PA mit Lichttechnik im Verleih gestohlen !!!

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Hallo zusammen,


Am Wochenende, hatte ich einen Kunden der für seine Hochzeit Licht und Tontechnik bei mir gemietet hat.

Heute war der Rückgabetag und mir wurde erzählt,dass in die Location eingebrochen wurde und alles komplett entwendet wurde....
Nicht nur ich wäre derjenige mit dem langem Gesicht sondern auch andere ......

Bei der Polizei hat er es gemeldet... und ich soll mal eine Kostenaufstellung machen...
Eine Versicherung oder ähnliches habe ich aber auch nicht.

Wir reden von ca 4500-5000€ die einfach weg sind.
Da ich ein volles Auftragsbuch habe , hatte ich keine andere Wahl und habe direkt alles neu bestellt weil der Kunde geliefert haben möchte.


Ich kann euch den Frust gar nicht in Buchstaben schreiben :-(

Praktisch bin ich realistisch: Es ist weg und eine Anzeige kann ich mir sonst wo hinstecken....

In meiner Auftragsbestätigung steht immer drinnen : Kunde haftet !


Was würdet ihr machen ?

Zum Anwalt ? Zur Polizei ?

Im Endeffekt will ich mein Geld !



Über ein paar Meinungen wäre ich echt dankbar.....
Und wenn ich daran denke,dass die PA erst 2 Wochen alt war bekomme ich das K.....
 
Eigenschaft
 
Also wenn im Vertrag steht "Kunde haftet", dann wüsste ich schon, wo ich eine Rechnung hinschicken würde.
 
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Ich würde auch mit dem Kunden reden. Und wenn der sich querlegt mal mit einem Anwalt. Und der Polizei eine Kostenaufstellung (eventuell mit Rechnungsnachweis) geben.
 
Servus,
lass Dir vom Inhaber des Lokals (oder vom Kunden) das Aktenzeichen von der Polizei geben unter der der Diebstahl angezeigt wurde. Dann melde Dich bei der zuständigen Dienststelle und lass Dich auch als Geschädigter eintragen.
Erkundige Dich auch sofort beim Inhaber des Lokals, wie es mit seiner Versicherung aussieht. Schließlich wurde ja bei ihm eingebrochen. Nimm wenn nötig auch selber Kontakt mit seiner Versicherung auf, manchmal müssen Schäden binnen einer bestimmten Frist gemeldet werden.

Viele Grüße
Matthias
 
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Es kann nicht Dein Problem sein, wenn beim Veranstalter eingebrochen wird.

Dein Ansprechpartner ist Dein Kunde - also der, der die Anlage gemietet hat. Er ist Verantwortlich und Haftbar (vor allem da Du ja im Vertrag darauf hinweist - "Kunde haftet"). Er hat die Location gemietet. Wenn er also Ansprüche an den Vermieter der Location hat, so muss er das mit diesem klären. Dein Ansprechpartner ist einzig der Mieter Deiner Anlage. Ob er das selbst bezahlt oder ob er eine Versicherung hat oder ob er wiederum den Verpächter der Location zur Verantwortung zieht ist nicht Dein Problem. Du hast einen Vertrag mit dem Mieter und der ist in der Haftung Dir gegenüber. Sollte er das anders sehen ist ein gang zum Rechtsanwalt leider nicht mehr vermeidbar. Ich würde es aber erst einmal mit einem klärenden Gespräch versuchen, wo Du ihn darau hinweist, das er Haftbar ist.

Die, womöglich stressenden, Gespräche mit dem Vermieter der Location würde ich erst gar nicht suchen - Du hast keinen Vertrag mit ihm - das ist nicht Deine Baustelle - er kennt Dich gar nicht.

Gruß
 
Ich würde auch mit dem Kunden reden. Und wenn der sich querlegt mal mit einem Anwalt. Und der Polizei eine Kostenaufstellung (eventuell mit Rechnungsnachweis) geben.
Die Polizei braucht die Anschaffungsrechnungen nicht, aber - sofern vorhanden - die Inhaltsversicherung der Gaststätte. Aber für beide brauchst du eine (übereinstimmende) Stehlgutliste.

Aber wenn man so was professionell verleiht, verstehe ich ehrlicherweise nicht, wieso man dafür keine Versicherung hat. M.W. kommt da eine Elektronik-Versicherung in Frage, die auch noch ein paar Schäden mehr, wie z.Bsp. wenn Flüssigkeiten versehentlich in die Anlage kommen, abdeckt.
 
Aber wenn man so was professionell verleiht, verstehe ich ehrlicherweise nicht, wieso man dafür keine Versicherung hat.
Die Frage ist nur ob so ein Schadensfall von der eigenen Versicherung gedeckt ist. Diebstahl aus dem eigenen Lager ja, aber aus der Location?
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, allerdings habe ich an eine befreundete Eventtechnik-Firma verliehen (dem ging das Material aus und brauchte schnell noch ein paar kleine Aktivboxen). Die wurden dann nach der Veranstaltung geklaut bevor sie eingeladen werden konnten. Ich bekam da sang- und klanglos Ersatz von der Firma. Die haben das mit dem Veranstalter geregelt.
 
Deswegen ja Elektronik-Versicherung für mobile Geräte, die auch umfassender ist. Für Einbruchdiebstahl aus dem eigenen Lager wäre eine 08/15-Inhaltsversicherung ausreichend.
Bei der Elektronik-V. wären auch Sachen wie Fehlbedienung oder Diebstahl aus einem verschlossenen Fahrzeug (hier ist auf die sog. Nachtzeitklausel zu achten!) mit abdeckbar.
Im Regelfall zwar mit einer Selbstbeteiligung, aber 300 o 500 Eus lassen sicher besser verschmerzen, als ein paar Tausender.
Dürfte je nach Vers.-Summe aber nicht ganz billig werden, zumal es sich um Verleih handelt. Die Absicherung einer eigenen Anlage ohne Verleih dürfte deutlich billiger sein.
Bei dem von Mfk geschilderten Fall handelt es sich allerdings um "einfachen" Diebstahl, der im Regelfall nicht versicherbar ist. Da würde ich ev. nachfragen wie und wo das genau versichert war.
Solche Angebote gibt es allerdings kaum beim Versicherungsvertreter an der Ecke. Zum einen haben die so was ev. gar nicht im Angebot bzw. dürften die meist fachlich überfordert sein.
Da würde ich zu einem Versicherungsmakler gehen (seriöse in der jeweiligen Region findet man z.Bsp. bei bdvm.de), wobei das sicher nicht alle sofort anbieten, aber das bei mehreren Versicherungen recherchieren können, ob und wenn ja, zu welchen Konditionen das versicherbar ist.
Mir fällt da noch ein, das es für die Versicherung von Diskotheken u.ä. (ist halt ein schwieriges Risiko) einen Spezialmakler gibt, Schunck oder so. Die würde ich bei Verleih als erstes kontaktieren. Wenn die so was selbst nicht machen, können die aber vlt. weiterhelfen.
 
Hallo,


Heute wollte ich Kontakt mit dem Kunden aufnehmen aber er geht nicht mehr ans Telefon und reagiert nicht.
Er hat es angeblich gemeldet und ich warte auf Aktenzeichen und co aber da kommt nichts.
Ich habe jetzt eine Stückliste für die Polizei gemacht und gehe mit allen Papieren und Kopie seines Ausweises hin und erstatte Anzeige.

Leider habe ich noch keine Versicherung da ich rasch gewachsen bin und von ganz ganz klein angefangen habe...
Heute habe ich bereits die ersten Formulare einer Elektronikversicherung zugesand bekommen und auch schon teleofniert.

Ich lasse alles Versichern und egal ob Einbruch oder Diebstahl des Kunden oder sonstiges sogar Unfälle vor Ort mit PA Technik sind versichert.
250€ Selbstbeteiligung ist das Minimum aber das ist absolut OK.

Leider macht man sowas hinterher wie immer.....

Der Kunde behauptet es wurde in die Lokation eingebrochen und dann haben wir Diebstahl auf Unbekannt.

Der Kunde haftet : Ja das stimmt aber er wird sagen er kann nichts dafür und Geld wird er wie immer keines haben.
Hier kann ich versuchen mit einem Inkassounternehmen was ich gut kenne zusammen zuarbeiten ob die etwas machen können.
Oder es geht gleich zum Anwalt .

Dann muss er halt mit seinem Privatvermögen haften und Auto oder sonstige Wertgegenstände gepfändet bekommen aber da reden wir von 1-2 Jahren sie ins Land gehen.

Ich kenne das von meiner Ehe als ich Fahrzeuge und co von meiner Frau gestohlen bekommen habe und was kam raus: nichts !!!
Eine Schande ist das

Die Versicherung gibt mir jetzt etwas Sicherheit aber die um die 5000€ rum sind weg und die muss man erstmal amortisieren..... da vergeht einem gleich die Lust.
 
Hallo,
Dir kann es (muss es?) egal sein, warum oder wie Dein Kram verschwunden ist. Du hattest ja einen Vertrag mit dem Mieter.
Und der muss jetzt liefern.
Ich würde ihn schriftlich auffordern, seinen Teil zu erfüllen. Er sollte auch prüfen, ob nicht irgendeine seiner Versicherungen den Schaden übernimmt.
Aber das alles kann Dir total egal sein.
Ich kenne natürlich nicht den Vertrag, den ihr miteinander hattet. Falls der einigermaßen gut gemacht ist, sollte die Haftung klar geregelt sein.
Einfach nur sagen: "Ähh, wurde eingebrochen" - nimmt den Mieter ja nicht aus der Haftung. Das ist jetzt sein Problem und nicht Deins.
Mit etwas paranoid gefärbter Fantasie fallen mir diversese Szenarien ein, wie das auch abgelaufen sein könnte :eek:
Der Kunde haftet : Ja das stimmt aber er wird sagen er kann nichts dafür und Geld wird er wie immer keines haben.
Mag ja sein, dennoch solltest Du cool bleiben, mahnen und so weiter. Eine titulierte Forderung hat schon eine gewisse Zeit Geltung ;)
 
Mach kein langes Gedöns. Du hast einen Vetrag (hast Du?) und der Mieter (Kunde) ist Schadensersatzpflichtig. Wenn er mittels Gespräch nicht einsichtig ist, dann nimm direkt einen Anwalt.
Manchmal wirkt schon der Brief eines Anwaltes ware Wunder.

Selbst wenn Du eine Versicherung hättest, bezweifel ich, das die in diesem Fall zahlen würde - denn der Mieter ist in der Pflicht und nicht Deine Versicherung.
Wenn ich im Urlaub ein Auto leihe und kaputt mache, dann muss auch ich zahlen und nicht die Versicherung des Vermieters - deshalb muss man ja meistens beim mieten eine Zusatzversicherung abschließen.

Gruß
 
Dumm das ist aber auch nicht so einfach wie dargestellt.
Hinweis: Ich bin kein RA und dies ist keine juristische Beratung! Meine Erkenntnisse beruhen auf eigenen Erfahrungen und Recherchen zu diesem Thema.

1.
Die Haftungsfrage ist zwar anscheinend schriftlich geregt, jedoch muss man hier zunächst zwischen gewerbelicher Anmietung und privater Anmietung unterscheiden. Bei gewerblicher Anmietung, so wie im Falle von @Mfk0815 ist das klar geregelt und daswegen hat die Firma auch kein Akt daraus gemacht. Bei einer privaten Anmietung sieht das gaaaaaanz anders aus. Hier wird zunächst der Mieter geschützt und der Vermieter ist der dumme, egal was auf dem Vertrag steht. Das wissen professionelle Banden und Lumpen, die das immer wieder machen. Nein, ich möchte hier nicht behaupten, dass dieser Fall in eine solche Kategorie fällt, doch so wie ich das bisher lese (die Polizei weiß noch von nix), riecht es sehr dannach. Nennt sich dann auch nicht Diebstahl sondern Unterschlagung.

Der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung ist kurz gesagt die freiwillige und aktive Herausgabe einer beweglichen Sache an eine Person, z.B. den Mieter. Solange als am Gebäude keine Einbruchsspuren zu finden sind (Warst du da schon mal vor Ort?) ist es kein Diebstahl sondern "lediglich" Unterschlagung. Da haben dann so manche Versicherungen wiederum Ausschlußklauseln parat.

Letztendlich greift bei einer privaten Vermietung immer das BGB, egal was du in deinem Vertrag verklausulierst. Kollidiieren deine Klauseln mit dem BGB, dann ist diese und evtl. der gesamte Vertrag null und nichtig. Also hier absolute Vorsicht, gerade im privaten Bereich.
Solche Vertragsvorlagen deswegen von einem versierten Fachanwalt prüfen lassen. Nur so kann man sich halbwegs sicher sein, dass man im Fall der Fälle überhaupt eine Handhabe hat.

