Prof.Reverb
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Ich gebe dir da ja in soweit recht, dass dem Händler um die Ecke, der auch online verkauft, das Rückgaberecht ein lästiger dorn im Auge ist. Da würde ich sowas sicher auch nicht machen. Musikhausgiganten wie Thomann oder Musicstore müssen das einfach verkraften und bewerkstelligen können. Ich denke deren Gewinnmarge ist groß genug um sowas mit einem Schulterzucken hinzunehmen. Für Reklamationen haben die schließlich eine eigene Abteilung.
Ich kann natürlich nur für mich selber sprechen. Aber in den ersten 30 Tagen behandelt ich gekauftes equipment in der Regel wie ein rohes ei, für den Fall das ich mich gegen das Produkt entscheide.
Ich kann natürlich nur für mich selber sprechen. Aber in den ersten 30 Tagen behandelt ich gekauftes equipment in der Regel wie ein rohes ei, für den Fall das ich mich gegen das Produkt entscheide.