WannaBeFlyingV
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Hallo geschätzte Musiker-Board-Community,
ich möchte mich heute mit einem Fall an Euch wenden, der sich jüngst innerhalb meiner Band ereignet hat und zu dem ich gerne so viele Meinungen, Positionen und Wissen einholen möchte wie möglich, weil wir intern aktuell nicht wirklich weiterwissen. Ich würde mich über eine rege Beteiligung von Eurer Seite also sehr freuen.
Wir haben uns jüngst per Mehrheitsentscheid von einem Bandmitglied (mit der Begründung mangelhafter Einbringung, Unzuverlässigkeit und Desinteresse seinerseits) getrennt, was von diesem nicht gut aufgenommen wurde. Kritikpunkte wurden weitgehend nicht eingesehen und es wurde klar, dass er sich in der Gesamtsituation ungerecht behandelt fühlt. Wir können also leider nicht von einer einvernehmlichen Trennung sprechen, obwohl Problematiken über die letzten Jahre hinweg immer wieder angesprochen wurden und definitiv Möglichkeiten zur Verbesserung gegeben wurden. Ich würde den Umgang von unserer Seite in dieser Hinsicht als sehr geduldig und entgegenkommend bewerten.
Leider wird dies von ihm/ihr aber wie gesagt anders gesehen und jetzt fordert er/sie rückwirkend eine Entlohnung seiner/ihrer Arbeiten (im vierstelligen Bereich), die er/sie im Rahmen der Arbeit für die Band durchgeführt hat. Dabei geht es vor allem um die Erstellung aller möglichen Grafiken und unserer Website. Es besteht kein Vertrag zwischen den Mitgliedern, der nachträgliche Vergütungen dieser Art nahelegen würde; es wurden aber auch keine Absprachen für diesen Fall getroffen, weil einfach niemand damit gerechnet hat, dass es zu so einem Fall kommen könnte. Auch sonst gibt es keinen schriftlichen Bandvertrag.
Gelöscht auf Wunsch des Users.
Unsere Position zu diesem Thema ist aktuell wie folgt: Wir sehen absolut keinen Anspruch auf eine rückwirkende Vergütung von Leistungen, die im Rahmen der Arbeit im Rahmen unseres Bandprojektes erbracht wurden. Ich bin mir auch im Klaren darüber, dass der Austausch in diesem Forum (und vermutlich unter hauptsächlich Laien) keine Rechtsberatung ersetzt, aber dennoch möchte ich die Frage mal in den Raum werfen und Fragen, ob man in diesem Falle von einem rechtskräftigen Anspruch reden kann. Das ist nämlich der Punkt, bei dem wir uns aktuell unsicher sind.
Was uns auch im Zusammenhang dieser Überlegungen in den Sinn kam ist die Frage, nach einem Copyrightsanspruch auf die Grafiken, die wir in jedem Falle weiterhin benutzen möchten (Logo, Design unserer CD und auf Social Media etc.) und ob man uns die Nutzung, bzw. den Verkauf dieser (also den CD-Verkauf) untersagen könnte.
Ich bin wie gesagt über jede Beteiligung sehr froh.
ich möchte mich heute mit einem Fall an Euch wenden, der sich jüngst innerhalb meiner Band ereignet hat und zu dem ich gerne so viele Meinungen, Positionen und Wissen einholen möchte wie möglich, weil wir intern aktuell nicht wirklich weiterwissen. Ich würde mich über eine rege Beteiligung von Eurer Seite also sehr freuen.
Wir haben uns jüngst per Mehrheitsentscheid von einem Bandmitglied (mit der Begründung mangelhafter Einbringung, Unzuverlässigkeit und Desinteresse seinerseits) getrennt, was von diesem nicht gut aufgenommen wurde. Kritikpunkte wurden weitgehend nicht eingesehen und es wurde klar, dass er sich in der Gesamtsituation ungerecht behandelt fühlt. Wir können also leider nicht von einer einvernehmlichen Trennung sprechen, obwohl Problematiken über die letzten Jahre hinweg immer wieder angesprochen wurden und definitiv Möglichkeiten zur Verbesserung gegeben wurden. Ich würde den Umgang von unserer Seite in dieser Hinsicht als sehr geduldig und entgegenkommend bewerten.
Leider wird dies von ihm/ihr aber wie gesagt anders gesehen und jetzt fordert er/sie rückwirkend eine Entlohnung seiner/ihrer Arbeiten (im vierstelligen Bereich), die er/sie im Rahmen der Arbeit für die Band durchgeführt hat. Dabei geht es vor allem um die Erstellung aller möglichen Grafiken und unserer Website. Es besteht kein Vertrag zwischen den Mitgliedern, der nachträgliche Vergütungen dieser Art nahelegen würde; es wurden aber auch keine Absprachen für diesen Fall getroffen, weil einfach niemand damit gerechnet hat, dass es zu so einem Fall kommen könnte. Auch sonst gibt es keinen schriftlichen Bandvertrag.
Gelöscht auf Wunsch des Users.
Unsere Position zu diesem Thema ist aktuell wie folgt: Wir sehen absolut keinen Anspruch auf eine rückwirkende Vergütung von Leistungen, die im Rahmen der Arbeit im Rahmen unseres Bandprojektes erbracht wurden. Ich bin mir auch im Klaren darüber, dass der Austausch in diesem Forum (und vermutlich unter hauptsächlich Laien) keine Rechtsberatung ersetzt, aber dennoch möchte ich die Frage mal in den Raum werfen und Fragen, ob man in diesem Falle von einem rechtskräftigen Anspruch reden kann. Das ist nämlich der Punkt, bei dem wir uns aktuell unsicher sind.
Was uns auch im Zusammenhang dieser Überlegungen in den Sinn kam ist die Frage, nach einem Copyrightsanspruch auf die Grafiken, die wir in jedem Falle weiterhin benutzen möchten (Logo, Design unserer CD und auf Social Media etc.) und ob man uns die Nutzung, bzw. den Verkauf dieser (also den CD-Verkauf) untersagen könnte.
Ich bin wie gesagt über jede Beteiligung sehr froh.
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