2.
Du kannst nun deinen Mieter in die Haftung nehmen und ihm per Rechtsbeistand erklären lassen, dass er die Mietgegenstände wiederbeschaffen soll oder den entsprechenden zeitgegenwert aufbringen muss. Bei einer Unterschlagung wird das ins Leere laufen, was sonst.
Der Betreiber des Veranstaltungsortes, also der Gastwirt in deinem Fall, wird auch die Hände in die Taschen stecken und sagen, nicht meine Baustelle. Falls und nur falls das wirklich ein Einbruchdiebstahl war, könnte man den Betreiber in die Pflicht nehmen (über den Mieter, sofern der das will), sofern das Gebäude unzureichend gesichert war. Auch wird sich eine Versicherung den Hergang sehr genau ansehen. Wenn das ganze von aussen einsehbar war und/oder (das lässt sich bei einer Feier nicht vermeiden) eine gewisse Anzahl von dritten Personen Kenntnis über die Sachen hatte und dass die Örtlichkeit zu einem gewissen Zeitpunkt leer und nicht bewacht ist, dann können die sich auch quer stellen und der Wirt kann auch sagen, dass dies ein erhöhtes Risiko war und er dafür nicht haftbar gemacht werden kann, obgleich ihm ja selbst Schaden zugefügt wurde. Also alles nicht so einfach.

3.
Nun sind wir wieder beim Mieter. Der, sofern er nicht selbst Täter oder Mittäter ist, wird wie so oft dann sagen, dass er das nicht bezahlen kann, die Hand heben und fertig. Du kannst nun einen Mahnbescheid beantragen und hast dann 30 Jahre einen Titel, doch die Mietsachen oder den geldwerten Gegenwert wirst du nicht mehr sehen. Keine Versicherung der Welt deckt dies ab und an Privatvermögen kommt man nur in sehr speziellen Fällen. Auch kannst du deinen Mieter bei einem echten Diebstahldelikt nicht verknacken lassen, denn er kann ja auch nix dafür.

Wenn das wirklich vor Gericht enden würde, dann würde die Sache, wenn nicht schon im Vorfeld, wegen Geringfügigkeit verworfen, sofern es die Vermietung über dein Gewerbe (Ist dies denn auch angemeldet und wenn ja in welcher Rechtsform?) betrifft.
Zivilrechtlich kannst du sicherlich weitere Schritte unternehmen und in eben in die private Haftung nehmen, doch das ist eine ganz andere Baustelle.

4.
All das kostet Unmengen an Geld, das du erst mal vorstrecken musst. Wenn deine Kriegskasse also nicht gefüllt ist, lass es und verbuche es als Lehrgeld. Hatte ich auch schon schlucken müssen mit einem ähnlichen Betrag. Zieh vor allem auch deine Lehre daraus, dass so etwas nicht wieder vorkommt oder mach es den Leuten nicht so einfach. Man muss auch mal nein sagen können, daher nun ein paar Tips.

Prüfe den Kunden sehr genau. Das geht heute viel einfacher. Allerdings gibt es auch genügend Möglichkeiten zur Verschleierung.
Wenn ein Kunde kurz vor knapp anruft und gaaaanz dringend etwas von dir braucht, dann sag nein. Das ist eine übliche Masche.
Nimm eine entsprechende Kaution.
Liefere dein Material im zweifelsfalle aus und bleib dabei.
Bei DryHire immer nur das rausgeben, was man auch verschmerzen kann, wenn es nicht wieder am Stück oder gar nicht mehr zurück kommt.
Kein DryHire bei unbekannten Kunden, vor allem wenn keine Referenzen vorliegen. Also immer Fragen wie sie auf dich gekommen sind und wo sie bisher angemietet haben. Die Kollegen (Vermieter) geben in den meisten Fällen freundlich Auskunft untereinander.
Frag den Kunden aus was er damit vor hat und wo die VA ist, welcher Art usw. Oftmals verzetteln sich die Burschen dann. Wenn du merkst, dass da was nicht stimmt, dann verweigere den Auftrag. Auch wenn der Kunde keine Ahnung von nix hat. Oftmals hast du dann am Ende nur reparaturbedürtiges Material wieder im Lager.
Es ist immer gut ein bisschen Überwachungstechnik am Lager zu haben. :)
Man darf es zwar nicht und der Kunde kann dies auch verweigern, doch eine Kopie von Personalausweis, Führerschein kann man dennoch anfragen. Auch das Kennzeichen des abholenden Fahrzeuges. Hilft aber alles nix, wenn es gefälschte/ungültige Dokumente sind, Mietwagen oder irgendein Strohmann war.
Sichere Gerätschaften mit kleinen, batteriebetriebenen GPS Trackern, sofern dies einfach und nicht gleich ersichtlich möglich ist. Gerade in Racks lassen sich die Dinger einfach anbringen. Allerdings musst du den Kunden darüber in Kenntnis setzen, du musst ihm aber nicht sagen in welchen Kisten die Dinger stecken.

