Dumm das ist aber auch nicht so einfach wie dargestellt.
Hinweis: Ich bin kein RA und dies ist keine juristische Beratung! Meine Erkenntnisse beruhen auf eigenen Erfahrungen und Recherchen zu diesem Thema.
1.
Die Haftungsfrage ist zwar anscheinend schriftlich geregt, jedoch muss man hier zunächst zwischen gewerbelicher Anmietung und privater Anmietung unterscheiden. Bei gewerblicher Anmietung, so wie im Falle von
@Mfk0815 ist das klar geregelt und daswegen hat die Firma auch kein Akt daraus gemacht. Bei einer privaten Anmietung sieht das gaaaaaanz anders aus. Hier wird zunächst der Mieter geschützt und der Vermieter ist der dumme, egal was auf dem Vertrag steht. Das wissen professionelle Banden und Lumpen, die das immer wieder machen. Nein, ich möchte hier nicht behaupten, dass dieser Fall in eine solche Kategorie fällt, doch so wie ich das bisher lese (die Polizei weiß noch von nix), riecht es sehr dannach. Nennt sich dann auch nicht Diebstahl sondern Unterschlagung.
Der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung ist kurz gesagt die freiwillige und aktive Herausgabe einer beweglichen Sache an eine Person, z.B. den Mieter. Solange als am Gebäude keine Einbruchsspuren zu finden sind (Warst du da schon mal vor Ort?) ist es kein Diebstahl sondern "lediglich" Unterschlagung. Da haben dann so manche Versicherungen wiederum Ausschlußklauseln parat.
Letztendlich greift bei einer privaten Vermietung immer das BGB, egal was du in deinem Vertrag verklausulierst. Kollidiieren deine Klauseln mit dem BGB, dann ist diese und evtl. der gesamte Vertrag null und nichtig. Also hier absolute Vorsicht, gerade im privaten Bereich.
Solche Vertragsvorlagen deswegen von einem versierten Fachanwalt prüfen lassen. Nur so kann man sich halbwegs sicher sein, dass man im Fall der Fälle überhaupt eine Handhabe hat.
2.
Du kannst nun deinen Mieter in die Haftung nehmen und ihm per Rechtsbeistand erklären lassen, dass er die Mietgegenstände wiederbeschaffen soll oder den entsprechenden zeitgegenwert aufbringen muss. Bei einer Unterschlagung wird das ins Leere laufen, was sonst.
Der Betreiber des Veranstaltungsortes, also der Gastwirt in deinem Fall, wird auch die Hände in die Taschen stecken und sagen, nicht meine Baustelle. Falls und nur falls das wirklich ein Einbruchdiebstahl war, könnte man den Betreiber in die Pflicht nehmen (über den Mieter, sofern der das will), sofern das Gebäude unzureichend gesichert war. Auch wird sich eine Versicherung den Hergang sehr genau ansehen. Wenn das ganze von aussen einsehbar war und/oder (das lässt sich bei einer Feier nicht vermeiden) eine gewisse Anzahl von dritten Personen Kenntnis über die Sachen hatte und dass die Örtlichkeit zu einem gewissen Zeitpunkt leer und nicht bewacht ist, dann können die sich auch quer stellen und der Wirt kann auch sagen, dass dies ein erhöhtes Risiko war und er dafür nicht haftbar gemacht werden kann, obgleich ihm ja selbst Schaden zugefügt wurde. Also alles nicht so einfach.
3.
Nun sind wir wieder beim Mieter. Der, sofern er nicht selbst Täter oder Mittäter ist, wird wie so oft dann sagen, dass er das nicht bezahlen kann, die Hand heben und fertig. Du kannst nun einen Mahnbescheid beantragen und hast dann 30 Jahre einen Titel, doch die Mietsachen oder den geldwerten Gegenwert wirst du nicht mehr sehen. Keine Versicherung der Welt deckt dies ab und an Privatvermögen kommt man nur in sehr speziellen Fällen. Auch kannst du deinen Mieter bei einem echten Diebstahldelikt nicht verknacken lassen, denn er kann ja auch nix dafür.
