sind, dann hätten es Kuhlage und Hardeland mit der Orga ihrer Veranstaltung schwerer. Sie müssten dann direkt bei Rammstein oder beim guten Friedbert anrufen und sich mit beiden auf eine "angemessene Vergütung" (gesetzlich vorgeschrieben) für die Aufführung einigen.

Die GEMA ist quasi nur das Inkasso-Unternehmen, das Tarife berechnet und das Geld für die Urheber einzieht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Zuletzt bearbeitet:
Klar gilt das auch für Klassik.

J.S.Bach ist allerdings schon ne Weile tot. Soweit ich weiss läuft der Urheberrechtsschutz nach dem Tod noch 70 Jahre weiter. zB Elvis hat noch Urheberrechte, bzw vermutlich seine Wittwe.
 
Okay... irre... Hätte nicht gedacht, dass das Verhältnis 1/12 ist. Ich meine, wenn eine absolut eigenständige Bearbeitung beliebt wird weil jemand etwas Abgefahrenes daraus dreht, was einfach viel beliebter wird als das Original.
Finde ich eine äußerst unanstädige Verteilung. Aber das ist nur meine Meiung :D
 
Aber das ist halt nur 1/12 von der GEMA, nicht verwechseln mit den Gesamteinnahmen. Seine eigenen "Platten"Verkäufe hat der Bearbeiter trotzdem noch. (obwohl es da auch auf die im Einzelfall ausgehandelte Vereinbarung ankommt, was man für die Genehmigung der Bearbeitung abdrückt)
 
...Finde ich eine äußerst unanstädige Verteilung...
isses anständiger, dem genialen Thelonious Monk zwei unwesentliche Teile beizufügen an seiner Komposition "Round midnight" und gleichberechtigt abzukassieren, wie das Dizzy Gillespie und Cootie Williams gemacht haben?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben