ACHTUNG: Dies ist keine juristische Rechtsberatung und ich übernehme keine Gewährleistung auf Richtigkeit.
Ich sage nur: Mitgegangen, mitgefangen. Als Gewerbetreibender hast du dich an gewisse Regeln, Vorgaben und Empfehlungen zu halten. Letztere kannstr du befolgen, musst es aber nicht. Die DGUV V3 gehört dazu bzw. du bewegst dich da in einer Grauzone.
Gesetzliche Grundlage:
- Laut ArbSchG „§4 Allgemeine Grundsätze“ ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet seine Mitarbeiter zu schützen und mögliche Gefahren an der Quelle zu bekämpfen!
- Im „Sozialgesetzbuch 7 15 Unfallverhütungsvorschriften“ ist des Weiteren festgelegt das die DGUV-Vorschriften sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften darstellen und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich!
- Ein Teil der DIN EN ISO 9001 (Zertifizierung) ist die Einhaltung der für das Unternehmen relevanten Vorschriften, Gesetze und Verordnungen.
- Zu aller Letzt wird in der DGUV-Vorschrift 1 §1 dargestellt das die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V) für alle Unternehmer und Angestellten gültig sind. Im §2 wird noch auf die Gesetzeslage wie unter Punkt 1 und 2 dargestellt verwiesen.
Quelle:
https://main-control.de/Aktuelles/2...en_muss_sich_an_DGUV-Vorschriften_halten.html
Wenn ich dies nun persönlich interpretiere, dann komme ich zu folgendem Schluss:
Als 1-Mann Betrieb (also keine Mitarbeiter) und als nicht Mitglied in der Berufsgenossenschaft (Kleingewerbe/Einzelunternehmen) muss ich dem nicht nachkommen.
Zur Absicherung dieser Vermutung bitte Rechtsberatung beim Profi in Anspruch nehmen.
Ja, solche Dinge sind lästig und kosten Geld, doch was kostet ein Menschenleben? Strom macht nunmal klein, schwarz und hässlich. Deswegen machen solche Vorschriften und Empfehlungen sicherlich sinn, sind jedoch auch teilweise einfach überreguliert.
Ein technischer Defekt kann immer mal, auch unverschuldet, auftreten und dann ist es eben erforderlich, dass man nachweisen kann, dass das betreffende Gerät seit letztem Prüftermin in Orndung war. Keine Versicherung wird in Leistung gehen, wenn da kein Papper drauf ist, vor allem nicht dann, wenn du ein Gewerbe betreibst. So einfach ist das.
Auch können Kunden, wie in deinem Fall, dir vorschreiben, dass du diese Prüfung nachweisen musst und somit kein nicht geprüftes Gerät eingesetzt werden darf. Kommt immer mal wieder vor, was auch vollkommen in Ordnung ist. Dies gilt vor allem und insbesondere für alle möglichen Arten von Verlängerungsleitungen, da hier oftmals der größte Mist passieren kann: Abgerissener PE, beschädigter Mantel, offen zugängliche Kontakte, etc.
Ich würde dir hier empfehlen, lass den Auftrag sausen und teile evtl. deinem Kunden nett mit, dass du keine DGUV V3 geprüften Geräte hast, da es für dich als Einzelunternehmer, ohne anhängige Mitarbeiter und keiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft, nicht zwingend notwendig ist.
In Zukunft, vor allem wenn du weiter expandierst, solltest du dir aber dringend darüber Gedanken machen, denn wehe wenn mal etwas geschieht und einer deiner Kunden oder ein Besucher der VA an einem von dir betriebenem Gerät hängt und zappelt. Da werden dann sehr sehr zeitnah sehr interessante Fragen gestellt.