Wenn das wirklich vor Gericht enden würde, dann würde die Sache, wenn nicht schon im Vorfeld, wegen Geringfügigkeit verworfen, sofern es die Vermietung über dein Gewerbe (Ist dies denn auch angemeldet und wenn ja in welcher Rechtsform?) betrifft.
Zivilrechtlich kannst du sicherlich weitere Schritte unternehmen und in eben in die private Haftung nehmen, doch das ist eine ganz andere Baustelle.
4.
All das kostet Unmengen an Geld, das du erst mal vorstrecken musst. Wenn deine Kriegskasse also nicht gefüllt ist, lass es und verbuche es als Lehrgeld. Hatte ich auch schon schlucken müssen mit einem ähnlichen Betrag. Zieh vor allem auch deine Lehre daraus, dass so etwas nicht wieder vorkommt oder mach es den Leuten nicht so einfach. Man muss auch mal nein sagen können, daher nun ein paar Tips.
Prüfe den Kunden sehr genau. Das geht heute viel einfacher. Allerdings gibt es auch genügend Möglichkeiten zur Verschleierung.
Wenn ein Kunde kurz vor knapp anruft und gaaaanz dringend etwas von dir braucht, dann sag nein. Das ist eine übliche Masche.
Nimm eine entsprechende Kaution.
Liefere dein Material im zweifelsfalle aus und bleib dabei.
Bei DryHire immer nur das rausgeben, was man auch verschmerzen kann, wenn es nicht wieder am Stück oder gar nicht mehr zurück kommt.
Kein DryHire bei unbekannten Kunden, vor allem wenn keine Referenzen vorliegen. Also immer Fragen wie sie auf dich gekommen sind und wo sie bisher angemietet haben. Die Kollegen (Vermieter) geben in den meisten Fällen freundlich Auskunft untereinander.
Frag den Kunden aus was er damit vor hat und wo die VA ist, welcher Art usw. Oftmals verzetteln sich die Burschen dann. Wenn du merkst, dass da was nicht stimmt, dann verweigere den Auftrag. Auch wenn der Kunde keine Ahnung von nix hat. Oftmals hast du dann am Ende nur reparaturbedürtiges Material wieder im Lager.
Es ist immer gut ein bisschen Überwachungstechnik am Lager zu haben.
Man darf es zwar nicht und der Kunde kann dies auch verweigern, doch eine Kopie von Personalausweis, Führerschein kann man dennoch anfragen. Auch das Kennzeichen des abholenden Fahrzeuges. Hilft aber alles nix, wenn es gefälschte/ungültige Dokumente sind, Mietwagen oder irgendein Strohmann war.
Sichere Gerätschaften mit kleinen, batteriebetriebenen GPS Trackern, sofern dies einfach und nicht gleich ersichtlich möglich ist. Gerade in Racks lassen sich die Dinger einfach anbringen. Allerdings musst du den Kunden darüber in Kenntnis setzen, du musst ihm aber nicht sagen in welchen Kisten die Dinger stecken.
Letztendlich musst du dir deiner Risiken bewusst sein, wenn du Material an Fremde vermietest und immer damit rechnen, dass du alleine die Haftung hast.
Das einzige was du nun wirklich mehr als zeitnah tun solltest ist:
Am VA Ort mal vorbei sehen und selbst nach Einbruchsspuren suchen und mit dem Wirt reden. Was war das für eine Gesellschaft und wie lief das ab.
Bei der Polizei nachbohren, ob nun dein Mieter sich dort gemeldet hat. Ansonsten sofort eine Anzeige erwirken wegen Verdacht auf Unterschlagung und evtl. Fragen ob die mal die Person kurz prüfen können. Wenn die angegebene Adresse nicht stimmt, dann weißt du bescheid. Ansonsten auch mal direkt bei der Wohnadresse mal vorbei sehen und das Gespräch suchen. Rechtsbeistand kostet natürlich.
Viel Glück dabei.