Letztendlich musst du dir deiner Risiken bewusst sein, wenn du Material an Fremde vermietest und immer damit rechnen, dass du alleine die Haftung hast.

Das einzige was du nun wirklich mehr als zeitnah tun solltest ist:
Am VA Ort mal vorbei sehen und selbst nach Einbruchsspuren suchen und mit dem Wirt reden. Was war das für eine Gesellschaft und wie lief das ab.
Bei der Polizei nachbohren, ob nun dein Mieter sich dort gemeldet hat. Ansonsten sofort eine Anzeige erwirken wegen Verdacht auf Unterschlagung und evtl. Fragen ob die mal die Person kurz prüfen können. Wenn die angegebene Adresse nicht stimmt, dann weißt du bescheid. Ansonsten auch mal direkt bei der Wohnadresse mal vorbei sehen und das Gespräch suchen. Rechtsbeistand kostet natürlich.

Viel Glück dabei.
 
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Man darf es zwar nicht und der Kunde kann dies auch verweigern, doch eine Kopie von Personalausweis, Führerschein kann man dennoch anfragen.

Mittlerweile darf man (ich glaub in 2017 war die Gesetztesänderung).
 
Und was ist mit dem Datenschutz, insbesondere der personenbezogenen Daten, die man ja damit auch irgendwie speichert und wenn nur in Papierform bis zur einwandfreien Rückgabe der Mietsache?

Ich sag mal so: Solange der Kunde dies ablehnt ist er auch nicht würdig bei mir anzumieten. Irgendwie möchte ich schon Wissen wer das Zeug sich unter Umständen unter den Nagel reißt, auch wenn es um Schäden im Nachhinein geht.

Finde ich dann den Eintrag nicht im Telefonbuch oder in Googlemaps (wenn es nicht zu weit weg vom Schuss ist fährt man da auch mal vorbei und schaut sich die Gegend und die Namensschilder der Wohnungen unter der Adresse an) oder ist das Gelände der angegebenen Adresse ein Acker, dann gibt es auch nix.
 
Die personenbezogenen Daten (wie z. B. Name, Adresse, Telefonnummer usw) darfst du laut DSGV ohne den Kunden zu fragen erheben, denn es dient ja den vorvertraglichen Maßnahmen (z. B. der Erstellung des Angebots) bzw. der Vertragsdurchführung. Du musst ihn nur davon in Kenntnis setzen. Bei einer Videoüberwachung sieht das wieder etwas komplizierter aus. Ein Hinweis im Eingang ist jedoch schon mal ein guter Anfang.
Es braucht aber, um absolut gesetzeskonform zu sein, noch einiges an Papierkrieg hintenrum.
 
Ich habe auch schon schlechte Erfahrungen machen müssen.
Deshalb heißt es im Mietvertrag.
  • Mietsache,Name Anschrift, Telefonnummer, Mietzeitraum. (Ich schreibe mir sogar die Autonummer auf)
  • .......Bei Übergabe geht die Mietsache in die Obhut des Mieters über.
  • Bei Verlust und Beschädigung haftet der Mieter.
  • Folgekosten die durch Verlust, Beschädigung und verspätete Rückgabe entstehen gehen zu Lasten des Mieters ……..

Es ist schon passiert, dass der Abholer dass nicht unterschreiben wollte … dann habe ich nix rausgegeben.

Es ist auch üblich dass sich vor Unterschrift erst mal einen lange Diskussion ergibt: "Aber dann müsste ich ja für den Schaden aufkommen wenn...…"," Genau".

Anscheinend ist das beim Leihwagen völlig normal aber bei einer Discoanlage wird da immer ein Ding draus gemacht.

Trotz dieser Vorsichtsmaßnahme habe ich schon kaputtes Zeug vom Mieter abgeholt und fehlende Kabel, etc sind auch noch üblich.
Meist aber funktioniert es und zu 80% läft das gut.

Dem TE wünsche ich einen guten Verlauf - vielleicht nützt auch eine Aufstellung der entwendeten Teile und der Ort des Diebstahls. (Hier im Forum) oder ist das nicht erlaubt. ?
 
Naja, das ganze geschreibsel bringt nix, wenn der "Mieter" vor hat das Material zu unterschlagen oder es eine organisierte Bande ist. Da bringt auch das Kennzeichen des abholenden KFZ nix.

Was ab und an helfen kann, ist die Seriennummern möglichst großflächig und öffentlich anzeigen, sofern man Eigentümer ist. Da hält zwar nicht von der eigentlich Tat ab, kann aber ab und an bei der Wiederbeschaffung heflen, sofern das Material in DACh versucht wird zu verticken. Leider wandert das Material dann doch mehr als zügig gen Osten und ist dann weg. Dort interessiert sich in der Regel niemand mehr für Seriennummern.

In einem anderen Forum gibt es dazu ein extra Unterforum, welches genau dafür da ist, sofern man es beweisen kann, dass man der Eigentümer ist.
 
Mittlerweile ist es wieder ein paar Tage her.
Letzte Woche wollte er eine Rechnung haben über den Schadenersatz und wollte es überweisen.
Leider reagiert er in keinster Weise mehr.....
Eine Anzeigr bei der Polizei habe ich gemacht leider online weil diese überlastet sind .
Jetzt warte ich bis sich mal jemand damit beschäftigt.

Personalausweis und Co wurde alles kopiert aber leider ist es fast 200 km weit weg.
Ich habe halt Kunden aus 3 Bundesländer und da war es nicht auffällig dass jemand von soweit kommt.

Mit der Pa Technik oder Programmierung der Movingheads kannte er sich aus....also schon mal keiner der nur Elektronik verstocken möchte ....


Herauskommen wird da nichts weil er wahrscheinlich sagen wird , sorry hier wurde eingebrochen....

Die Elektronikversicherung ist im Gange ,
Leider darf man nicht drüber nachdenken wie lange es dauert bis das Geld eingespielt ist sondern muss einfach weiter machen ....
 
Ich frage mich, ob ich eine Versicherung für meine Sachen haben muss, wenn ich sie verleihe. Wäre was anderes, wenn ich mich selbst gegen Einbruch in mein Lager absichern möchte, oder wenn ich das Zeug selber auf Veranstaltungen einsetze. Außerdem frage ich mich, ob die Versicherung dann überhaupt einspringen würde, wenn ich es verleihe, weil es sich in dem Moment nicht in meinem Besitz befindet.
Im Grunde doch ganz klar, dass derjenige haftet, der ausleiht, so steht es doch auch in dem Vertrag. Nicht mein Ding, mich mit der Polizei oder dem Besitzer des Ladens auseinanderzusetzen. Den Wert bzw. Wiederbeschaffungswert der einzelnen Teile würde ich klar zum Bestandteil des Vertrages machen. Irgendwie muss ich mich auch gegen Folgekosten absichern. wenn ich das Zeugs schon wieder anderweitig verplant habe, und darauf angewiesen bin, dass ich es rechtzeitig zurück bekomme, muss ich auch hier Vorkehrungen treffen, nicht dass ich nur einen Ausfall von Verleihkosten hätte, ich muss ja auch meinen Ruf wahren, d.h. ich muss entweder alternative Geräte im Lager haben, und wenn sie mehr kosten, muss ich das auch dem in Rechnung stellen, der seine geliehenen Sachen - aus welchen Gründen auch immer - nicht rechtzeitig zurückgibt. Genauso wie ich ja meine Mehrkosten berechnen muss, wenn ich selber was dazu leihen muss, um meinen nächsten Vertrag erfüllen zu können.

Man lernt immer durch Dinge, die leider erst passieren müssen, bevor man was ändert und anpasst.
 
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Eine Elektronik Versicherung speziell für Verleieher und co zahlt auch wenn sie beim Kunden gestohlen werden und es wird auch der Neupreis gezahlt....
Es gibt zwar eine Selbstbeteiligung was heißt,dass wenn mal ein paar Kleinigkeiten geklaut werden es nicht wirkt sondern erst bei größeren Beträgen.

Aktuell ist es bei der Staatsanwaltschafft und es wird gesagt,dass sie sich drum kümmern ....

Vor 2 Wochen hatte ich nochmal kurz Kontakt mit dem Kunden der es meiner Meinung nach selbst geklaut hat und er sagt,dadurch dass ich Anzeige erstattet habe sieht er es ganz gelassen und er wird nur noch über die Polizei kommunizieren und übers Gericht und er hätte noch keine Post erhalten .

Das glaube ich ihm sogar ,dass er noch keine Post erhalten hat weil es niemanden interessiert

Schade schade...es war einiges an Equipment .
Zum Glück habe ich genug Aufgebot gehabt um weitere Kunden zu bedienen aber es ist eine schweinerrei was es für Menschen gibt
 

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